Verbraucherzentrale stuft Vorgehen von bekanntem Online-Händler als rechtswidrig ein

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Immer wieder sorgen fragwürdige Praktiken von Unternehmen für Aufsehen. Die Verbraucherzentrale geht gezielt gegen solche Handlungen vor, um die Rechte von Verbrauchern bundesweit zu schützen. Aktuell steht ein bekannter Online-Händler im Fokus der Verbraucherschützer.
Verbraucherzentrale stoppt rechtswidrige Vorgehensweise eines bekannten Online-Händlers
Verbraucherzentrale stoppt rechtswidrige Vorgehensweise eines bekannten Online-HändlersBildquelle: Foto von Sasun Bughdaryan auf Unsplash

Es gibt viele Online-Händler, die nach einem simplen Verkaufsprinzip arbeiten. Kunden erhalten die Ware per Lieferung. Bezahlt wird die Ware erst nach dem Erhalt als Kauf per Rechnung. Unerwünschte Stücke werden per Retoure zurückgesendet. Dabei kann es passieren, dass Kunden eine unbezahlte Rechnung vergessen oder verspätet zahlen, da sie auf die Abwicklung einer Retoure gewartet haben. Der Online-Händler Zalando hat Kunden daraufhin seit dem 13. Oktober 2023 bei der zweiten Mahnung per E-Mail eine Gebühr von 5,30 Euro berechnet. Viele Kunden zahlen diese Gebühren, da sie den Online-Händler im Recht glauben. Immerhin wurde die geforderte Summe nicht rechtzeitig überwiesen. Die Verbraucherzentrale sieht jedoch eine rechtswidrige Vorgehensweise darin.

Keine gefestigte Rechtsprechung zu Mahngebühren

Das Dilemma lässt sich auf den ersten Blick jedoch nicht so einfach als richtig oder falsch einstufen. Die Herangehensweise bei Zahlungserinnerungen und Mahngebühren ist gesetzlich bisher nicht eindeutig geregelt. Viele Unternehmen greifen zunächst zu einer kostenfreien Zahlungserinnerung, bevor sie im nächsten Schritt eine kostenpflichtige erste und zweite Mahnung versenden. Gerade die dafür erhobenen Gebühren sind nicht festgeschrieben, sodass Unternehmen hier viele Freiheiten genießen.

Der sächsischen Verbraucherzentrale geht die Höhe der Gebührenforderung von Zalando jedoch zu weit. Insbesondere, da sie die Unwissenheit der Kunden darin ausgenutzt sehen. „Viele zahlen diesen Betrag, schließlich haben sie die Zahlungsfrist versäumt und vertrauen darauf, dass sich einer der größten europäischen Versandhändler an geltendes Recht hält“, beurteilte die Verbraucherzentrale das Vorgehen des Online-Händlers.

Verbraucherzentrale stuft Vorgehen rechtswidrig ein

Die Einstufung der Praktik von Zalando als rechtswidrig, begründet die Verbraucherzentrale mit zwei Argumenten. Zum einen verfüge der Online-Händler nicht über eine dafür nötige Grundlage in den Zalando-AGBs. Zum Anderen sind die tatsächlich anfallenden Kosten bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering, weshalb die erhobene Summe in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand für den Online-Händler steht. Zurzeit sammelt die Verbraucherzentrale Fälle von Betroffenen, um den Weg für eine Sammelklage gegen Zalando zu ebnen. Möglich wird das durch das erst kürzlich in Kraft getretene frische Verbandsklagegesetz, das für solche Fälle geschaffen wurde. Es trat am 13. Oktober 2023 in Kraft – genau an jenem Tag, an dem die Praktik der Verbraucherzentrale auffiel. Die bevorstehende Sammelklage gegen Zalando wäre somit die Erste, die unter die neue Gesetzgebung fällt.

Das Urteil in dieser Angelegenheit könnte daher Auswirkungen auf zahlreiche kommende Praktiken von Unternehmen haben. Für Verbraucherschützer ist es jetzt einfacher denn je, gegen rechtswidrige Praktiken vorzugehen. Verbraucher, die eine identische Zahlungsaufforderung per Mail erhalten haben, können sich ab sofort zur möglichen Sammelklage anschließen. Dafür muss das entsprechende Formular der Verbraucherzentrale Sachsen ausgefüllt und bei dieser eingereicht werden. Noch ist jedoch unklar, ob sich ausreichend Betroffene für die Eröffnung der Sammelklage gegen Zalando finden.

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