Droht der nächste Preissprung? Neue Vorgaben treffen Heizungen hart

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Es scheint kein Ende zu nehmen: Neue Vorschrift reiht sich an neue Vorschrift, um das Heizen in Deutschland zu reglementieren. Der neue Vorstoß der Bundesregierung könnte jetzt einen neuen Preissprung für viele Heizungen nach sich ziehen.
Droht der nächste Preissprung - Neue Vorgaben treffen Heizungen hart
Droht der nächste Preissprung - Neue Vorgaben treffen Heizungen hartBildquelle: KI-generiert

Während viele Haushalte gerade jeden Euro zweimal umdrehen müssen, geraten Heizkosten zunehmend unter Druck. Nun sorgt eine politische Entscheidung für neuen Gesprächsstoff: Die Bundesregierung plant eine Verschärfung bestehender Regeln, die zahlreiche private und gewerbliche Heizungen betreffen könnte. Was genau sich ändern soll, welche Folgen das für Verbraucher haben dürfte und warum die Diskussion so brisant geführt wird, zeigt ein Blick auf den aktuellen Entwurf.

Wichtiger Heizverordnung droht die nächste Verschärfung

Die Bundesregierung will die Biomasseverordnung deutlich verschärfen. Demnach sollen bestimmte Holzarten nicht mehr als Biomasse gelten und kaum noch verbrannt werden dürfen. Die Auswahl an Holz, das Besitzer von Holzheizungen zum Heizen zur Verfügung stünde, wäre damit deutlich eingeschränkt. Vor allem sollen Rundholz in Industriequalität sowie Wurzeln und Stümpfe von der neuen Einschränkung betroffen sein. Die Anpassung der Biomasseverordnung geht dabei auf die EU-Richtlinie RED III zurück. Sie soll verhindern, dass Holz, das noch anderen Zwecken wie der Verwendung als Baumaterial zugeführt werden kann oder das andere wichtige Funktionen erfüllt, in der Energieerzeugung landet. Tatsächlich hätte die Vorgabe aus der EU bereits bis Mai 2025 in das nationale Recht überführt werden müssen. Deutschland befindet sich mit der Umsetzung somit bereits im Verzug. Die Anpassung dürfte daher früh im kommenden Jahr eingeführt werden.

Die Verschärfung würde Verwendung von Holzarten pauschal verbieten
Die Verschärfung würde Verwendung von bestimmten Holzarten pauschal verbieten

Aktuell sieht der Entwurf dabei vor, dass mehrere Sortimente pauschal von der Verwendung als Brennstoffe ausgeschlossen werden. Die Verbände kritisieren das jedoch in einer Stellungnahme, da die Hölzer je nach aktueller Marktlage und etwaiger Ressourcenknappheit auch für die Energieerzeugung gebraucht werden. Ein solch allgemein gehaltenes Verbot hätte damit weitreichende Folgen. Nicht nur, dass es Biomasseanlagen unter Druck setzen würde, auch Waldbesitzern würden damit potenzielle Einnahmen entgehen.

Verbot soll vor allem Wälder unter Druck schützen

Dem gegenüber stehen vor allem ökologische Gründe. Gerade bestimmte Holzsorten gelten als hervorragende Kohlenstoffspeicher. Sie sind damit ein wertvoller Rohstoff für die bevorzugte Verwendung als Bau- oder Werkstoff, anstatt verbrannt zu werden. Kommen diese Hölzer etwa im Möbelbau zum Einsatz, bleibt das CO₂ darin auch längerfristig gebunden. Sie zu verbrennen, setzt hingegen die gespeicherte Menge sofort in die Atmosphäre frei. Wurzelholz und Baumstümpfe hingegen erfüllen in Wäldern wichtige Funktionen. Sie fördern zum einen das Bodenleben, speichern Nährstoffe und können sogar Lebensraum für viele Arten bieten. Pauschal somit jeden Baumstumpf und jedes Wurzelwerk aus dem Boden zu reißen, belastet die Wälder zusätzlich. Dabei stehen die Wälder längst unter Druck.

Heizen bald noch teurer? Regierung plant drastische Verschärfung
Heizen bald noch teurer? Regierung plant drastische Verschärfung

Umweltverbände wie der NABU unterstützen die geplanten Einschränkungen daher entsprechend. Der Verband betont, dass man die Holzverbrennung in der EU häufig als klimaneutral betrachtet. In Wahrheit setze jedoch die Verbrennung große Mengen an CO₂ frei. Zugleich erhöht sich die Menge an Holz, die man dafür in Wäldern schlägt. Um Wälder als CO₂-Senke zu erhalten, sei es daher ratsam, Holz als Energiemedium einzuschränken. Zudem sollte man klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen und Geothermie verstärkt fördern. Das Umweltbundesamt betrachtet die Einstufung von Holz pauschal als „klimaneutral“ ebenso als kritisch.

Auch das Umweltbundesamt ist kritisch gegenüber Holzverbrennung

Das Bundesamt hatte seinerseits das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) mit einem juristischen Kurzgutachten zur „Klimawirkung der energetischen Holznutzung“ beauftragt. Die Kernaussage des Ergebnisses ist dabei wenig überraschend. Denn sie kommt zu dem Schluss, dass Strom und Wärme aus Holz nicht uneingeschränkt als erneuerbare Energie im Sinne der Pariser Klimaziele eingestuft werden können. Die Frage danach, welche Hölzer man wie stark zur Energiegewinnung nutzen sollte, scheidet daher weiterhin die Geister. Ein Abwenden der Verschärfung ist jedoch unwahrscheinlich, da die EU-Richtlinie bereits besteht und man sie entsprechend in nationales Recht übernehmen muss. Raum könnte hingegen für Notfall- und Ausnahmeregelungen bestehen, durch die man den Druck auf Biomasseanlagen reduzieren könnte.

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