Es können 70 Euro Bußgeld drohen, wenn der E-Scooter online gekauft wurde

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Nicht alle online verfügbaren E-Scooter sind in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen. Und selbiges gilt auch für im Ausland erworbene Modelle. Wer den falschen Roller kauft, muss mit etwas Pech 70 Euro Bußgeld zahlen. Daran erkennst du, ob dein E-Scooter in Deutschland zugelassen ist.
Hinterrad eines E-Scooters
Es können 70 Euro Bußgeld drohen, wenn der E-Scooter online gekauft wurdeBildquelle: Artem Sandler / inside digital

Ein E-Scooter ist viel handlicher als ein Auto. Und selbst Fahrräder wirken im Vergleich zu gängigen Rollern gigantisch. Kein Wunder also, dass E-Scooter nicht immer vor Ort im Geschäft gekauft werden. Abends auf dem Sofa liegen, per Smartphone Angebote vergleichen und sich den Zweiräder bequem mit nur einem Klick bis in die Wohnung liefern lassen – was will man mehr? Zumal die Preise im Online-Handel oftmals besonders gut ausfallen. Doch was Käufer hier einsparen, müssen sie später möglicherweise in Form von Bußgeld bezahlen. Denn in Deutschland dürfen nicht alle elektrischen Scooter auf die Straße.

Manche E-Scooter verstoßen gegen geltendes Recht

Waren E-Scooter vor 2019 noch nicht im Gesetz verankert, dürfen sie seither am Straßenverkehr teilnehmen. Mit der Erlaubnis gehen allerdings einige Voraussetzungen einher. So benötigen elektrische Tretroller zunächst eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese wird in der Regel auf Antrag des Herstellers vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt. Wer seinen Elektro-Scooter offline erwirbt – etwa bei MediaMarkt –, muss sich üblicherweise keine weiteren Gedanken über die ABE machen. Denn hier ist diese aller Wahrscheinlichkeit nach vorhanden. Im Online-Handel ist dies allerdings nicht immer der Fall.

Insbesondere, wer sich einen No-Name-Roller chinesischer Bauart zulegt, muss aufpassen. Denn diese können auch ohne Allgemeine Betriebserlaubnis daherkommen. Schließlich müssen Roller mehrere Voraussetzungen erfüllen, um eine ABE zu bekommen. Dazu gehören unter anderem eine ordnungsgemäße Beleuchtung, den Vorschriften entsprechende Bremsen sowie eine Drosselung der Maximalgeschwindigkeit auf die hierzulande zugelassenen 20 km/h. Nicht alle online angebotenen Scooter erfüllen diese Voraussetzungen. Und selbiges gilt auch für im Ausland erworbene Modelle.

Daran erkennst du nicht zugelassene Modelle

Wer mit einem nicht zugelassenen E-Scooter im Straßenverkehr erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog stolze 70 Euro Strafe zahlen. Und natürlich darf der Roller anschließend nicht mehr weiterverwendet werden. Optimal wäre ein solcher Ausgang folglich eher nicht.

Um dem vorzubeugen, sollte man bereits beim Kauf darauf achten, ob eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorhanden ist. Oftmals heben Hersteller und Online-Händler dies explizit hervor. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die angegebene ABE-Nummer, mit dem entsprechenden Eintrag im Register des KBA abzugleichen.

Auch das eigentliche Elektrokleinstfahrzeug birgt laut Kraftfahrt-Bundesamt einen Hinweis auf eine vorhandene ABE – in Form eines Fabrikschilds mit den folgenden Angaben:

  • Hersteller
  • Typ
  • Nummer der ABE

Ist ein solches Schild nicht vorhanden, könnte es sich bei dem E-Scooter um ein nicht zugelassenes Modell handeln. Das ist vor allem für den Kauf von gebrauchten Elektro-Tretrollern von Bedeutung.

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