Wild-Campen: Wo das Zelten erlaubt ist und wann eine 5.000 Euro Strafe droht

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Ist Zelten unter freiem Himmel im Wald oder im Park erlaubt? Wo darf man Wild-Campen und welche Regeln gelten? Wir zeigen dir, wo du campen darfst und wann du dir lieber einen anderen Platz zum Zelten suchst, um hohen Geldstrafen zu entkommen.
Wild-Campen: Wo das Zelten erlaubt ist und wann eine 5.000 Euro Strafe droht
Wild-Campen: Wo das Zelten erlaubt ist und wann eine 5.000 Euro Strafe drohtBildquelle: Tommy Lisbin / Unsplash

Wer Zelten geht, will die Natur erleben. Zudem ist das Campen im Freien deutlich günstiger, als die Übernachtung in einem Hotel, einer Airbnb-Unterkunft oder gar einer Jugendherberge. Zelten kann man unter anderem auf Campingplätzen. Für ein paar Euro pro Nacht hat man hier ein paar luxuriöse Einrichtungen wie eine Toilette und eine Dusche. Beides hat man beim Wild-Campen nicht. Doch ist das Zelten im Wald oder woanders in der Natur einfach so möglich? Und wann drohen Strafen?

Wild Zelten: Wann das Campen im Freien erlaubt ist

Das Wild-Campen oder -Zelten in Deutschland ist zwar häufig verboten. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass man in einem Park oder Wald sein Zelt aufschlagen und dort übernachten darf. In einigen Regionen Deutschlands gibt es bestimmte Gebiete, in denen das wilde Zelten erlaubt ist, wie beispielsweise ausgewiesene Trekkingcamps oder biwakfreundliche Zonen.

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Wildes Campen befindet sich in Deutschland nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. Auch das Biwakieren, also unter einer aufgespannten Plane oder freiem Himmel schlafen statt im Zelt, ist rechtlich gesehen ein Graubereich. Denn: Lagern im Sinne von „Pause machen“ ist erlaubt. Da jedoch Lagern und Kampieren relativ fließend ineinander übergehen, ist es oft schwierig zu sagen, ob man noch lagert oder bereits kampiert. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nicht mehrere Tage am Stück am selben Ort verweilen.

Wild-Campen ist grundsätzlich nicht verboten. Doch es gibt ein paar Regeln, an die man sich halten muss
Wild-Campen ist grundsätzlich nicht verboten. Doch es gibt ein paar Regeln, an die man sich halten muss

Zudem gilt laut Bußgeldkatalog theoretisch folgender Grundsatz: „Was nicht ausdrücklich verboten ist, das ist erlaubt.“ So ist im Grunde das Zelten in der Natur, also in der freien Landschaft in keinem der 16 Bundesländer wirklich verboten. Daher greife hier auch der Rechtsgrundsatz des Verbotsvorbehaltes. Zugleich ist relativ unklar, ob es einen Unterschied darstellt, ob das Wild-Campen mit einem Zelt oder nur mit einem Schlafsack stattfindet.

Wo Wild-Campen verboten ist und welche Strafen drohen

Gänzlich verboten ist das Zelten an Wegen oder in der Nähe von Wohnhäusern. Wer also eine Nacht am Straßenrand campen möchte, der begeht in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Ebenso verboten ist das Wild-Campen in Jagdregionen, in Naturschutzgebieten, Naturreservoirs, Nationalparks und
Landschaftsschutzgebieten sowie landwirtschaftlichen Nutzflächen. Auch in Küstendünen oder auf Strandwällen ist das Zelten untersagt. Zudem untersagen 8 der 16 Bundesländer das Kampieren im Wald. Dazu gehören Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

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Wer sein Zelt hier trotzdem aufschlägt, muss mit Geldstrafen rechnen. Doch dazu gehört etwas mehr, als nur Zelten. Denn Wild-Campen gilt lediglich als Ordnungswidrigkeit und Betroffene zahlen dafür ein Verwarn- oder Bußgeld. Kommen neben dem Wild-Campen im Wald auch noch Verunreinigungen durch Abfall und Müll, illegales Feuer-Machen oder Zelten im Naturschutzgebiet hinzu, muss der Camper mit einem Verwarngeld in Höhe von 5 bis 80 Euro rechen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro – etwa in Mecklenburg-Vorpommern.

Es müssen aber viele Delikte zusammenkommen, damit ein derart hohes Bußgeld verhängt wird. In der Realität sieht das meist anders aus. Wird man beim Zelten im Wald etwa von einem Jäger oder Förster am frühen Morgen geweckt, wird dieser einen in der Regel nur ermahnen, weiterzuziehen und keinen Müll zu hinterlassen.

Bildquellen

  • Wild-Campen ist grundsätzlich nicht verboten. Doch es gibt ein paar Regeln, an die man sich halten muss: Scott Goodwill / Unsplash
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  • Wild-Campen: Wo das Zelten erlaubt ist und wann eine 5.000 Euro Strafe droht: Tommy Lisbin / Unsplash

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4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Bolli

    Glücklicherweise haben wir diese große Freiheit noch erleben dürfen.
    Wild Zelten, Lagerfeuer im Wald und die Musik war auch nicht gerade leise.
    Wir hatten genug Freiraum für uns, darüberhinaus war das Verantwortungsvolle Verhalten immer vorhanden, – denn wir wollten diese Plätze ja nicht zum letzten Mal benutzen.
    Heute, – heute haben die „Grünen – Khmer“ uns alles Verboten.
    Wenn ihr jetzt denkt es kann nicht schlimmer werden, ist das ein riesiger Irrtum.
    😎😇😎😇

    Antwort
  2. Nutzerbild Jochen Eisold

    Aha, die Grünen haben also das Wildzelten verboten. Denken ist jedoch nach wie vor erlaubt. Das würde ich Ihnen dringend raten. Das hilft manchmal gehen dumpfe braune Soße im Gehirn.

    Antwort
    • Nutzerbild Bolli

      @Jochen
      Vielleicht hast Du Dein Freiheitliches Verlangen irgendwo abgegeben.
      Wir hatten und haben es noch immer, darum sind wir auch gegen eine Tempobegrenzung von 120 Km/h …… über 180 Km/h kann man reden.
      😎😎😇😇

      Antwort
  3. Nutzerbild Wolfgang

    Ja das Wildcampen ist wirklich total verboten. Keine gute Idee. Wer Campen will, muß natürlich auf einem Campingplatz dann Campen. Da sind Toilette & Duschen. Ist Tausend Mal besser. Und der Campingplatz ist übrigens auch über Wacht. Im Wald ist man ja von Wilde Tiere um zingelt. Und außerdem sind die Wertsachen dann vielleicht von Dieben gestohlen. Entweder von den Förster oder von der Polizei muß man diesen Wildcampen Platz schließlich räumen. Also ich würde an Eurer Stelle lieber da Campen wo ihr wirklich sicher seid. Und das ist ja nur auf einem Campingplatz.

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