Clevere Betrugsmasche: Miserable Bewertungen trotz gutem Service

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Solltest du gute Lokale mit schlechten Google-Bewertungen entdecken, lässt sich dieses Ungleichgewicht möglicherweise auf eine aktuelle Betrugsmasche zurückführen. Vor jener warnt gegenwärtig die Kriminalpolizei.
Betrugsmasche, Google Maps
Betrugsmasche mit Google-BewertungenBildquelle: BigTunaOnline / ShutterStock.com

Neben Viren und Phishing lauern in den digitalen Weiten des Internets auch zahlreiche andere Gefahren. Dazu gehört auch Erpressung wie etwa die Bitcoin-Masche. Variationen des Schreibens sind mittlerweile seit vielen Jahren im Umlauf und haben folglich an Biss verloren. Im Gegensatz zur aktuellen Masche, vor der das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) gegenwärtig warnt.

Restaurants im Fokus von Cyberkriminellen

Wer nach einem guten Restaurant, einer Kneipe oder einem anderen Lokal Ausschau hält, tut dies meistens online. Beispielsweise unter Zuhilfenahme der App Google Maps. Hier werden die meisten Läden in der Nähe sowohl gelistet als auch mit Zusatzinformationen versehen – wie den Öffnungszeiten oder Kundenbewertungen. Letztere spielen oftmals eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Lokals und sind für Betreiber folglich sehr wichtig. Ein Umstand, der auch Cyberkriminellen bestens bekannt ist.

Dem LKA Niedersachsen liegen aktuelle Erpresserschreiben vor, die Betreibern von Restaurants per E-Mail zugespielt werden. Darin nennen diese einen Konkurrenten, der sie dafür bezahlt haben soll, das fragliche Gastronomiebetriebe mittels schlechter Google-Bewertungen und Campagnen in den sozialen Medien zu „zerstören“. Weiter fallen Stichworte wie „schlechter Service“ und „Lebensmittelvergiftung“. Verhindern ließe sich dies nur, wenn der Empfänger Bitcoins im Wert von 1.500 Euro auf das Wallet der Kriminellen transferiert.

Alles eine leere Drohung?

Als Absender werden laut Angaben des LKA „Business Army“ oder die „Ukrainen Cyber Force“ aufgeführt. Allerdings scheint es sich bei den E-Mails um leere Drohungen zu handeln. Darauf deutet zumindest eine von den Cyberkriminellen gesetzte Frist hin, deren Verstreichen zu keinerlei negativen Auswirkungen geführt zu haben scheint.

Betroffene können Anzeige erstatten und Negativ-Bewertungen bei Auftreten als Screenshots zur Anzeigenerstattung nachreichen. Ferner empfiehlt das LKA, einschlägige Bewertungen in Absprache mit der ermittelnden Polizeibehörde löschen zu lassen.

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