Versicherung für Rasenmäher soll Pflicht werden: Das sind die verrückten Details

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Rasenmähen könnte für zahlreiche Hobbygärtner künftig teuer werden. Im schlimmsten Fall drohen Besitzern von Rasenmähern sogar nicht nur Geld-, sondern auch Freiheitsstrafen, wenn eine neue Änderung im Gesetz nicht berücksichtigt wird. Auch dein Rasenmäher könnte betroffen sein.
Versicherungspflicht für Rasenmäher - Diese Änderung kommt auf Hobbygärtner zu
Versicherungspflicht für Rasenmäher - Diese Änderung kommt auf Hobbygärtner zuBildquelle: Foto von Scott Graham auf Unsplash

Kaum jemand würde wohl glauben, dass eine Versicherungspflicht für den eigenen Rasenmäher bestünde. Genau das könnte schon bald aber Realität werden, obwohl nicht alle Arten von Rasenmähern davon betroffen wären. Die Pflicht greift bei sogenannten Aufsitzrasenmähern, die auch von privaten Personen gern zum Mähen auf großen Wiesengrundstücken benutzt werden. Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass künftig „selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit“ versicherungspflichtig werden. Dadurch würde künftig auch eine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gelten.

Versicherungspflicht für Rasenmäher: Ort der Nutzung entscheidet

Fährst du mit dem Aufsitzrasenmäher über öffentlichen Grund und sei es nur, weil du einen kleinen Weg oder Straße entlangfährst, führt kein Weg an der neuen Versicherungspflicht vorbei. Zur Absicherung der Maschine bist du als Halter verpflichtet, eine allgemeine Kfz-Haftpflichtversicherung speziell für das Gerät abzuschließen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, macht sich strafbar und riskiert neben einer Geldstrafe auch mögliche Freiheitsstrafen. Grundlage für diese Gesetzesänderung ist die EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung („KH-Richtlinie“, EU 2021/2118). Die Bundesregierung muss diese EU-Richtlinie umsetzen, weshalb die Versicherungspflicht einheitlich geregelt werden soll. Das dient vorrangig der Entschädigung von Verkehrsopfern, wenn ein Autoversicherer insolvent geht.

Die neue Regelung betrifft dabei nicht nur Aufsitzrasenmäher, sondern jede Arbeitsmaschine, die fährt und eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen kann. Haftpflichtversicherungen müssten dann künftig auch für Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler oder Landmaschinen über deutlich höhere Summen verfügen, die bereits für Autos und Lastwägen gelten. Bei Personenschäden sind 7,5 Millionen Euro vorgeschrieben, für Sachschäden gelten 1,5 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro als Werte. Eine private Haftpflicht reicht dann nach Gesetzesgrundlage nicht mehr aus. Obwohl eine neue Versicherungspflicht für den Verband der Versicherer eine lukrative, neue Einnahmequelle darstellen würde, weist der Gesamtverband der Versicherer (GDV) ihn als überflüssig zurück.

Versicherungsverband gegen neue Versicherungspflicht

Die Versicherungsverbände sprechen sich klar gegen diese geplante Änderung aus, da die Versicherungen damit deutlich teurer werden. Laut Aussage des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) muss die Versicherungspflicht gemäß Pflichtversicherungsgesetz nicht erweitert werden. Meistens sind derartige Arbeitsmaschinen wie Aufsitzrasenmäher bereits über die allgemeine private Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers mit abgesichert. „Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, äußerte sich GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen zur Versicherungspflicht für Rasenmäher.

Erfolgt der Betrieb des Aufsitzrasenmähers jedoch lediglich auf dem eigenen Grundstück, soll die Kfz-Haftpflichtversicherung vorerst nicht nötig sein. Klassische Rasenmäher zum Schieben sind von der Gesetzesregelung wären ebenso nicht betroffen, egal ob sie mit Benzin oder Akku betrieben werden. Wer auf der sicheren Seite beim Rasenmähen sein möchte, stößt bei der Nutzung dieses Rasenmähers auf keine Probleme. Besitzer eines Aufsitzrasenmähers sowie einer privaten Haftpflichtversicherung sollten prüfen, ob die eigene Haftpflichtversicherung solche Arbeitsmaschinen umfasst.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Oh ja, ich liebe EU dafür.

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  2. Nutzerbild Bolli

    Das ist vollkommen richtig, dass eine Versicherungspflicht für solche Dinge eingefordert werden.
    Dazu muß auch eine Fahrerlaubnis vorliegen.
    Alkohol-Proleten deren Führerschein eingezogen wurde, sind oftmals der Meinung, sie können auf diese Art und Weise wieder den Verkehr behindern.
    😎😎😇😇

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