Handyverträge: Automatische Verlängerung nur noch für drei Monate

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Schon seit dem Frühjahr diskutiert die Politik in Berlin, wie man Verbraucher vor zu langen Vertragslaufzeiten im Mobilfunk schützen kann. Die Überlegung ist, gesetzlich festzuschreiben, dass ein Handyvertrag nur ein Jahr lang gültig sein darf. Seinerzeit ins Spiel gebracht von Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD). Jetzt scheint man in der Regierungskoalition einen Schritt vorangekommen zu sein. 
Mann unterschreibt Vertrag
Bildquelle: Pixabay / Free-Photos

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge verfolgt jetzt auch ihre Nachfolgerin Christine Lambrecht (SPD) das Ziel, den deutschen Mobilfunkbetreibern härtere Regeln auf dem Mobilfunkmarkt aufzudrücken. Ein jetzt vorgelegter, neuer Gesetzentwurf begrenzt die Laufzeit unter anderem von Handyverträgen auf ein Jahr statt bisher auf 24 Monate. Und: Wer vergisst, seinen Vertrag zu kündigen, muss dem Entwurf zufolge nicht mehr fürchten, dass sich dieser um gleich ein ganzes Jahr verlängert. Stattdessen ist eine maximale Verlängerung um nur noch drei Monate vorgesehen.

Lambrecht will Unzufriedenheit beseitigen

Laut eines Berichts der „Bild“ sagte Lambrecht: „Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer.“ Der Wechsel zu einem günstigeren und attraktiveren Angebot werde so verhindert. Und weiter: „Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung.“

Ziel sei es, mit dem neuen Gesetz „für faire Verbraucherverträge“ zu sorgen. Die neuen Regeln gelten dann übrigens auch für andere Branchen. Zum Beispiel für die Betreiber von Fitnessstudios. Konkret seien Verträge betroffen, die „regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen“ betreffen.

Neue Regeln auch für Callcenter von Strom- und Gas-Anbietern

Vorgehen will Lambrecht auch gegen Werbeanrufe zum Wechsel des Strom- und Gas-Anbieters. Telefonisch abgeschlossene Verträge sollen in Zukunft nur noch dann Gültigkeit besitzen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Laut Verbraucherschutzministerium waren im vergangenen Jahr mehr als 220.000 Deutsche nach einem telefonischen Anbieterwechsel unzufrieden.

Kommentar

Von Hayo Lücke

Christine Lambrecht macht da weiter, wo Katarina Barley vor ihrem Wechsel in die Europa-Politik aufgehört hat. Das ist zu begrüßen. Vor allem, wenn man auf das Ziel blickt, die automatische Vertragsverlängerung zu begrenzen.

Erst vor wenigen Tagen klagte meine Schwiegermutter in spe, ihr Vertrag habe sich aufgrund ihrer eigenen Schusseligkeit um ein ganzes Jahr verlängert. "Und das zu deutlich höheren Kosten", seufzte sie damals.

Denn die Praxis, dass sich Handyverträge nach 24 Monaten nicht nur automatisch verlängern, sondern auch noch verteuern, ist ein inzwischen häufig genutztes Instrument in der Mobilfunk-Branche. Ich finde: Dem einen Riegel vorzuschieben ist ausdrücklich zu begrüßen.

Jeder Verbraucher sollte sich aber auch im Klaren darüber sein, dass das neue Gesetz Schattenseiten hat. Denn es könnte für das Ende von hoch subventionierten Handys sorgen, die mit einem Mobilfunkvertrag angeboten werden.

Wenn Provider und Netzbetreiber nur noch zwölf statt 24 Monate mit einer Grundgebühr ihrer Kunden kalkulieren können, geht ein Teil ihrer geschäftlichen Kalkulation vor die Hunde. Und das wird unmittelbare Auswirkungen auf den zu zahlenden Einmalpreis der angebotenen Handys haben. Die Folge: Es dürfte zukünftig schwierig bis unmöglich werden, noch Top-Smartphones zu Preisen von 10, 5 oder 1 Euro in Verbindung mit einem Handyvertrag für unter 50 Euro zu bekommen. 

Die Ideen der Politikerinnen und Politiker in Berlin sind also wohl nur auf den ersten Blick zu Ende gedacht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sich auch neue Fallstricke.

Aber auch dafür gibt es ja Lösungen. Zum Beispiel, indem man Kunden die Wahl lässt, ob sie einen Vertrag mit der Laufzeit von nur einem Jahr abschließen oder doch lieber die Vorzüge eines 24-Monats-Vertrag nutzen möchten. Die Frage ist nur: Denken die Verantwortlichen in Berlin soweit? Man darf gespannt sein... 

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4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Thomas F.

