Der Bierkonsum in Deutschland nimmt stetig ab. Waren es 2013 noch 99,1 Liter pro Einwohner, ist der Verbrauch zehn Jahre später auf 82,2 Liter gesunken. Dennoch sehen viele Bürger Alkohol auch weiterhin als wichtigen Teil der deutschen Kultur an. Genauso wie Autos. Dieser Kombination ist es wohl auch zu verdanken, dass hierzulande eine Promillegrenze von 0,5 besteht. Heißt: Autofahrer dürfen ihre Fahrzeuge auch leicht beschwipst steuern. Zumindest, wenn sie kein auffälliges Verhalten an den Tag legen. Eine Regelung, der der TÜV-Verband nun ein Ende setzen möchte.
TÜV fordert Null-Toleranz-Politik
Im Vorfeld des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags positionierte sich der TÜV-Verband strikt gegen eine Promillegrenze. Die Organisation fordert ein absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrzeugführer sowie eine bundesweit einheitliche Null-Toleranz-Politik gegenüber anderen Drogen. „Zwar gelten Bier, Wein und viele Spirituosen als Kulturgüter. Wir sollten uns aber von der Vorstellung verabschieden, dass selbst ein maßvoller Konsum im Straßenverkehr ungefährlich und somit akzeptabel ist“, sagt Fani Zaneta, Referentin für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Demnach sei ein Null-Promille-Gesetz der logische Schritt für mehr Verkehrssicherheit. Es würde Klarheit schaffen und Menschenleben schützen.
Laut dem TÜV gehört Alkohol EU-weit zu den drei Hauptursachen tödlicher Verkehrsunfälle. Rund ein Viertel aller Verkehrstoten in Europa würde bei Unfällen unter Alkoholeinfluss sterben. In Deutschland waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2024 198 Menschen – neben 17.800 Verletzten. Daher schlägt der Verband vor, die in §24a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz festgelegten Promillegrenzen zu streichen. Stattdessen soll dort stehen: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht.“
➔ Wozu ist der versteckte Ampel-Knopf gut?
ADAC steht einem Alkoholverbot kritisch gegenüber
Im Jahr 2024 hob die damalige Bundesregierung die Grenzwerte für THC (Cannabis) am Steuer massiv an. Orientierte man sich vorher an einem Nachweisgrenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum, wurde dieser auf 3,5 ng/ml THC gehievt. Nach Auffassung des ADAC seien die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbaren damit ausgereizt. Und auch sonst vertritt der ADAC die Meinung, dass Personen unter der Wirkung von Cannabis keine Kraftfahrzeuge führen sollten. Ganz anders sieht es bei Alkohol aus, ebenfalls einer Droge.
Im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen sagte Sprecherin Alexandra Kruse im Jahr 2024, ein Alkoholverbot würde sich kaum auf die Unfallzahlen auswirken. Demnach hätten schon jetzt 70 Prozent der Fahrer, die betrunken einen Unfall verursachen, mehr als 1,1 Promille intus. Heißt: Diese haben auch die bestehende Grenze nicht beachtet. Allerdings ignoriert der ADAC dabei den Umstand, dass Betroffene möglicherweise davon ausgingen, sie hätten die 0,5-Promillegrenze noch nicht überschritten. Es könnte also sein, dass viele Betroffene gar nicht erst mit dem Trinken begonnen hätten, gäbe es ein allgemeines Alkoholverbot am Steuer.
➔ Lenkradsperre lösen – so einfach geht’s
Welche Bußgelder drohen?
In Deutschland liegt die Promillegrenze bei 0,5. Wer jedoch den Verkehr gefährdet oder anderweitig auffällig ist, muss schon ab 0,3 Promille mit Sanktionen rechnen. Die absolute Fahruntüchtigkeit setzt derweil nach aktueller Rechtslage bei 1,1 Promille ein. Dann kann es zum Führerscheinentzug und zur Anordnung einer MPU kommen. Und wer noch in der Probezeit oder unter 21 Jahren ist, darf generell nicht alkoholisiert fahren.
Autofahrern, die gegen die Promillegrenze verstoßen, drohen laut dem Bußgeldkatalog 528,50 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Beim zweiten Mal sind es 1.053,50 Euro, zwei Punkte sowie drei Monate. Und beim dritten Mal sind es bereits 1.578,50 Euro, zwei Punkte und drei Monate.
Wer angetrunken den Verkehr gefährdet, muss indes bereits ab 0,3 Promille mit drei Punkten in Flensburg und einer Entziehung des Führerscheins, einer Freiheitsstrafe oder einer nicht geregelten Geldstrafe rechnen. Und selbiges gilt für Fahrer, die allgemein mehr als 1,1 Promille im Blut aufweisen. Für weitere Drogen fallen die Bußgelder und Strafen nahezu identisch aus.
