Telekom geht gegen Wettbewerber vor: Daten aus Telefonbuch abgetippt

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Die Deutsche Telekom poltert gerne gegen ihre Wettbewerber – egal ob im Festnetz oder Mobilfunk. Jetzt ist sie sogar juristisch gegen einen solchen vorgegangen und hat Recht bekommen. Zuvor hatten auch schon Verbraucherschützer vor dem Konkurrenten gewarnt.
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Die Telekom verzeichnet einen Erfolg im Streit mit einem WettbewerberBildquelle: Thorsten Neuhetzki / inside digital

Telekom wie Verbraucherzentralen beschäftigen sich schon seit Anfang 2022 mit Werbebriefen der 1N Telecom GmbH. Sowohl Verbraucherschützer als auch Telekom bewerten die Schreiben als irreführend. Die Telekom hat bislang jedes Anschreiben im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen, wie sie mitteilt. Persönlich adressiert und mit der aktuellen Festnetzrufnummer versehen vermitteln sie den Eindruck, dass es sich um ein offizielles Schreiben der Deutschen Telekom handelt, in dem es um einen Wechsel in einen neuen Tarif geht. Dass die Kunden mit Rücksendung des unterschriebenen Angebots einen Anbieterwechsel beauftragt haben, merken viele erst, wenn ihnen die Kündigungsbestätigung ihres alten Anbieters ins Haus flattert. Jetzt hat die Telekom erneut einen juristischen Erfolg gegen ihren Wettbewerber erreicht.

Eine Million Briefe an Telekom-Kunden verschickt

Nach der Brief-Welle im Jahr 2022 war es zunächst ruhig geworden um 1N Telecom. Erst vor einigen Wochen registrierten die Verbraucherzentralen wieder einen deutlichen Anstieg an Menschen, die sich durch die Werbebriefe getäuscht fühlen. In Beratungsgesprächen machten sie klar, dass sie den Anbieter gar nicht wechseln wollten. Diese Erfahrung macht in vielen Tausend Fällen auch die Telekom, wie sie vergangene Woche in einer Mitteilung deutlich machte. „Kunden, deren Portierungsaufträge uns vorliegen, versuchen wir zu erreichen, um zu klären, ob wirklich ein Wechsel gewünscht ist. In mehr als 75 Prozent der Fälle möchten die Kunden aber genau das nicht“, so die Telekom.

Zwar gilt in Deutschland eine 14-tägige Widerrufsfrist. Da die 1N Telecom die Portierungsaufträge aber erst nach Ablauf dieser Frist an die Telekom übermittelt, werde den Kunden die Möglichkeit eines fristgerechten Widerrufs genommen, so die Telekom. In anderen Fällen fordert 1N Telecom nach Darstellung der Telekom mitunter Schadenersatz „in zumeist dreistelliger Höhe.“  Kunden, die über die Schadensersatzforderung berichten, legt die Deutsche Telekom nahe, sich rechtlichen Rat einzuholen, um gegebenenfalls eine Anfechtung auszusprechen. Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist bestehe die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Letztere kann bis zu einem Jahr nach Kenntnis erklärt werden. Die Irrtumsanfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis erklärt werden.

Das Landgericht Düsseldorf hat am vergangenen Freitag über einen Eilantrag der Telekom entschieden. Per Einstweiliger Verfügung hat diese erreicht, dass die 1N Telecom ihr Schreiben in der vorliegenden Form nicht mehr verwenden darf. Außerdem untersagte das Gericht, dass der Anbieter Kündigungen, die auf Basis des Schreibens zustande gekommen sind, über die entsprechenden Schnittstellen übermitteln darf. Laut Handelsblatt gingen im April eine Million Schreiben der 1N Telecom auf die Reise. Die Kundendaten stammen aus dem Telefonbuch, wie der Anwalt der Düsseldorfer Firma sagte.

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