    Ich sehe auch genau da das Problem, dass Handyverträge einiges teurer werden und damit die Masse an Kunden Nachteile statt Vorteile hat. Schon vor vielen Jahren wurde „beschlossen“, dass Handys nicht mehr durch die Provider subventioniert werden sollten. Hat sich aber nie durchgesetzt, weil es eine Lose-Lose Situation war.

    Ebenso ist es hier.
    * Die Provider können nicht mehr auf 2 Jahre hinaus mit festen Einkünften planen, wodurch es für sie unsicherer und teurer wird.
    * Die Kunden zahlen viel mehr für einen Vertrag inkl. Gerät, welches eh erst nach mehr als 2 Jahren ausgetauscht wird.

    Nach 2 Jahren nur noch auf 3 Monate verlängern zu dürfen, ist dagegen schon lang Zeit. Das hat aber nichts mit der anfänglichen Laufzeit zu tun, das sind völlig unterschiedliche Dinge. Wieso muss in der Politik so oft zusammen mit einem guten Vorhaben immer ein schlechtes umgesetzt werden? Ist das irgendein Gesetz?
    Es gibt noch andere Baustellen, wie z.B. eine „Aktivierungsgebühr“ von bis zu 50€ – was für ein Hohn. Man stelle sich vor, man kauft ein Auto und muss dann noch eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10% zahlen.

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    • Nutzerbild Manfred Schuermann alias Key B. Hacker

      Das Wichtigste ist vor allem die eigene Rechnung und die eigene Vorausplanung. (Siehe dazu meinen anderen Kommentar.) Trotz gewisser Privilegien als Fachjournalist und guter Drähte zu den Herstellern habe ich z.B. auch meinen iMac und eine fette PC-Workstation „ganz normal“ als Verbraucher selbst bezahlt. So jetzt auch das HUAWEI-Smartphone.
           Aber „Gehirn auf ON“!
      Meine Rechnung:
      „Gerätepreis“ für ein HUAWEI P20 Pro: EUR 4,95
      Anschlussgebühr EUR 39,99
           Flatrate mit 5 GB Volumen
      5 GB LTE Internet-Flat – Allnet- und SMS-Flat
      2 Jahre = 24 x EUR 19,99 = 479,76

      Summe: EUR 524,70
      ./. üblicher Kaufpreis für ein P20 Pro ~450,00
      entspricht monatlich für Alle Netze-Flat mit 5GB = EUR 3,12

      Rechnet man umgekehrt den Tarif mit
      24 Monaten zu je EUR 19,99 (EUR 479,76),
      dann bleiben als Preis für das P20 Pro-Smartphone nur EUR 44,94 übrig.
      Das hatte doch was… – zum Hinlangen.
      Und Kündigung des Vertrages gleich nach Erhalt der Ware.
      – mlskbh –


      Antwort
  2. Nutzerbild Manfred Schuermann alias Key B. Hacker

    Die erwähnte „Schusseligkeit“ der Verbraucher ist ein wichtiger Punkt.
         So hatte ich mir selbst (unter bewusster Auslassung von Privilegien als Fachjournalist!) ein HUAWEI P20 Pro-Smartphone mit Zweijahres-Handy-Vertrag zugelegt.
         Jenachdem, wie man rechnet, habe ich das Handy zum Marktpreis von EUR 450,00 erworben bei monatlich EUR 3,12 für Flatrate und 5GB Volumen, oder ich zahle monatlich EUR 19,99 für die SIM-Karte und erhielt das Handy für nur EUR 44,94.
         Der Vertrag (mit einem monatlichen Rabatt vom EUR 10,00 auf EUR 29,99) läuft über zwei Jahre und soll sich automatisch um ein Jahr verlängern, wenn er nicht mit einer Frist von mindesten drei Monaten gekündigt wird.
         Was also habe ich getan? – Nun, den Vertrag habe ich sofort nach Erhalt des Smartphones zum Ablauf der Zweijahresfrist gekündigt. Weil von einer Verlängerung auch der Rabattgewährung nirgendwo etwas steht, hätte ich mich der Gefahr ausgesetzt, für die Dauer von mindestens einem Jahr jeden Monat nun EUR 29,99 zahlen zu müssen.

    Man sollte also durchaus sein Gehirn einschalten und etwas in die Zukunft hinein denken. Diese könnte sonst zu einem irrsinnig teuren Vergnügen werden. Ein Anschluss-Tarif mit sogar mehr Daten-Volumen würde bei „meinem“ Provider gegenwärtig EUR 12,99 kosten. Das sind EUR 17,00 im Monat weniger als eine Folge von „Schusseligkeit“… 
    – mlskbh –

    Antwort
    • Nutzerbild Ronn E.

      @Thomas F. „– was für ein Hohn. Man stelle sich vor, man kauft ein Auto und muss dann noch eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10% zahlen.“
      Wer ein Neuwagen kauft bezahlt auch eine Aktivierungsgebühr. Beim Auto heißt das allerdings „Überführungskosten“ und die liegen in der Regel um die 700€.

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