Betrunken auf dem E-Bike? So viel Promille darfst du haben

3 Minuten
Das Fahrrad erlebt einen zweiten Frühling. Ein einfacher Elektromotor und ein Akku machen aus dem Drahtesel ein E-Bike. Doch gelten für ein Fahrrad mit Antrieb die gleichen Regeln wie für das normale Fahrrad? Und was ist mit Alkohol? Wo liegt die Promillegrenze beim Fahren mit dem E-Bike?
Betrunken auf dem E-Bike? So viel Promille darfst du haben
Betrunken auf dem E-Bike? So viel Promille darfst du habenBildquelle: Tower Electric Bikes / Unsplash

Laut einer aktuellen Umfrage der Stiftung Warentest geben 84 Prozent der E-Bike-Besitzer an, aufgrund ihres elektrische angetriebenen Rades öfter zu fahren als vorher. Der Elektromotor dient vielen dabei offensichtlich also auch als Motivator. Nach Angaben der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse gibt es in Deutschland aktuell rund 11 Millionen E-Bikes. Tendenz: steigend. Doch gelten für das E-Bike die gleichen Regeln wie für das Fahrrad ohne Elektromotor? Wie viel Bier und Wein darf man trinken und sich anschließend noch auf das E-Bike schwingen?

So verlierst du als Fahrradfahrer deinen Auto-Führerschein

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Fährst du mit deinem Fahrrad gefahrlos über die Straßen, kannst du bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut haben und musst mit keinerlei Konsequenzen rechnen. Aber: Für Fahrradfahrer gilt ebenso eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, die auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Solltest du dann schon auffällig werden und etwa schwankend fahren, können bereits hier Strafen drohen. Insbesondere dann, wenn ein Unfall passiert. Wer 1,6 Promille überschreitet und kontrolliert wird, bekommt eine Strafanzeige und drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Zudem musst du mit einer Geldstrafe rechnen, die meist in Höhe eines Nettomonatsgehaltes liegt. Auch dein Auto-Führerschein steht dabei auf dem Spiel.

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Das gilt beim Pedelec

Beim E-Bike gelten die gleichen Regeln wie bei nicht elektrifizierten Rädern. Das urteilte etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe. Pedelecs mit Begrenzung der Motor-unterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h seien demzufolge nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen.

Anders hingegen sieht es aus, wenn du wirklich ein E-Bike (S-Pedelec) fährst und kein Pedelec, das meist ebenso als E-Bike bezeichnet wird. Denn E-Bikes gehören zur Kategorie der Kleinkrafträder, die auch ohne Unterstützung der eigenen Muskelkraft fahren können. Für solche E-Bikes benötigst du mindestens einen Mofa-Führerschein und ein Versicherungskennzeichen. Wie beim Mofa besteht zudem eine Helmpflicht.

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E-Bike ist nicht gleich E-Bike

Für Fahrer von E-Bikes gelten die gleichen Grenzen wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Im ersten Fall drohen eine Strafe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Im zweiten Fall kann es sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geben. Und der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg. Die gleichen Regeln gelten übrigens auch für E-Scooter.

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13 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild E-Lillyput

    Alter Falter, hat der Autor mal überhaupt keine Ahnung was der Unterschied zwischen einen E-Bike und einen Pedelec ist…richtig schlecht, am besten man studiert nochmal Journalismus, echt unklar!
    Ein Pedelec ist immer unterstützend per Muskelenergie und ein E-Bike ist das eigentliche Gerät was vom Stand aus beschleunigt.
    Da siehts man wieder das die deutschen keine Ahnung haben und das dümmste Volk auf Erden ist.
    Ich fühle mich echt schlecht ein deutscher zu sein…
    Nicht schlimm, nun weisst auch du es endlich, lieber Autor.

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    • Nutzerbild Blasius Kawalkowski inside digital Team

      Was ist an „Denn E-Bikes gehören zur Kategorie der Kleinkrafträder, die auch ohne Unterstützung der eigenen Muskelkraft fahren können.“ nicht zu verstehen?

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    • Nutzerbild Frei

      We gibt auch Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec…

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  2. Nutzerbild Jam

    @E-Lillyput, du solltest den Artikel erst mal richtig lesen und versuchen das Gelesene zu verstehen.
    Und was hat ein Artikel mit deinem nicht vorhandenen Nationalstolz zu tun?

    @Blasius Kawalkowski, danke.

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  3. Nutzerbild Martin

    Der Bericht ist lückenhaft. Was ist mit dem S- Pedelec? Es ist zwar ein Kleinkraftrad, erfordert aber muskuläre Kraft bei der Unterstützung.

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  4. Nutzerbild Smail

    Mein Bike hat ein Chip und ich brauche trotzdem Muskelkraft was dann und warum geht ihr immer davon aus daß jeder ein Pkw Führerschein hat und warum müsst ihr dummen deutschen euch immer angreifen lasst doch jeden das sagen was er will !!!

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  5. Nutzerbild Dietmar

    Der Reporter hat gut recherchiert, es gibt allerdings Leute die unsere Gesetze nicht richtig verstehen wollen! Wenn ihnen diese Gesetze nicht gefallen, sollen sie doch auswandern. Motzköpfe brauchen wir hier nun wirklich nicht!

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  6. Nutzerbild Schabullke

    Wenn E-liliput sich schlecht fühlt, liegt das vielleicht am schlechtem Deutsch. Zuviel davon macht Magenschmerzen!

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  7. Nutzerbild Thomas Steck-Kappes

    HAb ein Bike mit 750 Watt ? Hab aber auch den 1 er Führerschein also Helm auf und kleines Nummernschild und alles OK?

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  8. Nutzerbild Frei

    Man sollte auch Saktionen für Suff auf E-Scoter erläutern…

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  9. Nutzerbild Usea

    Für Bikes mit Kennzeichenpflicht,also auch S-pedelecs, gilt die gleiche Promille Grenze wie für PKW Fahrer.

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  10. Nutzerbild Wenzel

    E-Bike ist der Oberbegriff. unterteilt wird dann in Pedelec ( muskelkraftunterstützt) und S-Pedelec ( Selbstfahrend, Helm-und Kennzeichenpflicht)

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  11. Nutzerbild Achim

    Ohne auf irgendwelche Kommentare einzugehen hier mal für ALLE…

    Pedelec = Max 250 Watt Dauerleistung und mit Tretkraft max. 25km/h (1,6 o/oo

    S-Pedelec = Max. 500 Watt Dauerleistung mit Tretkraft max. 45km/h
    ( Helm- u. Kennzeichenpflichtig, Promillegrenzen wie für alle Kfz)
    E- Bike = Verfügt über einen Gasgriff und bedarf keiner Trettkraft max. 45km/h
    ( gleiche Regel wie S-Pedelec)

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