Millionen Deutsche kaufen und verkaufen Dinge bei eBay. Einer der weltweit größten Online-Marktplätze ist hierzulande nahezu konkurrenzlos. Zwar war eBay früher mehr ein Auktionshaus als heute, wo inzwischen viele Händler neue Produkte zum Festpreis verkaufen wie in anderen Online-Shops. Dennoch gibt es hier, wählt man die richtigen Filter, gebrauchte Dinge, die sich teils zum Schnäppchenpreis ersteigern lassen. Wer etwas verkaufen will, sollte aber niemals einen Fehler begehen, der einen sogar ins Gefängnis bringen kann.
Viele kennen diesen Ärger bei eBay
Jeder, der bei eBay bei einem Artikel mitsteigert, kennt so etwas. Zu Angebotsbeginn ist der Artikel meist für einen Euro inseriert. Zum Ende der Auktion steigt der Preis dann aber deutlich. Doch nicht immer läuft hier alles mit rechten Dingen ab. Denn: So mancher, der ein Produkt bei eBay einstellt und sich vor dem Ende der Auktion nicht mit dem Preis zufriedengibt, triebt diesen mit einem Zweitkonto hoch. Oder bittet einen Freund, mitzubieten. So kommt es immer wieder vor, dass man mitgeboten hat, die Auktion aber zugunsten eines anderen Mitbieters ausgeht. Doch dann, wenige Stunden oder Tage später, bietet der Verkäufer den Artikel erneut an.
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So ein Fall landete vor Gericht. Der Bieter, der bei eBay auf einen Gebrauchtwagen bot, hätte ihn seiner Meinung nach für rund 2.600 Euro bekommen müssen. Da der Verkäufer mit dem Preis aber nicht einverstanden war, bot er selbst auf sein eigenes Auto und trieb diesen auf über 8.000 Euro. Das Gericht gab dem Bieter recht. Der Verkäufer musste dem Bieter einen Schadensersatz von rund 7.500 Euro zahlen. Für das Gericht stand fest: Der Verkäufer hatte entweder selbst oder über einen Freund unwirksame Scheingebote abgegeben, um den Preis in die Höhe zu treiben oder den Verkauf zu einem aus seiner Sicht unzureichenden Preis zu verhindern.
Das sind die Strafen
Den Preis für die eigene Ware bei eBay mit Scheingeboten – oft als „Shill bidding“, englisch für Gebotstreiberei bezeichnet – zu treiben, ist rechtswidrig. „Wer erwischt wird, muss Bietern, die wegen Scheingeboten mehr gezahlt haben, Schadenersatz zahlen“, so sie Rechtsexperten der Stiftung Warentest.
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Wer bei eBay also auf das eigene Angebot bietet oder Freunde zu Scheinangeboten anstiftet, dem droht heftiger Ärger mit eBay, dem Staatsanwalt und Bietern. „Shill-Biddern und Auftraggebern droht dann mindestens eine empfindliche Geldstrafe – oder sogar eine Freiheitsstrafe“, so die Experten der Stiftung Warentest. „Die Höchststrafe für Betrug: fünf Jahre Gefängnis. Erscheint das Handeln als gewerbsmäßig, sind sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich.“
Der Rat der Stiftung Warentest
Die Experten raten zudem: „eBay-Nutzer sollten sich nicht allein auf von eBay vermittelte Konfliktlösungen verlassen, sondern sich selbst um die Durchsetzung ihrer Rechte kümmern.“ Denn eBay regle seine Angelegenheiten gern selbst und schalte von sich aus weder Gerichte noch Strafverfolgungsbehörden ein. Zudem könne das Unternehmen ohnehin betrügerische Anbieter nicht zwingen, Schadenersatz zu zahlen.