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Kindergeld ins Ausland: Die Wut darüber trifft die Falschen

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Tausende Euro Kindergeld und Aufstockung: Die Wut im Netz kocht zu Recht über. Doch wer die Großfamilie im Altbau anfeindet, übersieht das System: Die wahren Profiteure haben eine GmbH – und der Staat holt sich das Geld heimlich von deinem Lohnzettel.
Kindergeld ins Ausland: Die Wut darüber trifft die Falschen
Kindergeld ins Ausland: Die Wut darüber trifft die FalschenBildquelle: Markus Spiske / Pexels

Wer wissen will, wie es um die Laune im Land steht, braucht keine Umfrage. Es reicht die Kommentarspalte unter einer halbstündigen MDR-Doku. „Für was geht man noch arbeiten?“, fragt einer. „Und wir sollen bis 70 arbeiten“, schreibt ein anderer, dahinter ein Party-Emoji, das an dieser Stelle wohl Galgenhumor bedeutet. Ein Dritter hat die Lage in zwei Sätzen erfasst: „Nie einbezahlt, aber massive Leistungen fordern. Finde den Fehler.“ 683 Menschen haben dafür den Daumen gehoben.

Man könnte das als Stammtisch mit WLAN abtun. Das wäre bequem. Es wäre auch arrogant. Denn zwischen den Wutausbrüchen stehen Geschichten von Leuten, die selbst mit dem Jobcenter zu tun haben. Jemand macht gerade eine Weiterbildung, hat nebenbei einen Minijob und schreibt: „Jeder Cent zuviel wird mir angerechnet.“ Wer so etwas erlebt und dann diese Doku sieht, muss sich verschaukelt vorkommen. Die Frage ist nur, von wem.

Was die Doku zeigt

Die Reportage „EU-Armutsmigration: Sozialstaat in der Sackgasse?“ führt nach Magdeburg, Halle und Hagen und von dort in rumänische Dörfer. Zu sehen sind überbelegte Häuser, entnervte Nachbarn und eine Oberbürgermeisterin, die über die gesetzlichen Vorgaben klagt. In Bărbulești erzählt ein Vizebürgermeister von Familien mit zehn oder 15 Kindern, die in Deutschland Kindergeld bekommen. „Das ist für unser Land und unsere Kinder aus Rumänien wie ein Schatz.“ Dazu rechnet die Reportage vor: Verdienen die Eltern einer Familie mit sieben Kindern mit Minijobs knapp 700 Euro, können bis zu 3.800 Euro an staatlichen Leistungen dazukommen. Damit ist die Kommentarspalte eröffnet. Und damit beginnt auch das Missverständnis.

„Finde den Fehler“

Gut, suchen wir ihn. Die Familie aus der Doku bekommt nichts, was eine deutsche Familie mit sieben Kindern und Minijob nicht auch bekäme. Wer als EU-Bürger in Deutschland arbeitet, ist deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt, so will es das EU-Recht. Reicht das Einkommen nicht, stockt das Jobcenter auf, nach denselben Regeln wie für Familie Müller aus Kassel. Wer jetzt nach der Grenze ruft, ruft in Wahrheit nach dem Sozialgesetzbuch. Der Fehler steht dort, nicht in Bărbulești.

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Auch „nie einbezahlt“ stimmt so nicht. Für einen Minijob führt der Arbeitgeber pauschale Abgaben ab. Viel ist das nicht. Nichts ist es auch nicht. Und wo wir schon beim Rechnen sind: „Das sind 3.500 bis 5.000 Euro monatlich nur an Kindergeld“, rechnet ein Kommentator für Familien mit zehn bis 15 Kindern vor. Der Taschenrechner kommt bei 259 Euro pro Kind auf 2.590 bis 3.885 Euro. Die Wut rechnet großzügiger als die Familienkasse. Außerdem wird das Kindergeld bei Familien, die in Deutschland von Grundsicherung leben, als Einkommen der Kinder angerechnet. Kindergeld und Jobcenter-Geld stapeln sich nicht, so gern man es sich ausmalt.

Die Lücke heißt Minijob

Der wahre Kern der Wut liegt eine Etage tiefer. Schon eine geringfügige Beschäftigung kann reichen, damit EU-Bürger als Arbeitnehmer gelten. Wer Arbeitnehmer ist, legt nicht Berlin fest, sondern das EU‑Recht. Und der Europäische Gerichtshof legt den Begriff seit 1982 großzügig aus: Es zählt eine echte Tätigkeit, keine Mindeststundenzahl. Die vielen Forderungen nach einer Vollzeit-Schwelle unter der Doku sind deshalb nachvollziehbar. Durchsetzen kann sie Deutschland allein nicht. Auch nicht, wie ein Kommentator glaubt, mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit: „EU-Recht kann hier auch ausgehebelt werden.“ Kann es nicht. Eine EU-Verordnung hat Vorrang vor deutschen Gesetzen, egal mit wie vielen Stimmen sie beschlossen wurde.

