Im Schnitt nutzen wir das Smartphone etwa 2,5 Stunden pro Tag. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2024. Dazu gehören auch viele tägliche Entsperrungen – die sich mittels biometrischer Sperrmechanismen schneller und einfacher umsetzen lassen. Mit seinem Beschluss vom 13. März 2025 entschied der BGH (Az. 2 StR 232/24), dass Strafverfolgungsbehörden die Finger von Verdächtigen zwangsweise auf den Smartphone-Sensor auflegen dürfen, um ein Handy zu entsperren. Und sich auf diese Weise Zugriff auf die darin gespeicherten Daten zu verschaffen. Das allerdings nicht willkürlich.
Neue Befugnisse für Polizeistreifen
Der Beschluss könnte Folgen für den Schutz digitaler Privatsphäre haben, allerdings nur in gewissen Grenzen. Denn Beamte dürfen den Finger eines Beschuldigten nur im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung gegen seinen Willen auf den Fingerabdrucksensor legen. Ferner muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und der Zugriff auf gespeicherte Daten der Aufklärung konkreter Straftaten dienen.
Während sich der Begriff der „Verhältnismäßigkeit“ in der Praxis unterschiedlich auslegen lässt, stellt die zweite Voraussetzung eine größere Hürde dar und schützt gegen Missbrauch. Folglich müssen Bürger in der Regel auch angesichts des BGH-Beschlusses und mit Blick auf den Datenschutz nicht auf den bequemen Fingerabdrucksensor verzichten und zur PIN wechseln. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen mag, sollte das zeitnah ändern.
Dennoch fordern bereits jetzt erste Stimmen eine enge Auslegung der Voraussetzungen – insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und den konkreten Ermittlungszweck. „Klar dürfte sein, dass die BGH-Entscheidung nun nicht als Freifahrtschein für beliebige weitere biometrische Entsperrungen gilt“, so etwa Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Es ist keine Selbstbelastung
Entscheidend für den Beschluss sei laut BGH, dass es sich beim Auflegen des Fingers nicht um eine aktive Mitwirkung im Sinne der Selbstbelastung handele. Der Körper werde lediglich als „natürlicher Schlüssel“ verwendet – was wiederum mit dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit vereinbar sei.
Die Entscheidung basiert auf dem Fall eines ehemaligen Erziehers. Dieser wurde bereits im Jahr 2019 wegen der Erstellung kinderpornografischen Materials verurteilt. Das Urteil umfasste auch ein Berufsverbot; dennoch nahm der ehemalige Erzieher erneut eine Tätigkeit als privater Kinderbetreuer auf. Es folgte eine richterlich angeordnete Durchsuchung seiner Wohnräume sowie seiner Person. Im Rahmen ihrer Ermittlungen sicherten die Beamten zwei Smartphones, deren Entsperrung der Beschuldigte jedoch verweigerte. Daraufhin entschieden sich die Beamten dazu, seinen Finger zwangsweise auf den Sensor zu legen und sich so Zugriff zu verschaffen.

Ob jetzt ein PIN mit Gewalt aus einer Person raus geprügelt wird oder ein Finger auf Smartphone drauf gelegt, spielt dabei keine Rolle.
Gewalt ist Gewalt. Autoritäre Methoden kann man nicht reinwaschen.
Es wurde schon mehrfach erwähnt, Demokratien bedienen sich autoritären Methoden und begründen dies mit Schutz der Demokratie und bauen damit die Demokratie ab.
