Autobahn-Mythos: Nein, was alle Fahrer glauben, stimmt so gar nicht

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So gut wie alle Autofahrer glauben einen Autobahn-Mythos, der so einfach nicht stimmt. Gibt es wirklich eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn? Die falsche Antwort lautet "ja", die richtige "nein". Und die Realität ist noch einmal etwas komplizierter.
Autos auf einer Autobahn
Mindestgeschwindigkeit auf einer AutobahnBildquelle: Lutsenko_Oleksandr / shutterstock.com

Technik-Mythen sind wie Kletten. Haben sie erst einmal eine gewisse Ausbreitung erreicht, sind sie kaum noch wegzubekommen. Insbesondere, wenn an ihnen zumindest grob etwas dran ist. Handy-Akkus sollen vor dem ersten Gebrauch komplett entladen und geladen werden? Das stimmt schon seit vielen Jahren nicht mehr. Denn bei modernen Lithium-Ionen-Akkus greift der sogenannte Memory-Effekt nicht mehr. Eine weitere Information, die unter Autofahrern verbreitet ist, besagt, dass man auf der Autobahn nicht langsamer als 60 km/h fahren darf. Doch stimmt das wirklich?

Mindestgeschwindigkeit 60 km/h, oder nur ein Mythos?

Obwohl sich der Mythos hartnäckig hält, gibt es auf der Autobahn keine Mindestgeschwindigkeit. Die angebliche Untergrenze lässt sich auf § 18 Absatz 1 (StVO) zurückführen. Dort heißt es: „Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“. Oder anders formuliert: Das Fahrzeug muss schnell genug sein, um mindestens 60 km/h fahren zu können. Mit einem Mofa dürfte man also nicht auf die Autobahn. Davon, dass man auf Schnellstraßen nicht langsamer als 60 km/h fahren darf, ist keine Rede.

Heißt das nun, dass man problemlos mit beispielsweise 45 km/h auf der Autobahn unterwegs sein darf, sofern das Fahrzeug grundsätzlich schneller ist? Die Antwort ist ein klares „Jein“. Denn während es keine Mindestgeschwindigkeit gibt, heißt es in § 3 Absatz 2 (StVO): „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ Und das kann durchaus der Fall sein, wenn man nur 45 km/h fährt. Auch können durch die unerwartet geringe Geschwindigkeit vermeidbare Gefahrensituationen entstehen. Deshalb sollte man im Normalfall nicht langsamer als 60 oder sogar 80 km/h fahren. Es sei denn, man hat einen triftigen Grund, wie es etwa bei Schwertransporten der Fall ist.

Vonseiten des ADAC heißt es hierzu: „Insgesamt muss die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Fahrzeugs angepasst werden.“

Für Verstöße drohen Bußgelder

Wer ohne triftigen Grund mit einer zu geringen Geschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses beläuft sich grundsätzlich auf 20 Euro. Inklusive Auslagen und Bearbeitungsgebühr steigt die Geldstrafe laut dem Bußgeldkatalog jedoch auf 48,50 Euro. Punkte in Flensburg müssen langsame Autofahrer dagegen nicht fürchten.

Mindestgeschwindigkeit per Verkehrsschild

Während eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen nicht existiert, können Behörden diese streckenweise durch das Verkehrszeichen 275 anordnen: „Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit“. Dabei handelt es sich um eine weiße Zahl auf blauem, runden Hintergrund. Geregelt ist das Zeichen in der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 (StVO) – Abbildung 52. Hier heißt es auch: „Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen.“

Bildquellen

  • Sprüche für Falschparker zum Ausdrucken: Laszlo66 / shutterstock.com
  • Parkscheibenpflicht: Elektronische Parkscheibe für 20 Euro bei Aldi im Angebot: Firn/Shutterstock.com
  • Mindestgeschwindigkeit auf einer Autobahn: Lutsenko_Oleksandr / shutterstock.com

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