DSL wird abgeschaltet: So soll der Glasfaser-Umstieg ablaufen

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Der Glasfaser gehört die Zukunft. Das wird immer deutlicher – jetzt durch ein Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur. Sie stellt deutlich dar, wie die Abschaltung von DSL ablaufen soll. Dabei gibt es einen großen Verlierer: die Telekom.
Ein Glasfaser-Leerrohr
DSL vor dem Aus: Das ist der PlanBildquelle: Thorsten Neuhetzki / inside digital

Die Bundesnetzagentur hat in einem 87-seitigen Regulierungskonzept vorgestellt, wie der Wechsel auf Glasfaser geordnet ablaufen soll – und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor alte Netze wirklich vom Netz gehen. Die Bundesnetzagentur will den Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze nicht in die Hände der Telekom legen, die als Kupfernetzbetreiber naturgemäß ein Interesse daran hätte. Vielmehr will sie dafür sorgen, dass für alle am Markt die gleichen Regeln gelten. Doch für dich als Verbraucher ist erst einmal eines wichtig: DSL darf nur dann abgeschaltet werden, wenn Glasfaser in einem Gebiet praktisch verfügbar ist und du auch dort noch zwischen mindestens zwei Anbietern wählen kannst. Das Konzept ist dabei ausdrücklich als Zielbild gedacht. Die Behörde macht deutlich, dass sie dafür an mehreren Stellen zusätzliche Instrumente bräuchte – sprich: Der Gesetzgeber müsste das Telekommunikationsrecht anpassen. Dem jetzt vorgelegten Konzept ging bereits ein erstes Impulspapier voraus.

Wann der Prozess zur DSL-Abschaltung überhaupt starten dürfte

Ein zentraler Punkt in dem Konzept ist die Frage, ab wann ein Gebiet „reif“ für den geordneten Umstieg, also die Abschaltung von DSL, ist. Die Bundesnetzagentur schlägt dafür eine Mindestquote vor: Zur Einleitung des Migrationsprozesses sollen 80 Prozent der Haushalte und Unternehmensstandorte in einem vorher definierten Gebiet einen Glasfaseranschluss bis in die Wohnung haben. Entscheidend ist aus Sicht der Behörde nicht „Glasfaser liegt irgendwo im Haus“, sondern FttH, also tatsächlich bis in die Wohnung. Glasfaser, die im Keller endet (FttB), reicht dafür nicht. Sie muss aber nicht aktiviert sein, um die Quote zu erfüllen. In der Praxis stellt sich der Regulierer das so vor, dass ganze Bezirke oder Gemeinden betrachtet werden – aber vor dem Hintergrund des technisch Sinnvollen.

Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung soll dann grundsätzlich eine flächendeckende Glasfaserversorgung vorliegen. Heißt: erst starten, wenn der Ausbau schon weit ist – und erst abschalten, wenn die restlichen Lücken im Regelfall geschlossen sind.

Warum der Unterschied zwischen „angeschlossen“ und „vorbereitet“ wichtig ist

Im Regulierungskonzept spielt eine Unterscheidung eine große Rolle, die in der Praxis oft für Missverständnisse sorgt: „Homes Passed“ bedeutet grob, dass Glasfaser am Grundstück oder in der Straße vorbeikommt. „Homes Connected“ meint den fertigen Anschluss bis zur Wohnung. Für dich als Nutzer ist nur Letzteres wirklich relevant – denn nur dann kannst du den Anschluss buchen und nutzen, ohne dass dein Glasfaseranbieter erst noch bauen muss. Bei Homes Passed muss mindestens noch die Leitung vom Bürgersteig in dein Haus, meist auch bis in deine Etage, verlegt werden.

Genau hier sieht die Bundesnetzagentur auch ein Problem: Daten zu Ausbauzuständen sind nicht immer sauber vergleichbar. Wenn künftig Schwellenwerte wie die 80 Prozent ernsthaft über Abschaltungen mitentscheiden sollen, müssen Definitionen, Meldepflichten und Datengrundlagen präziser werden. Auf Bundesebene gelten aktuell gerade einmal 21 Prozent der Haushalte als Homes Connected – lokal sieht das unter Umständen anders aus.

Ohne Open Access wird der Wechsel zum Problem

Die zweite große Voraussetzung betrifft den Wettbewerb auf Glasfaser. Die Bundesnetzagentur will vermeiden, dass mit dem Ende des Kupfernetzes automatisch die Auswahl schrumpft. Deshalb soll es in jedem Migrationsgebiet geeignete Vorleistungsangebote geben – also Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz (Open Access).

Wichtig ist dabei nicht nur „es gibt irgendein Angebot“, sondern dass Open Access nach einheitlichen Prinzipien funktioniert: technisch, prozessual und bei den Entgeltprinzipien. Die Behörde beschreibt auch, warum das in vielen Regionen entscheidend ist: Wo sich langfristig nur ein Glasfasernetz wirtschaftlich betreiben lässt, hängt deine Anbieterwahl praktisch daran, ob dieses Netz für andere Anbieter geöffnet wird. Wichtig auch: Diese Verpflichtung gilt nicht nur für das Glasfasernetz der Telekom, sondern auch aller Wettbewerber. Lippenbekenntnisse, man sei Open-Access-fähig, dürften hier aber nicht ausreichen.

Der Zeitplan: erst Vermarktungsstopp, dann Abschaltung

Beim Ablauf setzt die Bundesnetzagentur auf lange Vorläufe. Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung soll die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden. Sprich: Dann ist kein DSL, sondern nur noch Glasfaser (oder Kabel, Mobilfunk, Satellit) buchbar. So kann der Anbieter die in der Regel übliche Mindestvertragslaufzeit für den neuen DSL-Anschluss noch erfüllen. Noch davor soll es eine formale Anzeige geben: Spätestens zwölf Monate vor diesem Vermarktungsstopp müsste die Abschaltung angekündigt werden.

Unterm Strich läuft das auf einen Prozess hinaus, der pro Gebiet mindestens drei Jahre umfasst: Ankündigung, Vermarktungsstopp, Migration, Abschaltung. Für bestimmte Geschäftskundenkonstellationen bringt die Behörde sogar längere Fristen als mögliche Ausnahme ins Spiel. Bis die ersten Ankündigungen erfolgen, muss die Bundesnetzagentur das Regulierungskonzept in geltendes Recht und einen Regulierungsrahmen überführen. Das wird erfahrungsgemäß noch sicherlich ein Jahr dauern.

Was das für dich in der Praxis heißt

Für dich als DSL-Kunde ist an dem Konzept vor allem eines relevant: Es geht nicht um ein „Kupfer aus, Pech gehabt“, sondern um einen geregelten Wechsel mit Bedingungen. Wenn die Regeln so kommen, wäre ein Vermarktungsstopp das frühe Signal. Ab diesem Zeitpunkt bekommst du in einem Gebiet keinen DSL-Anschluss mehr. Die Hürde, 80 Prozent aller Häuser mit Homes Connected versorgt zu haben, ist aus heutiger Sicht eine sehr hohe Hürde. Zwar haben nach Branchenangaben 55 Prozent aller Haushalte schon Zugriff auf die Glasfaser. Doch nur die erwähnten 21 Prozent können ihn auch tatsächlich kurzfristig und ohne Bauarbeiten buchen.

Im nächsten Schritt sollen nun bis Mitte März die betroffenen Unternehmen Stellung nehmen. Übrigens: Kabelnetze berücksichtigt die Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang gar nicht. Weder im Sinne der Kupfernetze, die abgeschaltet werden sollen, noch als verwertbare Ziel-Infrastruktur.

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