Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Ukraine ab dem 1. Januar 2026 in das EU-Roaminggebiet aufzunehmen. Damit könnten Ukrainerinnen und Ukrainer in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten künftig zu Inlandskonditionen telefonieren, SMS schreiben und mobile Daten nutzen – und umgekehrt. Auch für EU-Bürger, die sich in der Ukraine aufhalten, sollen diese Regeln gelten. Zumindest, wenn die Kampfhandlungen in dem Land eines Tages beendet sind, ist das sicherlich für den ein oder anderen Reisenden eine finanzielle Erleichterung. Die Netzqualität, -geschwindigkeit sowie der kostenfreie Zugang zu Notdiensten müssen dabei erhalten bleiben.
EU-Roaming-Vereinbarung ab 2026 auch in der Ukraine – aber noch nicht final
„Wir möchten, dass ukrainische Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU und in ihrem Heimatland mit ihren Angehörigen in Verbindung bleiben“, betont Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Vorhaben gilt als ein erster Schritt zur Integration der Ukraine in den europäischen Binnenmarkt – zunächst auf Ebene der Telekommunikation.
Vorausgegangen ist eine schrittweise Annäherung: Bereits im Juni 2022 hatte die Ukraine Interesse an einer Aufnahme bekundet. Bis Juni 2025 wurden die nationalen Roaming-Regelungen vollständig an EU-Standards angepasst – eine zentrale Voraussetzung. Seit 2022 profitierten bereits mehr als vier Millionen ukrainische Geflüchtete von vergünstigten Roaming- und Telefontarifen durch freiwillige Vereinbarungen zwischen ukrainischen und europäischen Anbietern.
Noch ist der Schritt nicht final: Der Vorschlag der Kommission liegt dem EU-Rat zur Billigung vor. Die Übergangszeit bis Anfang 2026 soll Netzbetreibern in der EU und der Ukraine die notwendige Zeit geben, technische Anpassungen umzusetzen. Die bestehende freiwillige Roaming-Vereinbarung wird bis Ende 2025 verlängert.
Schon seit 2017 profitieren EU-Bürger beim Reisen im EU-Raum von „Roaming zu Inlandspreisen“. Auch Norwegen, Island und Liechtenstein umfasst dieses Roaming-Abkommen aufgrund ihrer Mitgliedschaft im EWR. Die Erweiterung auf die Ukraine würde diese Vereinbarung nun erstmals über die Grenzen der EU und EWR hinaus fortschreiben.
