Großes NRW-Autohaus insolvent: Haben Käufer trotzdem Ansprüche oder stehen sie im Regen?

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Eines der größten Autohäuser in NRW musste Insolvenz anmelden. Unmittelbar betroffen sind dabei nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Kunden. Können sich diese weiterhin bei Sachmängeln auf Garantie und Gewährleistung verlassen? Und gelten die Regeln nur für Neu- oder auch für Gebrauchtwagen?
Autos in einer Vogelperspektive
Großes NRW-Autohaus insolvent: Haben Käufer trotzdem Ansprüche oder stehen sie im Regen?Bildquelle: Make more Aerials / shutterstock.com

Mit dem Slogan „Matthes hat es“ lockte der Kölner Autohändler Matthes jahrelang Autokäufer ins Haus. Als eines der größten Autohäuser in Nordrhein-Westfalen führte Matthes nach eigenen Angaben zuletzt über 32.000 Fahrzeuge – Neu- und Gebrauchtwagen. Die Autos waren dabei nicht nur in Köln, sondern auch an einem kleineren Standort in Berlin erhältlich. Doch damit ist nun Schluss. Denn das bekannte Autozentrum meldete Insolvenz an. Was bedeutet das für die Kunden?

Insolvenzverfahren läuft

Bereits am 8. August eröffnete das Amtsgericht Köln ein Insolvenzverfahren für das Autozentrum Matthes. Dieses geht auf einen Antrag der Geschäftsführung zurück, welcher am 18. Juli eingereicht worden ist. Nun steht der Betrieb still. Insolvenzverwalter Mike Westkamp gab gegenüber T-Online an, dass 13 Mitarbeiter aufgrund der Insolvenz ihre Jobs verlieren. Bis zum Stichtag der Insolvenzeröffnung würde Matthes die Gehälter jedoch weiterhin auszahlen.

Die Gründe für das Insolvenzverfahren sind unklar. So ließ der Insolvenzverwalter lediglich verlautbaren, dass der Autohändler zuletzt rund 20 Millionen Euro Umsatz verzeichnen konnte.

Welche Ansprüche haben Kunden?

Laut Westkamp könnten sich Kunden, die einen Garantiefall haben, bei einem Neuwagen mit der Herstellergarantie behelfen. Bei Gebrauchtwagen müsse seinerseits „grundsätzlich der jeweilige Einzelfall“ betrachtet werden. Das Portal 123recht unterscheidet hier derweil zwischen Neuwagen mit Sachmängeln in der Gewährleistungsfrist, der Werksgarantie und der Händlergarantiefrist. Bei den ersten beiden können die Ansprüche demnach bei jedem Vertragshändler vor Ort eingefordert werden. Dem gegenüber steht die Händlergarantie.

Diese ist bei einer Insolvenz des Händlers nicht durchsetzbar. Dem Kunden bleibt lediglich der Weg über eine Forderungsanmeldung. Und selbiges gilt auch bei einer Gebrauchtwarengarantie, da diese ebenfalls vom Händler gegeben wird. Im vorliegenden Fall kündigte der Insolvenzverwalter an, den Betroffenen zu gegebener Zeit weitere Informationen zukommen zu lassen.

Bildquellen

  • Steuererklärung: Ab August drohen hohe Zuschläge: Mehaniq / shutterstock.com
  • Großer NRW-Autohändler insolvent: Make more Aerials / shutterstock.com

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