Schlechtes Mobilfunknetz nervt nicht nur. Es kostet auch Geld. Vor allem dann, wenn dein Vertrag viel verspricht, im Alltag aber kaum etwas davon ankommt. Genau hier setzt jetzt eine neue Verfügung der Bundesnetzagentur an, die sie heute veröffentlicht hat – mit einigen Jahren Verspätung. Denn das Minderungsrecht im Mobilfunk gibt es schon seit Ende 2021. Nutzbar war es bisher aber kaum. Es fehlte an einem verbindlichen Verfahren. Jetzt steht fest, wann eine zu geringe Leistung als echter Mangel gilt und wie du ihn nachweisen kannst.
Wann schlechtes Netz wirklich als Mangel gilt
Entscheidend ist nicht dein subjektiver Eindruck. Dein Anschluss muss an mindestens drei von fünf Messtagen mindestens einmal einen bestimmten Anteil der vertraglich vereinbarten geschätzten Maximalgeschwindigkeit unterschreiten.
In dicht besiedelten Gebieten liegt diese Schwelle bei 25 Prozent. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent. In dünn besiedelten Gebieten nur 10 Prozent. Bleibt dein Anschluss darunter, gilt das als erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung. Laut Bundesnetzagentur gibt es dafür ein bundesweites 300 x 300 Meter-Raster.
Das klingt erst einmal gut, doch es gibt auch Nachteile. Denn selbst sehr niedrige Werte können noch als ausreichend gelten, solange diese Schwelle gerade so erreicht wird. Wer sich deutlich mehr von seinem Vertrag erhofft hat, dürfte das als mager empfinden.
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So musst du den Nachweis führen
Damit du dich auf dein Recht berufen kannst, reicht ein einzelner schlechter Test nicht. Du musst eine komplette Messkampagne durchführen. Vorgesehen sind 30 Messungen an fünf unterschiedlichen Tagen. An jedem Messtag sind sechs Messungen nötig. Die Bundesnetzagentur hat für das offizielle Nachweisverfahren eine App bereitgestellt.
Zwischen der dritten und vierten Messung müssen mindestens drei Stunden liegen. Zwischen allen anderen Messungen reichen jeweils fünf Minuten. Die gesamte Messkampagne muss innerhalb von maximal 14 Kalendertagen stattfinden. Das zeigt schon: Der Nachweis ist möglich, aber nicht bequem und nicht mal eben nebenbei gemacht. Ein ähnliches Messverfahren gibt es seit Jahren für DSL, Kabel und Glasfaser.
Immerhin: Das Messverfahren kann vorzeitig enden. Das gilt etwa dann, wenn der Nachweis der Minderleistung schon vorher gelungen ist. Du musst also nicht zwangsläufig alle 30 Messungen durchziehen.
Was du am Ende konkret davon hast
Wenn du die schlechte Leistung nachweist, folgt nicht automatisch ein fertiger Rabatt. Die Verfügung legt nicht fest, wie hoch die Minderung im Einzelfall ausfallen muss. Darüber wirst du dich im Zweifel weiter mit deinem Anbieter streiten müssen. Das kann von einer Minderung der monatlichen Kosten bis hin zur außerordentlichen Kündigung reichen. Einen Automatismus zur Kündigungsmöglichkeit gibt es aber leider nicht.
Trotzdem verbessert sich deine Position deutlich. Denn du hast nun ein offizielles Messverfahren in der Hand. Das macht es schwerer für Anbieter, berechtigte Beschwerden einfach abzubügeln. Gerade im Mobilfunk ist das relevant, weil es je nach Wohnort oft Alternativen in einem anderen Netz gibt.
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