Das Oberlandesgericht Hamm hat die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Vodafone vorerst gestoppt. Die für diese Woche geplante Verhandlung wurde abgesagt, das Verfahren ausgesetzt. Grund: Das Gericht will zunächst Antworten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einholen. Nach Angaben des Gerichts besteht „Klärungsbedarf“ zu europarechtlichen Fragen. Auf Wunsch von Vodafone wartet das OLG Hamm eine EuGH-Entscheidung in einem anderen Verfahren ab. Das läuft vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 20 U 35/24). Dort soll der EuGH klären, ob Telekommunikationsanbieter Verträge nach EU-Recht einseitig ändern dürfen – genau darum geht es auch bei den Preiserhöhungen von Vodafone.
Worum es in der Sammelklage gegen Vodafone konkret geht
Im Kern geht es um eine Preiserhöhung aus dem Jahr 2023: Vodafone hat damals bestimmte Festnetzverträge – also per Kabel und DSL – um 5 Euro pro Monat verteuert. Der vzbv hält diese einseitige Preisanpassung für rechtswidrig und fordert, dass Vodafone die zusätzlich gezahlten Beträge erstattet und für die Dauer des Rechtsstreits Zinsen zahlt.
Bis Ende November 2025 haben sich bereits 110.498 Personen der Sammelklage angeschlossen. Insgesamt waren laut Verbraucherschützern zu diesem Zeitpunkt rund zehn Millionen laufende Verträge von der Preiserhöhung betroffen. Viele Betroffene würden wegen „nur“ 5 Euro im Monat wohl nicht selbst klagen – genau hier setzt die Sammelklage an.
Was du als Vodafone-Kunde jetzt tun kannst
Seit Ende April 2024 können sich Betroffene in das Klageregister der Sammelklage eintragen. Informationen dazu, wer teilnehmen kann und wie die Eintragung beim Bundesamt für Justiz funktioniert, stellt der vzbv über die Seite sammelklagen.de/vodafone bereit. Durch die Aussetzung des Verfahrens bleibt dir mehr Zeit, dich kostenlos anzuschließen. Denn eigentlich war geplant, dass schon Weihnachten das Register schließt. Klar ist aber auch: Eine Entscheidung verzögert sich, und ob du am Ende Geld zurückbekommst, hängt vom Ausgang der Verfahren vor EuGH und OLG Hamm ab.
