Kundenaufstand bei Vodafone: Mehr als 100.000 Klagen

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Der Ärger über eine Preiserhöhung bei Vodafone hält an – und er hat inzwischen ein juristisches Nachspiel in großem Stil. Eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands zieht mehr als hunderttausend Betroffene an.
Das Logo von Vodafone auf einem Schild vor herbstlicher Kulisse

Vodafone will nichtzahlende Nutzer abschalten

Viele Vodafone-Kundinnen und -Kunden hatten im Laufe des Jahres 2023 eine Mitteilung erhalten, dass sich der Preis ihres bestehenden Vertrags um fünf Euro pro Monat erhöht. Manchmal erfolgte das auch mitten in der Mindestvertragslaufzeit. Die Sammelklage betrifft ausschließlich Festnetz- und Kabel-Internetverträge von Vodafone. Mobilfunkkunden sind nicht betroffen. Das sorgte für Ärger. Zum einen, weil der bis dato günstige Anschluss plötzlich fünf Euro teurer war, zum anderen aber auch, weil der Anbieter seinen Kunden damit vor den Kopf stieß.

Bereits über 100.000 Eintragungen für die Klage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält diese Erhöhungen für unzulässig. Die Verbraucherschützer haben im November 2023 Klage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht (Aktenzeichen: I-12 VKl 1/23). Seit April 2024 können sich Betroffene in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Ein Online-Tool unter www.sammelklagen.de/vodafone hilft bei der Prüfung, ob der eigene Fall unter die Klage fällt.

Stand Mitte Juni 2025 haben sich über 100.000 Personen der Klage angeschlossen. Laut vzbv zeigt die hohe Beteiligung, wie wichtig kollektiver Rechtsschutz bei kleineren Beträgen ist. Denn viele Betroffene würden für fünf Euro im Monat kaum individuell vor Gericht ziehen. Im Rahmen der Sammelklage ist der Vorgang aber sogar kostenlos.

Ramona Pop, Vorständin beim vzbv, erklärte: „Mehr als 100.000 Menschen wollen die einseitige Preiserhöhung um fünf Euro pro Monat bei Vodafone-Internetanschlüssen nicht hinnehmen.“ Sie betont, wie wichtig die Rückzahlung zu Unrecht verlangter Beträge sei, sollte die Klage Erfolg haben.

So geht es jetzt weiter

Die erste mündliche Verhandlung findet am 3. Dezember 2025 vor dem Oberlandesgericht Hamm statt. Üblicherweise bleibt es bei einem Termin, doch das entscheidet das Gericht. Sollte es bei diesem einen Verhandlungstag bleiben, ist eine Anmeldung zur Klage noch bis einschließlich 24. Dezember 2025 möglich.

Ein Urteil ist frühestens 2026 zu erwarten. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass Vodafone unrechtmäßig gehandelt hat, erhalten alle registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zu viel gezahlten Beiträge erstattet. Sogar die Zahlung von Zinsen ist denkbar. Ein individuelles Klageverfahren ist dafür nicht nötig – wohl aber die oben genannte Eintragung ins Klageregister. Das Bundesamt für Justiz bestätigt die Eintragung mit einigem Zeitverzug postalisch samt des eigenen persönlichen Aktenzeichens.

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