Wenden verboten: Die Strafe für Missachtung ist ziemlich seltsam

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Was früher als Kavaliersdelikt galt, kann heute für ordentlich Bußgeld, den Entzug der Fahrerlaubnis und sogar eine Freiheitsstrafe sorgen. Oftmals kennen die Autofahrer den Ernst der Lage nicht, bis es zu spät ist. Ist das auch der Fall, wenn man das „Wenden verboten“-Schild missachtet?
Ein Wenden verboten-Schild an einer Kreuzung
Wenden verboten: Was passiert, wenn man erwischt wird?Bildquelle: KI-generiert

Parken ohne Parkschein ist sicherlich ein Kavaliersdelikt, richtig? Falsch. Denn wer falsch parkt, muss damit rechnen, die Abschleppkosten seines Fahrzeugs bezahlen zu müssen – in Höhe von etwa 100 bis 600 Euro. Und wer den Bahnübergang trotz geschlossener Halbschranke überquert, zahlt 350 Euro Bußgeld. Fürs Gaffen droht seinerseits der Führerscheinentzug, und wer andere Fahrer per Hupe und Lichthupe bedrängt, muss mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Die Strafen scheinen teils drakonisch, und da viele Autofahrer das „Wenden verboten“-Schild gerne mal „übersehen“, stellt sich die Frage: Welche Strafe droht hier?

Wenden verboten – tatsächlich?

Das Verkehrsschild 272 „Wenden verboten“ ist ziemlich selbsterklärend. Es besagt schlicht, dass man an dieser Stelle nicht wenden dürfe. Sei es, weil zu wenig Platz für das Manöver besteht. Oder aber, weil es den Verkehrsfluss stören würde. Allerdings nehmen viele Autofahrer das Zeichen nicht sonderlich ernst. Ein Blick über die Schulter, keine Polizei in der Nähe, schon quietschen die Reifen und das Auto macht einen U-Turn. Doch womit muss man rechnen, sollte die Polizei irgendwann einmal nicht so weit entfernt sein, wie man denkt?

Entwarnung: Im Gegensatz zu zahlreichen falschen „Kavaliersdelikten“ sind die Bußgelder bei Missachtung des Schildes „Wenden verboten“ beinahe schon merkwürdig gering. Wer erwischt wird, zahlt laut dem Bußgeldkatalog lediglich 20 Euro Strafe und kann sofort wieder weiterfahren. Selbst wer bei seinem Wendemanöver sich und andere gefährdet, muss lediglich 30 Euro auf den Tisch legen. Bleibt noch der Fall, dass die Missachtung des Schildes zu einem Unfall führt. Doch auch dann beträgt das Bußgeld nur 35 Euro.

Ein Kavaliersdelikt, aber …

Finanziell betrachtet handelt es sich bei der Missachtung des „Wenden verboten“-Schilds offenkundig um ein Kavaliersdelikt. Dennoch sollen Autofahrer davon absehen, sich über Verkehrsschilder hinwegzusetzen. Allein schon aus Selbstschutz. Denn zur Wahrheit gehört auch: Selbst wer sich seiner Fähigkeiten bestens bewusst ist und Gefahrensituationen zu verhindern weiß, dient weniger geübten Fahrern als Vorbild. Und man möchte schließlich nicht, dass ebensolche Fahrer plötzlich wie aus dem Nichts vor einem auftauchen, weil sie das „Wenden verboten“-Schild ignoriert haben.

Übrigens: Was alles andere als ein Kavaliersdelikt ist, ist das Zeigen des Stinkefingers im Straßenverkehr. Denn das dazugehörige Bußgeld scheint einige Nullen zu viel zu haben.

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