E-Scooter-Versicherer gibt wichtigen Hinweis fürs Aufkleben von Plaketten

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Wer mit einem eigenen E-Scooter durch die Straßen düsen möchte, benötigt eine gültige Versicherungsplakette, also ein Kennzeichen. Dieses zu beantragen, ist leicht und kostet nicht viel. Doch wer mehrere Roller besitzt, kann durch eine simple Verwechslung schnell mit der Polizei aneinandergeraten.
Hinterrad eines E-Scooters
E-Scooter-Versicherer gibt wichtigen Hinweis fürs Aufkleben von PlakettenBildquelle: Artem Sandler / inside digital

Wer in Deutschland mit einem eigenen E-Scooter durch die Straßen flitzen möchte, benötigt hauptsächlich zwei Sachen. Einerseits muss der fragliche Roller über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen und damit generell für den deutschen Straßenverkehr zugelassen sein. Und andererseits sind E-Scooter als Kraftfahrzeuge versicherungspflichtig. Benötigt wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt gültiger Versicherungsplakette. Im weitesten Sinne ein Nummernschild, das Fahrer jedoch zum 1. März eines jeden Jahres neu beantragen müssen. Und dabei kann einiges schiefgehen, wenn man als Familie mehr als einen Roller im Keller stehen hat. Die gut gemeinte Warnung eines Versicherers ließ uns aufhorchen.

Schock-Moment auf zwei Rädern

Beim Abschluss zweier neuer Haftpflichtversicherungen für ebenso viele E-Scooter äußerte der Versicherer zum Abschied einen spannenden Hinweis: Wir sollten beim Anbringen der Versicherungsplaketten gut darauf achten, dass sie zur jeweiligen Fahrzeugidentifikationsnummer passen. Kfz-Haftpflichtversicherungen sind nämlich mit einer Identifikationsnummer verknüpft, die sich am Roler selbst oder in der Betriebserlaubnis befindet. Vertauscht man zwei Plaketten, wirkt es zunächst wie eine Lappalie. Doch wie unsere weitere Recherche ergab, kann eine Polizeikontrolle für ein böses Erwachen sorgen.

Bei einer Verkehrskontrolle überprüfen Polizeibeamte in der Regel sowohl den Fahrzeugführer, als auch das Fahrzeug. Dass es sich bei dem Fahrzeug nicht etwa um einen Pkw, sondern um einen E-Scooter handelt, spielt dabei keine Rolle. „Über eine Abfrage der Kennzeichen können die Beamten sehen, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist – dazu gehört auch der bestehende Versicherungsschutz“, sagt ein Sprecher der Polizei NRW gegenüber inside digital.

Demnach stelle ein am Fahrzeug angebrachtes Kennzeichen im strafrechtlichen Sinne eine zusammengesetzte Urkunde (Fahrzeug + Kennzeichen) dar. „Sollte bei der Kontrolle der Verdacht bestehen, dass die Kennzeichen am falschen Fahrzeug montiert wurden, sind die Einsatzkräfte gehalten, eine Strafanzeige wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung zu fertigen“, führt der Polizeisprecher weiter aus. Der dazugehörige Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht und der Fahrer die Plaketten lediglich versehentlich vertauschte, ist für die Einsatzkräfte vor Ort zunächst irrelevant. Ab hier gilt für Betroffene, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Und der Sachverhalt wird an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Staatsanwaltschaft gibt Entwarnung

Die Konfrontation mit Polizeibeamten und eine Strafanzeige wegen eines Verdachts der Urkundenfälschung vermögen es, die Laune zu trüben oder gleich für einen Schock-Moment zu sorgen. Doch tatsächlich ist die Lage nicht halb so schlimm, wie es zunächst klingen mag.

Wie ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bonn gegenüber inside digital unterstrich, erfüllt das versehentliche Vertauschen zweier Versicherungskennzeichen mangels Vorsatz in subjektiver Hinsicht nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung und stellt somit kein strafrechtlich zu sanktionierendes Verhalten dar.

Anders ausgedrückt: Betroffene müssen sich nicht um eine hohe Geldstrafe oder gar um eine Freiheitsstrafe sorgen. In der Regel sollte das Ermittlungsverfahren schnell wieder eingestellt werden. Doch gänzlich ohne Bußgeld kommen E-Scooter-Fahrer, die ihre Versicherungsplaketten vertauscht haben, nicht davon.

Fahren ohne Versicherungsplakette

Ob man seine Nummernschilder nun versehentlich vertauscht hat oder nicht, Fakt ist, dass man mit einer falschen und folglich ohne gültige Versicherungsplakette unterwegs war. Und darauf steht eine Geldstrafe in Höhe von 40 Euro.

Das überschaubare Bußgeld ergibt sich aus dem Umstand, dass ein Versicherungsschutz grundsätzlich besteht und lediglich die richtige Plakette fehlt. Sollte dagegen keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden sein, wäre das laut der Staatsanwaltschaft Bonn ein Verstoß gegen § 30 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Hier sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Womit du rechnen musst, sollte dein E-Scooter über keine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen, verrät der folgende Artikel:

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