Und Brüssel? Laut der Reportage hat die EU-Kommission auf die Anfragen des MDR nur ausweichend reagiert. Die Kommission hält das Problem für ein deutsches, Berlin hält es für ein europäisches. Das Problem selbst fühlt sich bei beiden bestens aufgehoben.

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Wer an diesem Konstrukt verdient, sitzt übrigens nicht in Bărbulești. Einer der klügsten Kommentare unter der Doku beschreibt Minijob-Verträge auf dem Papier, hinter denen Arbeitstage von bis zu 14 Stunden stehen, abgewickelt über Subunternehmer. Die Reportage selbst zeigt Eigentümer von Schrottimmobilien, die mit überbelegten Häusern hohe Gewinne machen. Die Großfamilie ist das Gesicht der Lücke. Die Profiteure haben kein Gesicht. Sie haben eine GmbH.

133 Euro für einen Menschen, der 311 kostet

Bleibt die Krankenkasse, die in auffallend vielen Kommentaren auftaucht. „Kein Wunder, dass ich jedes Jahr mehr für die GKV zahle“, steht direkt unter dem Finde-den-Fehler-Satz. Hier hat die Wut tatsächlich einen Adressaten, nur einen anderen. Für jeden Menschen in der Grundsicherung überweist der Bund den Krankenkassen eine Pauschale. 2025 waren es 133,17 Euro im Monat. Kostendeckend wären nach Rechnung der Kassen schon 2022 rund 311 Euro gewesen.

Die Lücke von rund zehn Milliarden Euro im Jahr zahlen die Beitragszahler, und zwar für jeden Grundsicherungsbezieher, egal ob er aus Magdeburg kommt oder aus Bărbulești. 79 Krankenkassen haben den Bund deshalb im Dezember 2025 verklagt. Wer seinen Zusatzbeitrag einer Großfamilie in Hagen anlastet, sollte die Rechnung besser ans Finanzministerium schicken. Dort liegt sie seit Jahren. Ungeöffnet.

Was Polen besser macht. Und was nicht.

Ein Kommentator kennt die Lösung aus Polen: „Kindergeld gibt es nur, wenn eine polnische Schule bestätigt, dass das Kind regelmäßig am Unterricht teilnimmt.“ Das stimmt. Zur Hälfte. Polen knüpft sein Kindergeld „800 plus“ für Ausländer seit diesem Jahr an zwei Bedingungen: Die Eltern müssen im Vormonat in Polen gearbeitet haben, und die Kinder müssen eine polnische Schule oder einen Kindergarten besuchen. Schon die Schulpflicht-Regel für Ukrainer hatte die Zahl der Bezieher nach Regierungsangaben um 20.000 gesenkt.

Der Haken: Die Regel gilt für Ukrainer und andere Nicht-EU-Bürger. Einen Rumänen dürfte Polen genauso wenig vom Kindergeld ausschließen wie Deutschland. Und dann ist da noch eine Pointe, die man sich nicht ausdenken kann: Die meisten Kinder, für die Deutschland Kindergeld ins Ausland überweist, leben in Polen. Ende 2023 waren es 171.000.

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Abschauen kann man sich trotzdem etwas. Nicht die Bedingung, aber den Nachweis. Schon heute muss für jedes Kind im EU-Ausland belegt werden, dass es existiert. Schulbescheinigungen fordern die Familienkassen aber nur im Zweifel an. Eine jährliche Schulbescheinigung für jedes schulpflichtige Kind im Ausland, gegengeprüft über die Behörden vor Ort, wäre keine Kürzung. Sie wäre schlicht die Kontrolle, die Familie Müller längst kennt: Sobald ihr Kind 18 ist, will die Familienkasse auch eine Schulbescheinigung sehen. Ob das vor dem EuGH hält, ist offen. Einen Versuch wäre es wert, gerade weil er nicht nach Kürzung riecht.

Was der Wut bleibt

Die Wut unter der Doku ist echt, und sie ist nicht dumm. Sie trifft nur die Falschen. Die Familie aus Bărbulești hat gelesen, was im Gesetz steht, und es genutzt. Das kann man ihr übelnehmen. Man kann sich aber auch fragen, warum der Gesetzgeber seit Jahren nicht liest, was er selbst geschrieben hat.

Wer wütend ist, sollte es bleiben. Am besten beim Finanzministerium, das die Zeche dafür dreist den Beitragszahlern aufbürdet, und in Brüssel, wo man das Ganze für ein deutsches Hobby hält und das Problem totschweigt. Und vorher vielleicht kurz den Taschenrechner öffnen. 5.000 Euro Kindergeld für 15 Kinder gibt es nämlich nur in der Kommentarspalte.

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