Online-Marktplätze: Massive Vorteile für Verbraucher ab 2022

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Im Jahr 2022 werden die Karten vielerorts neu gemischt. Online-Marktplätze stellen da keine Ausnahme dar. Glücklicherweise müssen sich Verbraucher vor den neuen Regelungen nicht fürchten – ganz im Gegenteil. Welche Vorteile dich in diesem Jahr erwarten, erfährst du hier.
Frau sitzt lachend in einem Einkaufswagen.
Bei Aldi sind in Kürze attraktive Angebote zum Singles Day erhältlich.Bildquelle: Unsplash / Karsten Winegeart

Das Jahr 2022 hat begonnen und im Online-Handel ändert sich… erst einmal nichts. Dafür gibt es ab dem 28. Mai umso mehr Neuerungen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Online-Marktplätze umfassende, neue Hinweis- und Transparenzpflichten. Und diese richten sich primär darauf, den Online-Einkauf für Verbraucher angenehmer zu gestalten.

Das ändert sich ab Ende Mai 2022

Zunächst werden Online-Marktplätze künftig dazu verpflichtet sein, die wesentlichen Kriterien und Gewichtungen, die dem Produktranking zugrundeliegend, offenzulegen. Verbraucher sollen also nachvollziehen können, wieso ein Produkt etwa auf der ersten Suchergebnisseite beziehungsweise unter den ersten Treffern gelistet wird. Darüber hinaus müssen Unternehmen Bewertungen in Zukunft mit wichtigen Metadaten ausstatten. Dazu zählen Informationen darüber, ob der Bewertung ein verifizierter Kauf vorangegangen ist. Ferner müssen Online-Händler in wenigen Monaten die Verfahren beschreiben, die sie verwenden, um die Echtheit von Bewertungen festzustellen – falls sie solche Verfahren überhaupt anwenden. Noch interessanter ist allerdings, dass Online-Marktplätze demnächst offenlegen müssen, ob sie Bewertungen filtern und nach welchen Regeln sie diese gegebenenfalls aussortieren.

Eine weitere Regelung richtet sich vor allem an besonders aktive Verbraucher sowie Apple-Nutzer. Diesen zeigen beispielsweise Reiseseiten aufgrund ihrer personenbezogenen Daten oftmals höhere Preise an als etwa Android-Nutzern. Daran wird sich im Allgemeinen auch 2022 nichts ändern. Allerdings sind Online-Marktplätze nun dazu verpflichtet, auf personalisiert berechnete Preise hinzuweisen.

Interessant ist auch, dass Vergleichsportale ab Ende Mai angeben müssen, welche Anbieter sie bei der Erstellung der Vergleiche berücksichtigt haben. Ticketbörsen werden derweil künftig die vom Veranstalter festgelegten Originalpreise an die Verbraucher weiterleiten. Zu guter Letzt werden Unternehmen laut der Verbraucherzentrale NRW demnächst dazu verpflichtet, „zentralen Parameter, die die Entscheidung Kaufinteressierter beeinflussen können“, noch vor dem Vertragsabschluss zu präsentieren. Dazu zählen unter anderem die Anzahl der Aufrufe, das Einstellungsdatum des Angebots, die Anzahl der Verkäufe des Produkts und ob Provisionen oder Entgelte eine Rolle spielen.

Die Folgen von Nichtbeachtung wiegen schwer

Die Neuerungen gelten für Verträge über den Kauf von Waren, Dienstleistungen und digitalen Produkten. Dabei ist irrelevant, auf welchem Wege die Bestellung erfolgt ist. Wichtig ist nur, dass es sich bei dem Verkäufer beziehungsweise Anbieter um einen Online-Marktplatz handelt. Die einzige Ausnahme stellen Verträge über Finanzdienstleistungen dar.

Sollte sich ein Unternehmen nicht an die neuen Regelungen halten, könnten Behörden Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen. Bei großen Anbietern, die einen Jahresumsatz jenseits der 1,25 Millionen vorweisen können, kann die Geldbuße sogar bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Heinz Multhaup

    Heute ist alles zu

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