Bahn verschlechtert Service: Lounge-Zutritt ab März verschärft

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Vielfahrer bei der Bahn müssen sich ab März auf Änderungen einstellen. Sie betreffen vor allem jene Fahrgäste, die in Begleitung und in der 1. Klasse unterwegs sind – aber auch andere Fahrgäste. Wir zeigen dir, was sich ändert.
Die Deutsche Bahn plant Änderungen für Vielfahrer
Die Deutsche Bahn plant Änderungen für VielfahrerBildquelle: Björn Habel / Pixabay

Ab 1. März ändert die Deutsche Bahn die Zutrittsbedingungen für die Bahn Lounge. Sie ist bei Vielfahrern beliebt als Zwischenstopp beim Umstieg oder um auf den Zug zu warten. Auch bei der Ankunft am Zielbahnhof ist ein Zwischenstopp in der Lounge möglich. Doch nun schränkt die Deutsche Bahn den Zutritt zur Bahn Lounge teils erheblich ein.

Ohne Ticket kein Bahn-Lounge-Zugang

Bisher reichte es, eine Bahncard mit BahnComfort-Status oder aber den BahnBonus Status Gold vorzuweisen, um in die Lounge zu kommen. Doch ab 1. März musst du auch ein gültiges Fernverkehrsticket der Deutschen Bahn dabeihaben und vorweisen. Bei einem Trip durch die Stadt ist es also künftig nicht mehr möglich, einen Zwischenstopp in der Lounge einzulegen. Dazu allerdings war die Lounge auch nie gedacht. Die Bahn führt den Zutritt zur Lounge jetzt also auf den eigentlichen Sinn des Komfort-Wartebereiches zurück. Eine Ausnahme gibt es für Bahncard-100-Kunden, die durch ihre Bahn-Flatrate ohnehin stets eine gültige Fernverkehrsfahrkarte dabeihaben.

Die Bahn Lounge gibt es in Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Essen (bis März wegen Bauarbeiten geschlossen), Frankfurt, am Flughafen Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg und Stuttgart. Hast du Zugang, bekommst du dort kostenloses WLAN und kannst Zeitungen und Zeitschriften lesen. Außerdem bekommst du kostenlos alkoholfreie Softdrinks und Kaffee sowie Tee und saubere Toiletten.

Begleitperson im Premium-Bereich der Lounge verboten

Darüber hinaus gibt es an einigen Standorten auch einen Premium-Bereich. Dieser wird nun ebenfalls im Zugang eingeschränkt. Das wird auch normale Reisende treffen, die die Bahnlounge nicht als Alternative zum Café bei einer Fahrt innerhalb der Stadt nutzen. Denn während du in den „normalen“ Lounge-Bereich weiterhin eine Begleitperson mitnehmen darfst, ist dies bei der Premium-Lounge künftig ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn man zusammen reist. Schon heute dürften nur Reisende mit Platin-Status eine Begleitperson mitnehmen, laut Nutzungsbedingungen reicht eine Bahncard 100 1. Klasse nicht aus. Allerdings: Handelt es sich um eine normale Bahncard 100 First, hast du damit automatisch den Platin-Status, sofern du am Bahn-Bonus-Programm teilnimmst.

Einzige Ausnahme sind Kinder – allerdings auch in einem sehr engen Rahmen. Kinder unter 5 Jahren dürfen immer mit, Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen nur mit, wenn sie auf einem Fahrschein eingetragen sind. Im Premium-Bereich gibt es neben kostenlosen alkoholischen Getränken wie Wein und Bier auch kleine Snacks – ebenfalls kostenlos. Die genauen neuen Bedingungen kannst du in den Nutzungsbestimmungen der DB Lounge nachlesen.

Deutschlandticket als Grund für Einschränkungen?

Warum es zu diesen Einschränkungen kommt, kann nur gemutmaßt werden. Möglicherweise liegt es am Deutschlandticket, das zum 1. Mai eingeführt werden soll. Zu erwarten wäre, dass sich zumindest jene, die die Berechtigung für die Lounge haben, auch bei einer Reise mit dem Deutschlandticket in der Lounge erfrischen.

Schon zuletzt war zu beobachten, dass insbesondere der Premium-Bereich der Bahn aufgrund seines Kostenlos-Angebotes zunehmend nicht nur von wirklichen Reisenden genutzt wurde. Vielmehr nutzen es Bahnkunden mit entsprechendem Status auch gern als Ersatz zu einem Café. Die kostenlose Bewirtung dürfte so das kalkulierte Budget gesprengt haben. Dass man nun aber auch bei „ehrlichen“ Reisenden die Begleitperson vom Premium-Bereich ausschließt, dürfte auf wenig Gegenliebe bei den Fahrgästen stoßen.

Um in den Premium-Bereich zu kommen, benötigt man einen Umsatz von 6.000 Euro im Jahr, eine Bahncard 100 First oder eine 1. Klasse-Fernverkehrskarte im Flex-Preis, die nicht innerhalb eines Verkehrsverbundes liegt. Die Beschränkung des Zugangs auf Fahrgäste, die auch wirklich eine Fahrkarte haben, wird in ersten Reaktionen von vielen Bahnfahrern begrüßt. Sie beschwerten sich zuletzt zunehmend über überfüllte Bahn-Lounges.

Bahn Lounge-Zutritt erst im Juni 2022 neu geregelt

Die Deutsche Bahn hatte erst im Juni vergangenen Jahres ihr Bahn-Comfort-Programm abgeschafft und Bahn Bonus Status eingeführt. Die drei Stati Silber, Gold und Platin regeln auch den Zutritt in die Lounge. Damals hieß es, ab 2.500 Punkten gibt es den Gold-Status und „unbegrenzt Zutritt“ zur Bahn-Lounge. Keine neun Monate später schränkt die Bahn das nun streng genommen ein, da der Zutritt an eine Fahrkarte gekoppelt wird. Auch die Begleitperson für den Premium-Bereich ab 6.000 Punkten war erst vor neun Monaten neu geregelt worden.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Paul

    Das macht eigentlich alles Sinn. Eine DB Lounge ist natürlich nicht Ersatz zum Café oder zur Langweile da, sondern für reisende Passagiere, also ist der Zutritt mit Ticket schon logisch. Vor einigen Jahren war ich als Vielfahrer berechtigt für diese Lounges, aber da ich immer auf den letzten Drücker zum Bahnhof gehetzt bin (ok, mach immer noch) und oftmals in die bereits schließende, piepende Zugtüre reinspringen musste hatte ich nicht so viel Zeit für diesen Service. 😅

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