Heizkosten vom Staat zahlen lassen: Auch Rentner und Berufstätige haben Anspruch

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Die klirrende Kälte in Deutschland sorgt aktuelle dafür, dass Heizungen in Wohnungen und Häusern auf Hochtouren laufen. Aufgrund gestiegener Energiepreise schießen damit auch die Heizkosten in die Höhe. Doch was viele nicht wissen: Man kann sich die Heizkosten erstatten lassen.
Millionen Deutsche können sich Heizkosten erstatten lassen: So einfach ist es
Millionen Deutsche können sich Heizkosten erstatten lassen: So einfach ist esBildquelle: ri / Pixabay

Zum 1. Januar 2024 sind die Energiepreisbremsen ausgelaufen. Gas, Strom und Fernwärme werden damit teurer. Die Folgen: Höhere monatliche Nebenkosten an Vermieter oder steigende Abschläge an Energieversorger. Doch die hohen Heizkosten kann man weitergeben – und das betrifft nicht nur Empfänger von Bürgergeld, sondern auch Rentner und Menschen mit regelmäßigem Einkommen.

Heizkosten: So holt man sich finanzielle Unterstützung

Menschen, die aufgrund ihres regelmäßigen Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, können im Einzelfall eine Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt für die monatlichen Heizkosten beantragen. Eine finanzielle Unterstützung bei den Heizkosten ist sowohl möglich, wenn man einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger hat, als auch beim Bezahlen der Heizenergie über die Nebenkostenabrechnung an Vermieter. Auch wer mit Strom heizt, hat ein Recht auf Hilfe vom Staat.

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Sollte die Nachzahlung für Heizkosten so hoch sein, man sie nicht bezahlen kann, muss man die Übernahme der Kosten schriftlich beantragen. Berufstätige können sich dazu an das örtliche Jobcenter wenden. Für Rentner hingegen ist das Sozialamt zuständig. Zudem sollte man den Antrag so schnell wie möglich stellen, am besten, sobald die Heizkostenabrechnung vorliegt. Rentner etwa müssen den Antrag noch im Monat der Fälligkeit der Rechnung beim Sozialamt stellen, so die Verbraucherzentrale NRW.

Wer hat Anspruch?

Ob man einen Anspruch auf die Erstattung der Heizkosten hat, ist bei regelmäßigem Einkommen von mehreren Bedingungen abhängig. Dazu zählt, wie vielen Personen im Haushalt leben, ob ein Mehrbedarf – etwa wegen Schwangerschaft oder als alleinerziehendes Elternteil – vorliegt und wie hoch die Miete und entsprechende Heizkosten ausfallen. Ein Anspruch auf Unterstützung vom Staat besteht zudem nur dann, wenn kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Bei Leistungen des Jobcenters wie dem Bürgergeld liegt ein erhebliches Vermögen vor, wenn das sofort verfügbare Vermögen, also Bargeld oder Vermögen auf Girokonto oder Sparbuch, 15.000 Euro für jede Person im Haushalt übersteigt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht ein Schonvermögen von 10.000 Euro für jede leistungsberechtigte Person.

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