Kleinanzeigen-Trick aufgeflogen: LKA warnt vor Doppel-Betrug

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Verkäufer auf Kleinanzeigen und ähnliche Portalen müssen derzeit gut aufpassen. Tun sie das nicht, können sie einer Doppel-Betrugsmasche zum Opfer fallen, die im Kern aus zwei Chats besteht. Ein aktueller Fall zeigt, wie hoch der finanzielle Schaden ausfallen kann.
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Betrug auf KleinanzeigenBildquelle: Artem Sandler / inside digital

Wer Produkte über Kleinanzeigen verkauft, muss sich künftig vor einer weiteren Betrugsmasche in Acht nehmen. Vor jener warnt gegenwärtig das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Wie die Masche funktioniert, zeigt ein Fall aus dem Januar, der zu einem Schaden in Höhe von 650 Euro führte.

Käufer & Kundensupport: Die Zwei-in-eins-Masche

Der Ablauf der Kleinanzeigen-Betrugsmasche ist vergleichsweise simpel. In einem ersten Schritt meldet sich ein Käufer beim Verkäufer, stimmt dem Kauf zu und erfragt die E-Mail-Adresse – um „über die Kleinanzeigen“ zu bezahlen. Gemeint war vermutlich die „Sicheres Bezahlen“-Funktion des Portals, doch diese kommt nicht zum Tragen. Stadtessen erhält der Verkäufer eine E-Mail mit dem Betreff „Ihr Artikel wurde gekauft und bezahlt, jetzt müssen Sie die Transaktion bestätigen“.

Über einen Link in der mit Kleinanzeigen-Logos versetzten E-Mail geht es zu einem angeblichen Support-Chat. Hier begleiten die Cyberkriminellen den Verkäufer bei einem Bestätigungsprozess zur Zahlungsannahme, der in Wahrheit jedoch zu einer Abbuchung führt. Zunächst bestätigt das Opfer seine Zahlungsdaten über eine Verlinkung. Anschließend wird der Verkäufer dazu aufgefordert, den Zahlungsvorgang in der Banking-App zu bestätigen (TAN). Eine entsprechende Push-Benachrichtigung leiten die Cyberkriminellen eigenständig in die Wege.

In Wahrheit handelt es sich bei der zuvor erwähnten Bestätigung zum Zahlungseingang um eine von den Tätern getätigte Überweisung, die der Verkäufer mittels TAN bestätigen soll. Da das Opfer im konkreten Fall zwei Überweisungen bestätigte, gelang es den Betrügern schlussendlich, einen Betrag in Höhe von 650 Euro abzubuchen. Screenshots zur gesamten Kommunikation mit den Cyberkriminellen können auf der Website des LKA eingesehen werden.

Betroffene müssen schnell sein

Solltest du auf die Masche hereingefallen sein, empfiehlt es sich zunächst, die eigene Bank zu kontaktieren – über eine auf der Website des Kreditinstituts angegebene Rufnummer. Anschließend gilt es zu versuchen, die Zahlung zu stoppen. Ferner rät das LKA dazu, Chatverläufe und den E-Mail-Verkehr zu sichern und eine Anzeige zu erstatten.

Generell sollte man die Kommunikation unter keinen Umständen auslagern, sondern stets innerhalb der offiziellen Kommunikationskanäle führen. Heißt in dem vorliegenden Fall: im Kleinanzeigen-Chat. Daher müssen Käufer und Verkäufer darauf bedacht sein, seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse möglichst nicht zu offenbaren. Andernfalls können etwaige Schutzmechanismen nicht greifen und man gewährt Angreifern die Möglichkeit für zielgerichtetes Phishing. Weitere beliebte Internet-Betrügereien offenbart unser Betrugsmaschen-Ratgeber.

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