Auto vs. E-Scooter: Jetzt ist klar, wer Täter ist und wer Opfer

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Du bist Autofahrer und ärgerst dich durchweg über die ganzen suizidalen Raser auf E-Scootern? Oder aber du fährst E-Scooter und bist von den scheinheiligen Autofahrern genervt? Neue Zahlen belegen eindeutig, wer bei Unfällen die Hauptschuld trägt – und zwar mit Abstand.
E-Scooter neben einem Pkw
Auto vs. E-Scooter: Jetzt ist klar, wer Täter ist und wer OpferBildquelle: KI-generiert

Im Jahr 2025 ist die Zahl der Straßenverkehrsunfälle wieder leicht gestiegen. Insgesamt wurden laut Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) 2.521.977 Fälle erfasst. Zudem 371.109 Verletzte und 2.832 Verkehrstote. Im Vergleich dazu sind die Unfallzahlen für E-Scooter eher überschaubar. 2025 registrierte die Polizei 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Allerdings ist dieser Wert im Vergleich zum Vorjahr geradezu explodiert. Denn im Jahr 2024 gab es „nur“ 11.944 Unfälle – ein Anstieg von 38,1 Prozent. Dabei fällt die Verteilung der Hauptschuld je nach Unfallart unterschiedlich aus.

E-Scooter vs. Autos, Fahrräder, Fußgänger

Wenn E-Scooter verunglücken, sind oftmals keine weiteren Personen oder Fahrzeuge beteiligt (30,5 Prozent). Doch falls sie es sind, dann handelt es sich beim Unfallgegner meistens um einen Pkw (50,5 Prozent). Und auch, wenn sich E-Scooter-Fahrer verletzen, geschieht dies besonders häufig bei Zusammenstößen mit einem Pkw. Die Schuldfrage ist dabei eindeutig und auf den ersten Blick teils überraschend.

Für das vergangene Jahr gehen aus den Zahlen 7.215 Zusammenstöße zwischen E-Scootern und Pkws hervor. Dabei wurden Fahrer von E-Scootern in nur 38,1 Prozent der Fälle als Hauptverursacher identifiziert. Bei Autofahrern waren es entsprechend 61,9 Prozent. Folglich sind Pkw-Fahrer in den mit Abstand meisten Fällen die „Täter“ und Chauffeure von E-Scootern die „Opfer“.

Insgesamt trugen E-Scooter-Fahrer bei Unfällen mit zwei Beteiligten dennoch in 50,8 Prozent der Fälle die Hauptschuld. Denn anders als bei Zusammenstößen mit einem Auto, wurde E-Scootern bei Unfällen mit Fahrrädern in 74,3 Prozent die Schuld zugesprochen (1.742 Fälle). Bei Unfällen mit Fußgängern waren es sogar 88,7 Prozent (1.282 Fälle).

Die häufigste Unfallursache war dabei falsche Benutzung von Fahrbahn und Gehwegen (21,6 Prozent). Gefolgt von Fahren unter Alkoholeinfluss (10,9 Prozent) und einer nicht angepassten Geschwindigkeit (8,4 Prozent).

Führerschein für E-Scooter und weitere Expertenvorschläge

Angesichts der stark gestiegenen Unfallzahlen äußerten sich unter anderem der TÜV-Verband, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) zur Thematik. Ihre Einschätzungen und Lösungsvorschläge ähneln sich teilweise, allerdings sind manche deutlich weitreichender als andere.

So sieht die Verkehrswacht Nutzer selbst im Fokus der Präventionsarbeit und plädiert für ein gezieltes Trainingsangebot, „um die Fahrfähigkeiten zu stärken, die Regelkenntnis zu verbessern und rücksichtsvolleres Verhalten zu fördern“. Derweil fordert der TÜV-Verband neben Mobilitätsbildung auch ein konsequentes Durchsetzen von Verkehrsregeln sowie eine Infrastruktur, die E-Scooter sicher in den Straßenverkehr integriert und Fehler eher verzeiht. Als Beispiel werden dabei baulich getrennte und durchgängige Wege für Fahrräder und motorisierte Kleinstfahrzeuge aufgeführt.

Die weitreichendsten Forderungen stellt jedoch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Neben mehr Polizeikontrollen verlangt dieser Seitenmarkierungsleuchten für E-Scooter und, zumindest für Bestandsfahrzeuge, Reflektoren an der Lenkstange. Dazu kommen zwei härtere Einschnitte: ein höheres Mindestnutzungsalter – 15 statt 14 Jahre – und ein verpflichtender Befähigungsnachweis als eine Art Führerscheinersatz für Verkehrsteilnehmer ohne Führerschein.

Neue Regeln für E-Scooter ab 2027

So viel zum Appell, doch eine Reihe von Maßnahmen ist bereits beschlossen und greift ab Januar und März 2027. Dazu gehören unter anderem eine verpflichtende Ausstattung neuer E-Scooter mit Blinkern sowie ein höheres Verwarnungsgeld. Für das Befahren von Gehwegen etwa, zahlen Nutzer demnächst 25 statt 15 Euro. Und auch wer mit mehreren Personen einen E-Scooter verwendet, zahlt künftig 25 statt 5 Euro. Weitere Neuerungen und Änderungen in unserem Artikel:

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