GEZ: Diese Rentner müssen jetzt nicht mehr zahlen

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Eigentlich muss jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag bezahlen. Aber: Viele können sich von den GEZ-Gebühren, wie der Beitrag bis heute noch oft genannt wird, befreien lassen. Auch Rentner müssen Rundfunkbeitrag oft nicht zahlen, tun es aber trotzdem.
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GEZ: Diese Rentner müssen jetzt nicht mehr zahlenBildquelle: Bing IC

Auch wer sich keine Sendungen bei ARD, ZDF und den dritten Programmen anschaut, muss GEZ-Gebühren zahlen. Monatlich sind es inzwischen 18,36 Euro. Und da man gar nicht monatlich zahlen kann, werden einmal im Quartal 55,08 Euro abgebucht. Für so manchen Rentner ist das viel Geld. Nicht nur deshalb steht der Rundfunkbeitrag in der Kritik. „Zu vieles vom gleichen“ und Aussagen von Juristen, die behaupten, dass die GEZ-Gebühren gegen das Gesetz verstoßen, gießen Öl ins Feuer. Vielen Deutschen reicht es. Einer aktuellen Umfrage zufolge will kaum jemand weiterhin Rundfunkbeitrag bezahlen. Ganze 73 Prozent sind für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags. Doch während das gar nicht zur Debatte steht, können sich viele Rentner von den GEZ-Gebühren befreien lassen.

Wann sich Rentner von den GEZ-Gebühren befreien lassen können

Bekommt man als Rentner zusätzlich zur Rente eine Sozialleistung, kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Entscheidend ist, dass ein aktueller Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde vorliegt. Auch Rentner, die dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder Behinderteneinrichtung leben, müssen keine GEZ-Gebühren zahlen. Wer hingegen Wohngeld oder Übergangsgeld bekommt, hat keinen Anspruch auf die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

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Wer eine normale Rente bezieht und keinerlei Sozialleistungen bezieht oder in einer Pflegeeinrichtung wohnt, muss in der Regel also die GEZ-Gebühren zahlen. Aber: Rentner mit einer niedrigen Rente haben die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Viele nutzen diese Möglichkeit aber nicht, Voraussetzung ist, dass das Einkommen den maßgeblichen Sozialleistungsbedarf um nicht mehr als den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro übersteigt. Oder man hat zwar einen Anspruch auf eine Sozialleistung, verzichtet aber schriftlich darauf. Auch dann ist ein Härtefallantrag möglich, sofern ein Bewilligungsbescheid und eine Verzichtserklärung vorliegen.

Wer kann sich noch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Auch Studenten, die BAföG beziehen, können sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen.  Ebenso Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, Asylhilfeempfänger, sehbehinderte oder hörgeschädigte Menschen: Rund 2,8 Millionen Deutsche sind aus diesen und ähnlichen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreit und müssen demnach keine GEZ-Gebühren bezahlen. Hier kann man eine Befreiung oder Ermäßigung online beantragen.

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