Wichtige Frist für Heizungen endet 2026: Wer das missachtet, zahlt bis zu 50.000 Euro

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Schon in wenigen Wochen endet das Jahr 2025 und 2026 steht bevor. Dann endet auch eine wichtige Frist für Heizungen, die Menschen in rund 82 Städten betrifft. Dabei sollte eine wichtige Regel nicht vergessen werden. Gegen sie zu verstoßen, kann hohe Strafzahlungen nach sich ziehen.
Heizkörper
Ausnahmen vom Heizungsgesetz - Diese Heizungen müssen nicht getauscht werdenBildquelle: Kittyfly/Shutterstock

Mit der Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz genannt, hat die Regierung einige Neuerungen beschlossen. Für alle Kommunen in Deutschland, die mehr als 100.000 Einwohner besitzen, läuft 2026 eine wichtige Frist ab. Dabei gibt es einige Stolpersteine, die Besitzer von Heizungen jetzt kennen sollten.

Ab 2026 ist Schluss mit Gas- und Ölheizungen in 82 Städten

Das Heizungsgesetz wurde, wie von uns bereits vor Monaten vorhergesagt, nicht zurückgenommen und auch keineswegs stark verändert. Für 82 Städte in Deutschland läuft die Frist für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden zum 30. Juni 2026 ab. Eine komplette Auflistung aller betroffenen Städte haben wir für dich in diesem Artikel zusammengefasst. Kommunen, die weniger als 100.000 Einwohner besitzen, haben eine zweijährige Verlängerung erhalten. Hier muss die Wärmepumpe erst zum 30. Juni 2028 fertiggestellt werden. Diese Fristen sind für Verbraucher entscheidend, denn sobald eine Kommune ihre Wärmeplanung veröffentlicht hat, müssen alle neu installierten Heizungen die 65-Prozent-Quote des GEG erfüllen. Für Öl- und Gasheizungen ist damit kein neuer Einbau in Bestandsgebäude mehr möglich – außer man setzt auf Hybridsysteme, die diese Quoten erfüllen können.

30-Jahre-Regelung unbedingt beachten – sonst wird es teuer

Weiterhin gilt auch die bewährte 30-Jahre-Regelung für Heizsysteme, die schon vor den Anpassungen der letzten Bundesregierung bestand. Konstanttemperaturkessel dürfen daher grundsätzlich nicht länger als 30 Jahre im Betrieb sein. Diese Regelung betrifft alle Anlagen mit einer Heizleistung von 4 bis 400 Kilowatt. Den Austauschtermin zu verpassen, kann hier richtig teuer werden. Wer sich der 30-Jahre-Regelung widersetzt, muss laut dem ADAC mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 50.000 Euro rechnen. Wessen Heizung sich dieser Frist nähert, sollte daher rechtzeitig einen Austausch beantragen. Idealerweise noch solange die Regierung den Einbau von neuem Heizsystem großzügig fördert.

Allerdings müssen Heizungen, die bereits im Betrieb sind, abgesehen von der 30-Jahre-Regelung nicht sofort ausgetauscht werden. Erst wenn sie einen Defekt aufweisen, muss ein neues Heizsystem eingebaut werden. Bei unvorhergesehenen Heizungsdefekten hat der Gesetzgeber sogar eine Notoption integriert. Vorübergehend dürfen Haushalte daher beim Ausfall einer Öl- oder Gasheizung gebrauchte oder gemietete Gasanlagen zur Überbrückung einbauen. Je nach den individuellen Umständen stehen dabei Schonfristen von fünf bis dreizehn Jahren zur Verfügung. Erst nach Ablauf dieser Schonfristen muss final der Umstieg auf ein regeneratives Heizsystem erfolgen.

Keine Zukunft für Gasheizungen in Deutschland

Theoretisch sollen neue Regulierungen ab 2029 auch weiterhin den Betrieb von Gasheizungen ermöglichen. Ab dann müssen neu eingebaute Gas– und Ölheizungen mit immer mehr Biomasse betrieben werden. Ab 2029 müssten sie rund 15 Prozent an Biomethan, grünem oder blauem Wasserstoff verheizen. Der Mindestanteil soll dabei bis 2035 auf 30 Prozent ansteigen. Bis 2040 wären 60 Prozent als Vorgabe zu erfüllen. Allerdings gilt es als fragwürdig, ob sich das in der Realität umsetzen lässt. Die Wasserstoffziele der Merz-Regierung sind bisher verfehlt worden. Eine ausreichende Versorgung mit Wasserstoff ist daher bislang weder gewährleistet noch in absehbarer Zeit zu erwarten.

Allein die dafür notwendigen Versorgungsnetze bestehen in Deutschland bisher nicht. Ebenso wenig, wie eine Versorgung mit Wasserstoff über andere Transportwege sichergestellt wäre. Selbst wenn sich kurzfristig eine Lieferkette schaffen ließe, wäre diese mit erheblichen Kosten verbunden. Viele Experten raten daher seit Jahren davon ab, auf Wasserstoff als Lösung zu hoffen. Haushalte sollten sich daher heute gut überlegen, ob sie tatsächlich erneut in eine Gasheizung investieren möchten. Die vermeintlich günstigere Investition kann schon heute teurer sein als der Einbau einer Wärmepumpe, sofern man von den noch gültigen Förderprogrammen profitiert. Nicht umsonst hat die Regierung eine verpflichtende Beratung beim Einbau neuer Gas- und Ölheizungen angeordnet. So soll sichergestellt werden, dass keine Haushalte ohne Vorwarnung in ein System investieren, das sich als unwirtschaftlich erweisen könnte.

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