Überraschung: So kommen viele DSL- und Kabelkunden früher aus dem Vertrag

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Ein DSL- oder Kabel-Internetvertrag hat meistens eine Laufzeit von zwei Jahren. Doch jetzt wird bekannt: Viele kommen viel eher aus dem Vertrag als gedacht. Möglich wird das durch ein Urteil des BGH. Wie funktioniert das?
Eine Frau tippt auf einem Laptop
DSL-Vertrag: Dieser Trick kann dir hunderte Euro sparenBildquelle: This_is_Engineering / Pixabay

Wer einen Internetvertrag lange vor dem eigentlichen Anschluss unterschreibt, bindet sich oft früher als gedacht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs könnte für viele Internetkunden bares Geld wert sein. Obwohl es bei dem Urteil um Glasfaseranschlüsse ging, gilt es offenbar auch für DSL und Kabel. Der Kern des Urteils: Die Mindestvertragslaufzeit beginnt schon mit dem Vertragsschluss. Sie startet also nicht erst dann, wenn der Anschluss tatsächlich freigeschaltet ist.

Glasfaserurteil gilt auch für DSL und Kabel

Auslöser für das Urteil des BGH war ein Fall rund um einen Glasfaservertrag. Dort ging es um die Frage, ab wann die maximale Bindung von 24 Monaten läuft. Der BGH hat im Januar entschieden, dass der Zeitpunkt der Unterschrift zählt. Das ist vor allem dann relevant, wenn zwischen Abschluss und Schaltung mehrere Monate liegen. Bei Glasfaseranschlüssen ist das oft der Fall, wenn es um eine Vorvermarktung geht. Oft muss die Leitung noch aufwendig verlegt werden, was Monate oder schlimmstenfalls Jahre dauert. Der BGH hat festgestellt: Diese Wartezeit gilt als Mindestvertragslaufzeit.

Nach Angaben von Finanztip bleibt die Wirkung aber nicht auf Glasfaser beschränkt. Die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben demnach bestätigt, dass dieses Prinzip grundsätzlich für alle Telekommunikationsdienste gilt. Damit betrifft es auch DSL und Kabelinternet. Sogar beim Anbieterwechsel kann das Folgen haben.

Warum viele Kunden dadurch früher kündigen können

Für dich heißt das vor allem: Ein Vertrag könnte früher enden, als von vielen Anbietern oder Kunden angenommen. Wer den neuen Tarif schon Monate vor der Umschaltung unterschrieben hat, hat einen Teil der Mindestlaufzeit womöglich bereits hinter sich gebracht. Und das, obwohl der Anschluss noch gar nicht aktiv war.

Das ist nicht nur juristisch interessant. Dieses Urteil kann direkt Geld sparen. Viele Tarife locken am Anfang mit Rabatten. Nach einigen Monaten steigt der Preis dann deutlich. Gerade diese letzten Monate werden oft teuer. Finanztip kommt bei einer Auswertung von 25 Internetangeboten auf ein Sparpotenzial von durchschnittlich rund 24 Euro pro Monat. Wer drei Monate eher zu einem neuen Anbieter wechseln kann, spart demnach etwa 72 Euro. Entscheidend sind die Angaben in deinem Vertrag. Du solltest prüfen, welcher Termin dort als Vertragsbeginn genannt ist, wann die Mindestlaufzeit endet und welche Kündigungsfrist gilt.

Telekom zieht für neue Verträge eine andere Grenze

Ganz so eindeutig ist die Lage aber nicht überall. Die Deutsche Telekom hat Finanztip laut Mitteilung erklärt, das Urteil gelte für bestehende Verträge. Für neue Verträge ab dem 4. Februar 2026 will der Konzern dagegen eine andere Regel anwenden. Demnach soll die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Bereitstellung des Anschlusses beginnen. Gleichzeitig sollen Kunden den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ohne Kündigungsfrist beenden können. Für Neukunden kann das sogar ein Vorteil sein. Sie bleiben vor der Schaltung flexibler und können noch auf günstigere Angebote reagieren.

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