Neue Frequenzen für Internet & Mobilfunk - Das steckt dahinter

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Das Bundesverkehrsministerium ist nicht nur für Autobahn und Schiene zuständig, sondern unter anderem auch für Frequenzen. Heute hat das Ministerium eine Novelle der Frequenzverordnung bekannt gegeben. Dabei geht es auch um neue Mobilfunkfrequenzen.
Ein Mobilfunksender im ländlichen Raum
Ein Mobilfunksender im ländlichen RaumBildquelle: Thorsten Neuhetzki / inside digital

Alle vier Jahre wird auf der Weltfunkkonferenz (WRC) der internationalen Fernmeldeunion (ITU) der internationale Frequenzzuweisungsplan überarbeitet und aktualisiert. Das ist notwendig, da Frequenzwellen nicht an der Grenze haltmachen. Zudem werden Geräte international verkauft und auch Satelliten nutzen Frequenzen über Ländergrenzen hinweg. Die bei der WRC getroffenen Vereinbarungen bilden die Grundlage für die deutsche Frequenzverordnung, deren Novelle heute vom Kabinett beschlossen wurde. Auf deren Basis erstellt die Bundesnetzagentur den Frequenzplan und teilt die Frequenzen zu.

Bei dem Entwurf handelt es sich um die Vierte Verordnung zur Änderung der Frequenzordnung. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Frequenzbereiche, die für 5G aber auch für Satelliten-Internet wie Starlink notwendig sind.

26 GHz: Anträge können schon gestellt werden

Das 26-GHz-Band (24,25 – 27,5 GHz) wurde von der ITU weltweit für den Mobilfunk zugewiesen. Damit ist nun auch in Deutschland der Weg für lokale 5G-Anwendungen, insbesondere als Ergänzungen zu bestehenden öffentlichen Mobilfunknetzen bereitet. Anträge für lokale, breitbandige Anwendungen können bereits seit Anfang des Jahres bei der Bundesnetzagentur gestellt werden.

„Zusammen mit den Frequenzbereichen 40,5 – 43,5 GHz und 66 – 71 GHz ist es den nationalen Frequenzverwaltungen in Europa nun möglich, auf den rasant zunehmenden mobilen Datenverkehr und den Breitbandbedarf an konzentrierten Punkten angemessen zu reagieren“, heißt es vom Ministerium. Frequenzen in diesen drei Bereichen haben eine hohe Bandbreite, aber eine nur geringe Ausbreitung.

Die Frequenzen eignen sich insbesondere für Industrie- und Forschungsanwendungen, so das Ministerium. Es wird aber auch erwartet, dass die Mobilfunkanbieter diese Frequenzen nutzen werden, um ihre 5G-Netze für Privatkunden aufzubohren. Dabei könnte es um den Ersatz von Glasfaser-Netzen gehen, bei denen die Mobilfunkanbieter die letzten Meter bis ins Haus per Funk überbrücken. Verschiedene Tests dazu gab es bereits.

LTE und 5G aus dem Flugzeug

Die Novelle schafft die frequenzrechtlichen Grundlagen zur Nutzung von Höhenplattformen (High-Altitude Platform Stations, HAPS) für Kommunikationsverbindungen. HAPS sind in der Stratosphäre fliegende quasistationäre, unbemannte Flugobjekte, auch Pseudosatelliten genannt. HAPS können zur Überwachung (Verkehr, Veranstaltungen, Wetter) oder – bei entsprechender Höhe – für Mobilfunk ohne die von Satelliten bekannte Verzögerung eingesetzt werden. Die Deutsche Telekom hatte ein solches Projekt einer fliegenden LTE-Antenne vorgestellt und erprobt.

Satelliten-Netze für flächendeckend schnelles Internet

Auch für den Aufbau von sogenannten Mega-Satelliten-Konstellationen, also umlaufende Satellitensysteme aus zigtausend Einzelsatelliten gibt es neue Regeln. Sie legen Leistungsgrenzwerte aber auch Ausbau- und Reportverpflichtungen fest. Das Ziel der Anbieter ist es, wesentlich kleinzelliger als bislang Breitbandinternet einer großen Öffentlichkeit in einer bestimmten Region zur Verfügung zu stellen.

Mit diesen Kleinstsatelliten sollen auch in dem Frequenzbereich von 275 bis 450 GHz die Breitbandkommunikationsverfahren erforscht, erprobt und zur Marktreife gebracht werden. „Dies ist für den Wirtschafts- und Wissensstandort Deutschland von wesentlicher Bedeutung“, so das Ministerium.

Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) sagt dazu: „Diese Novelle lässt erahnen, wie die digitale Infrastruktur der Zukunft aussehen wird: echtzeitfähig und in der Fläche satellitenbasiert.“ Mit der Neuvergabe des 26-GHz-Band reagiere man auf den rasant zunehmenden mobilen Breitbandbedarf insbesondere im industriellen Bereich und für Hotspots. „Zudem schaffen wir ergänzend zum Glasfaserausbau die frequenzrechtliche Grundlage für Netz aus dem All.“ Mit Hilfe von Pseudosatelliten und Mega-Satelliten-Konstellationen könnten Funklöcher oder fehlende Bandbreiten auch im entlegensten Winkel unseres Landes bald passé sein, so seine Hoffnung.

Starlink hatte die Vermarktung in Deutschland bereits vor Kurzem aufgenommen.

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