Verbraucherzentrale warnt vor eSIM-Falle: Über 900 Euro Rechnung

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Eine Abiturientin reist nach Australien, kauft eine lokale SIM-Karte und nimmt die deutsche aus dem Handy. Trotzdem landet bei ihrem Vater eine Rechnung über rund 900 Euro. Schuld ist eine eSIM, mit der offenbar niemand gerechnet hat.
Mann runzelt über einer Rechnung die Stirn.
Verbraucherzentrale warnt vor eSIM-Falle: Über 900 Euro RechnungBildquelle: fizkes / ShutterStock.com

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Fall öffentlich gemacht. Er ist eine Warnung an alle, die mit einem neuen Smartphone verreisen. Denn wer die Plastikkarte aus dem Handy nimmt, hat damit nicht automatisch auch die deutsche Rufnummer abgeschaltet. Die Tochter eines Verbrauchers war nach dem Abitur nach Australien gereist. Vor Ort kaufte sie eine australische SIM-Karte. Die deutsche nahm sie raus. Alles richtig gemacht, sollte man meinen. Doch im März 2026 kam die Rechnung von winSIM. Rund 900 Euro. Abgerechnet wurden Telefonate über den deutschen Vertrag.

Wie kam die deutsche Nummer auf die eSIM?

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die deutsche Rufnummer bei der Einrichtung eines neuen Smartphones auf eine eSIM übertragen wurde. Eine eSIM ist ein fest verbauter Chip, auf dem das SIM-Profil digital gespeichert ist. Einige Smartphones bieten bei der Ersteinrichtung an, die physische Karte per Schnellübertragung umzuwandeln. Der Anbieter müsse dabei nicht unbedingt mitwirken, schreiben die Verbraucherschützer.

Bei winSIM klingt das anders. „Eine Umwandlung der SIM-Karte direkt auf dem Smartphone wird von winSIM nicht unterstützt“, teilt ein Sprecher der winSIM-Muttergesellschaft 1&1 gegenüber inside digital mit. Der Wechsel auf eine eSIM laufe ausschließlich über die Servicewelt, das Kundenportal. Nach der Aktivierung werde die alte Karte deaktiviert und der Kunde per SMS informiert. Das widerspricht der Darstellung der Verbraucherzentrale. Stimmt die Aussage von 1&1, hat das Entfernen der Plastikkarte nichts bewirkt, weil die Karte längst abgeschaltet war. Wer den Wechsel auf die eSIM angestoßen hat, bleibt offen. Zum konkreten Fall äußert sich 1&1 ohne Vollmacht des Kunden nicht.

Warum keine Kostenbremse griff

Australien liegt außerhalb der EU. Die EU-Roaming-Regeln gelten dort nicht, es gelten die deutlich höheren Auslandspreise des Anbieters. Und die weltweite Kostenbremse von 50 Euro netto greift nur bei mobilen Daten. Für Telefonate gibt es sie nicht. Und außerhalb der EU kosten in der Regel auch ankommende Anrufe Geld.

Bleibt die Warn-SMS. winSIM verschickt sie standardmäßig, sobald die Kosten im laufenden Monat 150 Euro erreichen. Die Familie hat laut Verbraucherzentrale keine bekommen. Zum Vergleich: Die Rechnung liegt beim Sechsfachen dieser Schwelle. „Uns sind keine Störungen bei der SMS-Benachrichtigung bekannt“, sagt 1&1 gegenüber inside digital. Das Unternehmen verweist auf Verzögerungen. Die Verbindungsdaten erfasse zunächst der ausländische Netzbetreiber, erst danach würden sie weitergereicht. Eine Warnung könne erst verschickt werden, wenn die Daten vorliegen. In der Servicewelt würden Kosten höchstens einmal täglich aktualisiert. Darauf weise 1&1 dort und in den AGB hin.

Genau hier setzt die Verbraucherzentrale an. Wer eine Kostenwarnung anbietet, müsse verständlich erklären, wann sie nicht oder nur eingeschränkt funktioniere. Einen klaren Hinweis darauf haben die Verbraucherschützer im konkreten Fall nicht gefunden.

So schützt du dich

Bevor du mit einer ausländischen SIM-Karte verreist, schau in die Einstellungen deines Smartphones. Unter Mobilfunk oder SIM-Karten siehst du, welche Profile aktiv sind. Taucht dort noch die deutsche Nummer als eSIM auf, deaktiviere sie. 1&1 rät außerdem, Roaming abzuschalten und in der Servicewelt eine Roaming-Sperre für die betroffenen Weltzonen einzurichten. Roaming per Handymenü abschalten ist möglich, bezieht sich aber nur aufs Datenroaming.

Ist die Rechnung schon da, solltest du schnell handeln. Die Verbraucherzentrale rät, sie innerhalb von acht Wochen zu beanstanden, einen Einzelverbindungsnachweis und eine technische Prüfung zu verlangen und Screenshots der SIM-Einstellungen zu sichern.

Mitreden

1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Thorsten

    Das ist natürlich ärgerlich, aber schuld trifft ganz alleine der Inhaber.
    Ich habe auch eine eSIM und eine normale SIM und da muss man einfach alles richtig konfigurieren, dann passiert da rein gar nichts.

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