Ab dem 1. August greift eine neue Regelung, die feste Anforderungen für Technik-Geräte vorschreibt, die WLAN oder Bluetooth als Funkschnittstelle nutzen. Die Anfang 2025 vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik angekündigten Maßnahmen treten somit bald in Kraft. Hersteller sind gezwungen, auf das Verbot zu reagieren und Anforderungen für ihre Geräte zu erfüllen – ansonsten ist der Verkauf von Technik-Produkten in der EU verboten.
WLAN und Bluetooth: Neue Norm tritt in Kraft
Ab dem 1. August gelten neue Vorgaben für Hersteller, die technische Geräte in der EU vertreiben. Damit sie ihre Technik-Produkte weiterhin auf dem europäischen Binnenmarkt verkaufen dürfen, müssen sie alle rechtlich verbindlichen Anforderungen bezüglich der Cybersicherheit einhalten. Im Zuge der neuen Norm wurde die CE-Kennzeichnung ausgeweitet. Diese ist auf Technik-Geräten zu finden. Sie hilft Kunden, technisch sicherere Geräte ausfindig zu machen. Außerdem soll sie kennzeichnen, ob ein Produkt die Gesundheits- und Umweltanforderungen der EU erfüllt.

Ähnliches soll nun für Bluetooth und WLAN gelten. Zukünftig soll die digitale Sicherheit inbegriffen sein – also etwa vor unbefugtem Zugriff oder Manipulation. Die Regeln umfassen die Absicherung vertraulicher Kommunikation durch das Gerät sowie die Gewährleistung von regelmäßigen Updates. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit) war an der Entwicklung der neuen Norm maßgeblich beteiligt.
Verbot ab 1. August: Welche Produkte betroffen sind
Die Verordnung basiert auf der Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive – EU-Richtlinie (2014/53/EU)) und wurde durch die Verordnung 2022/30/EU finalisiert. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der Richtlinien. Bislang war der Nachweis nur über eine dedizierte Prüfstelle möglich gewesen. Laut Claudia Plattner, Präsidentin des BSI wird so „das Cybersicherheitsniveau in Deutschland und Europa deutlich erhöht.“
Im Endeffekt müssen Hersteller gewährleisten, dass technische Geräte vor digitalen Angriffen und Manipulationen sicher sind. Betroffen sind unter anderem Geräte wie Smartphones, Smartwatches, Saugroboter (Bestenliste) oder etwa Smart-TVs. Dennoch ist Vorsicht geboten. Denn die CE-Kennzeichnung an Geräten gibt keine Auskunft über die Qualität des Technik-Produkts aus. Einzig die Mindestanforderung für die Sicherheit des Produkts ist gewährleistet.
