Riskante Autobahn-Regel: Experten raten gegen das Gesetz zu verstoßen

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In Deutschland sind Verkehrsregeln zum einen häufig kompliziert, zum anderen aber auch nicht immer nachvollziehbar. Bei einer Regel, da sind sich Experten einig, ist das geltende Gesetz sogar gefährlich. Daher raten sie, diese zu brechen.
Stau auf einer Autobahn
Das waren die fiesesten Staus 2022Bildquelle: Gerhard / Pixabay

Schon in der Fahrschule lernt man, wie man auf eine Autobahn auffährt. Nachdem du den Beschleunigungsstreifen erreicht hast, solltest du die Geschwindigkeit massiv erhöhen und dich auf den rechten Fahrstreifen einfädeln. Dabei musst du, ob Stau oder nicht, darauf achten, dass die Fahrer auf der Autobahn oder Schnellstraße Vorfahrt haben.

Das Ende des Beschleunigungsstreifens

Und das kann teuer werden. Denn das Missachten der Vorfahrt kostet dich mindestens 25 Euro. Gefährdest du dabei den Vorfahrtsberechtigten, erhöht sich die Strafe auf 100 Euro und du bekommst auch noch einen Punkt in Flensburg. Kommt es zum Unfall, steht ebenfalls ein Punkt zu Buche, das Bußgeld erhöht sich aber auf 120 Euro. Doch was, wenn es keine Möglichkeit gibt, einzufädeln? Spätestens am Ende des Einfädelungsstreifens ist dann Schluss. 

Denn: Auf Autobahnauffahrten musst du laut Gesetz am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten. So will es die StVO und so ist es auch durch einen durchgehenden Streifen auf der Fahrbahn in der Regel markiert. Doch daraus ergibt sich ein nicht unerhebliches Risiko. Denn speziell, wenn der Verkehr nicht stockt oder kein Stau herrscht, sind hohe Geschwindigkeiten auch auf dem rechten Fahrstreifen die Regel. Darauf aus dem Stand aufzufahren, kann also zu einer Gefährdung von dir und dem rückwärtigen Verkehr führen. 

Das sagen Verkehrsexperten

Auch deshalb ist man sich bei Fahrschulen, Verbänden und Automobilclubs recht einig. Die meisten Experten raten dazu, auch am Ende des Beschleunigungsstreifens weiterzufahren. Das Befahren des Standstreifens ohne eine Notsituation ist zwar eigentlich nicht erlaubt, jedoch hier das gerechtfertigte Mittel der Wahl. Der ADAC stellt diese Empfehlung so dar: „In diesem besonderen Ausnahmefall ist es gerechtfertigt, trotz anderslautender Gesetzeslage, auf dem Standstreifen weiterzufahren und sich von dort so schnell wie möglich ohne Gefährdung in den fließenden Verkehr einzuordnen.“ Auch die Experten bei bussgeldrechner.org verraten: „Viele Fahrlehrer raten daher dazu, das Bußgeld in Kauf zu nehmen und den Seitenstreifen zu nutzen. Bei nächster Gelegenheit kann dann auf die reguläre Fahrbahn gewechselt werden.“

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