Viel günstiger: Gericht zwingt Saturn, Preise anzupassen

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In den vergangenen Jahren sind die Preise für einen Großteil der Produkte und Dienstleistungen gestiegen. Auch die Technik ist teurer geworden. Bei Saturn teilweise teurer, als sie sein sollte. Nun muss der Händler seine Preisschilder anpassen.
Saturn, MediaMarkt
Gericht zwingt Saturn, Preisschilder anzupassenBildquelle: Branko Srot / shutterstock.com

Wer in einem der zahlreichen Saturn-Märkte auf einen Preisschild schaut, erwartet den Gerätepreis vorzufinden. Doch dem ist nicht immer so. Nach Informationen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) umfasst der fett markierte und prominent abgebildete Preis oftmals einen zusätzlichen Versicherungsbeitrag. Den eigentlich deutlich günstigeren Gerätepreis soll der Händler derweil im Kleingedruckten verstecken. Nun ist diese Taktik verboten.

Gerichtsurteil zu Saturn-Preisschildern

Das Landgericht Kiel entschied jüngst in einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale und Saturn zugunsten der Verbraucherschützer. Im Zentrum des Streits stand ein Saturn-Markt in Kiel. Hier wurde eine DVD-Player für 69,98 Euro beworben. Erst aus einem deutlich kleiner gedruckten Text mit der Überschrift „Rechenbeispiel“ ging hervor, dass der DVD-Player selbst lediglich 52,99 Euro auf die Preiswaage legt. Die restlichen 16,99 Euro und damit mehr als 30 Prozent des Gerätepreises beansprucht eine dreijährige Plusgarantie, die Käufer zusätzlich zu den ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten und der Herstellergarantie buchen können.

Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Preisdarstellung irreführend ist. Damit verstößt sie gegen die Preisangabenverordnung. Jedoch nicht, weil Saturn das Bundle-Angebot generell in der Form geschnürt hat. Sondern, weil das Preisschild mangels nötiger Transparenz irreführend ist. So wirke das Preisschild laut dem Urteil, als würde es sich bei dem Preis von 69,98 Euro um ein günstiges Angebot allein für den DVD-Player handeln, der mit einer besonderen Garantie beworben werde. Dies könne Verbraucher unter anderem zu der Annahme verleiten, dass es sich bei dem DVD-Player mit Blick auf den höheren Preis um ein höherwertiges Produkt handelt.

Saturn
Fragliches Saturn-Preisschild

„Der Fall ist ein Beispiel für eine wiederholt zu beobachtende Praxis in Filialen von Saturn und auch MediaMarkt“, so David Bode vom vzbv. „Durch irreführend gestaltete Preisschilder wird Kund:innen beim Kauf eines Produkts noch eine teure und meist unnötige Versicherung untergeschoben. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist ein erfreuliches Signal für mehr Preistransparenz.“

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