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Behörden warnen vor Überwachungskameras: Diese Funktion besser ausschalten

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Bei Überwachungskameras zählt nicht nur, was im Bild landet. In vielen Kamera-Apps steckt ein Schalter, der aus deinem Einbruchschutz eine Straftat machen kann und mit der Linse hat es dabei nichts zu tun.
Behörden warnen vor Überwachungskameras: Diese Funktion besser ausschalten
Behörden warnen vor Überwachungskameras: Diese Funktion besser ausschaltenBildquelle: Thomas Kern / inside digital

Erst vor wenigen Tagen habe ich gezeigt, warum bei Überwachungskameras mit Schwenkfunktion bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld im Raum stehen. Dabei ging es um die Frage, was eine Kamera sehen kann. Mindestens genauso heikel ist eine andere: Was kann sie hören? An der Grundstücksgrenze unterhalten sich die Nachbarn am Gartenzaun, jemand telefoniert auf dem Gehweg, der Paketbote spricht mit der Kollegin im Transporter. Springt deine Kamera an und ist ihr Mikrofon aktiv, landet auch jedes Wort auf der Speicherkarte oder in der Cloud.

Überwachungskamera mit Ton: Was das Strafrecht dazu sagt

Entscheidend ist § 201 StGB. Er bestraft, wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt. Mit einfachen Worten: Gemeint ist jedes Gespräch, das sich nicht an die Allgemeinheit richtet, also auch die Plauderei über den Zaun. Unbefugt heißt, dass die Sprechenden nicht eingewilligt haben. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Die drei Jahre sind die Obergrenze.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) der Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern schreibt in ihrer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung ausdrücklich, dass eine Kamera mit Audiofunktion unter die Absätze 1 und 2 des Paragrafen fallen kann. Ihre Konsequenz: Die Audiofunktion ist unumkehrbar abzuschalten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen sieht es genauso: Die Rechtsgrundlagen für Videoüberwachung decken Tonaufnahmen grundsätzlich nicht ab.

Wichtig ist auch Absatz 2. Strafbar ist nicht nur das Aufnehmen, sondern auch das Abhören mit einem Abhörgerät. Wer in der Live-Ansicht den Lautsprecher antippt und dem Gespräch vor der Haustür lauscht, kann sich also ebenfalls strafbar machen, selbst wenn nichts gespeichert wird. Schon der Versuch ist strafbar, und verwendete Aufnahme- und Abhörgeräte können eingezogen werden, im Zweifel also die Kamera. Verfolgt wird die Tat zwar nur auf Antrag (§ 205 StGB).

Warum gerade gute Kameras zum Risiko werden

Ein Mikrofon steckt in vielen smarten Überwachungskameras, auch in der Tapo C575D (Test), die ich getestet habe. Der Grund ist die Gegensprechfunktion, mit der du per App den Paketboten anweist oder ungebetene Gäste ansprichst. Beim Tapo C675D KIT (Test) war der Ton klar statt blechern, die beste Audioqualität, die ich bis dahin in einem Überwachungskamera-Test gehört hatte.

Doppel-Objektiv der Tapo C675D KIT Bildquelle: Thomas Kern / inside digital

Im Test war das ein Pluspunkt. Mit Blick auf § 201 kehrt es sich um: Je besser das Mikrofon, desto verständlicher landen auch Gespräche in der Aufnahme, die dich nichts angehen. Hinzu kommt: Ring behandelt die Tonaufnahme in der eigenen Hilfe als Opt-out. Wer keinen Ton aufnehmen möchte, soll die Funktion deaktivieren.

Das gilt nicht nur draußen. Auch eine Innenkamera mit Mikrofon hört mit, wenn die Haushaltshilfe telefoniert, der Handwerker mit seinem Kollegen spricht oder Gäste am Esstisch sitzen. Hier gilt ebenso: Wer nicht weiß, dass mitgeschnitten wird, hat nicht eingewilligt.

Brauchst du den Ton überhaupt?

Für den Einbruchschutz kaum. Bild, Bewegungserkennung und Push-Benachrichtigung leisten die eigentliche Arbeit. Der Ton bringt selten mehr als das Video, aber ein Risiko, das du dir sparen kannst. Wenn du deine Kamera nur zur Überwachung nutzt, solltest du das Mikrofon deshalb am besten abschalten.

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