Wenn man schon Zugang zu den persönlich sensiblen Daten sucht, dann soll man dies im Rahmen des Gesetzes machen bzw. so, dass es unseren moralischen Idealen entspricht, aber so kann der Staat jeden Zugriff begründen, ob jetzt ein Terrorist, ein Pädophiler, unliebsamer Journalist oder Opposition.
dem ist nicht viel hinzuzufügen, abgesehen davon daß es wieder die Kinderpornographie ist die man als Vorwand benutzt. jeder weiss das Deutschland ein Pädophilien Paradies ist und das die hohen Tiere oft selbst mit drin stecken Politiker allen vorran…
und seit wann brauchen die Behörden denn denn Finger Abdruck von jemanden um in das beschlagnahmte Gerät zu kommen, sind den die Spezialisten ausgegangen oder wie sind die sonst in den letzten Jahren in die beschlagnahmtem Handys rein gekommen um diese auszulesen denn Fingerabdruck gibt es ja nicht erst seit gestern.Aber das passt ja wieder mal hat es Vater Staat nicht über WhatsApp und co. geschafft Einblick auf unsere Daten zubekommen versuchen sie es jetzt so …..
Die Polizei darf es doch nur mit richterlichem Einverstäbdnis (anordnung), so wie bei Hausdurchsuchungen. ich sehe da keinen Unterschied im eindringen in die privatsphäre des beschuldigtem. In sofern finde ich es i.O. das die Polizei das Handy des Bezoffenen nach Beweisen durchsuchen darf. Einerseits erwarten wir das der Staat bzw. die Polizei uns vor Straftätern schützt, wollen aber anderseits den Ermittlungsbehörden keine Rechte geben bei begründet Tatverdächtigen in deren privatsphäre, such digitalen, zuermitteln.
Es ist schon komisch das Bürger gegenüber Ermittlungsbehörden sehr kritisch sind wenn diese in ihre privatsphäre eindringen und andererseits viel privates ins Internet stellen das ihnen au h sehr schaden kann.
Ganz einfach wenn handy Hersteller ihre geräte so bauen das behörden gegen deinen willen an die daten kommen, kommen auch kriminelle an diese daten. denn kriminelle nutzen genau die gleichen möglichkeiten wie behörden, klar im Extremfall haben behörden mehr Möglichkeiten aber das wird dann sehr teuer und hier muss man dann differenzieren. ab welchem straftatbestand sind diese enorm kostenintensive Ressourcen gerechtfertigt.
Handys sind heute schon sehr sicher wenn man die richtigen Einstellungen vornimmt das müssen sie auch sein wenn wir immer mehr mit den Handys machen, anfangs war es nur Kommunikation (SMS, Telefonate) heute spielen viel mehr sachen da mit rein. viele nutzen die Handys zum bezahlen also musst du sicherstellen das der Prozess sicher ist (ist nur ein beispiel da gibt’s noch hunderte Beispiele).
das gereicht eben auch straftätern zum vorteil hier ist dann die andere seite der medallie.
Man muss halt ein Gleichgewicht finden zwischen dem schutz der individuellen Freiheit und Privatsphäre und dem schutz der Gesellschaft.
Hier kommt meine meinung:
ich sehe es kritisch wenn behörden immer stärkere Einblicke in unser privates leben erhalten selbst mit richterlichen Beschluss ist das als kritisch zu betrachten, Rechtssysteme sind auch nicht frei von Fehler… eine bundestagswahl reicht schon und schwupps liegt die macht bei denen die dann mit den Mitteln des Staates unschuldige verfolgen, die Sicherheit des eigenen Smartphones ist da relevant…
Man muss ursachen bekämpfen statt Symptome, dazu muss man aber sich mit den problemen beschäftigen auf offene, logische, faktenbasierte weise und nicht in der Form wie es häufig gemaxht wird vorwüffe emotionale Ausbrüche und tabuisierung (den Begriff verwende ich hier in dem Kontext das man nicht vernünftig über ein problem diskutieren kann ohne das es laut oder emotional wird)
ich nehme mal als beispiel das thema Drogen, sexualdelikte usw…
Ja das sind barbarischen straftaten aber ohne logisch und mit klarem Sachverstand an die Sache ranzugehen wird diese probleme nicht lösen der mensch ist zu soviel im standen aber nur wenn er sein Hirn benutzt… und das wird durch starke Emotionen nunmal in eine Art notfallmodus gebracht wo es eher reaktiv arbeitet (überleben schnell handeln denken kann man später).
und hier kommen wir beim eigentlichen Problem an, den medien… solange sie von Emotionen profitieren (Algorithmus problem)