Wer ein neues Smartphone einrichtet, auf dem Android als Betriebssystem installiert ist, benötigt ein Google-Konto mit einer E-Mail-Adresse des Konzerns. Lediglich bei alternativen Android-Versionen wie etwa LineageOS kann darauf verzichtet werden – dann funktionieren allerdings auch die Dienste des Konzerns nicht.
Die Unternehmensgruppe 1&1 Mail & Media, die hinter den Angeboten von WEB.DE und GMX steht, sah sich an dieser Stelle jedoch benachteiligt. Nach Ansicht des Konzerns befördert die Verbindung des Smartphones mit dem Google-Konto die Verbreitung des Gmail-Dienstes auf nicht zulässige Weise. Im Oktober letzten Jahres klagte der Provider vor dem Landgericht Mainz.
Google verstößt gegen DMA
In dem nun ergangenen Urteil folgte das Gericht den Argumenten von 1&1 Mail & Media an entscheidender Stelle. Die von Google gelebte Praxis verstößt nach Auffassung der Richter gegen den seit März 2024 in der Europäischen Union (EU) gültigen Digital Markets Act (DMA). In Artikel 5 Absatz 8 des Gesetzes wird festgelegt, dass die zentralen Dienste einer digitalen Plattform nicht mit weiteren Diensten verknüpft werden dürfen, die für deren Funktion nicht zwingend nötig sind. Eine solche Notwendigkeit sahen die Richter bei dem Betriebssystem Android nicht, das sie als eine Plattform bewerteten. Und die Sichtweise könnte für Google noch weitere Folgen haben. Auch Google Play, YouTube und Chrome erfüllen demnach diese Kriterien – und für keinen dieser Dienste ist GMail von zentraler Bedeutung.
Auch die von dem Tech-Giganten bereits eingeführte Änderung geht den Richtern nicht weit genug. Google begnügt sich seit Mai beim Registrieren eines Kontos mit einer Telefonnummer. Allerdings wird im Rahmen des Prozesses für den jeweiligen Nutzer automatisch eine eigene E-Mail-Adresse angelegt.
Änderungen auch bei anderen Anbieter
Wird das Urteil rechtskräftig, müssen die US-Amerikaner ihren Registrierungsprozess überarbeiten. Entweder müssen E-Mail-Adressen von anderen Providern akzeptiert oder gänzlich auf diese verzichtet werden. Allerdings ließ Google bereits wissen, dass gegen das Urteil Berufung einlegt werde. Der Konzern lebt nicht zuletzt von der Auswertung der Daten seiner Nutzer zu Werbezwecken. Benötigen diese keine GMail-Adresse mehr für den Zugang, könnten genau jene Nutzerdaten spärlicher ausfallen.
Auch für große Konkurrenten könnte das Urteil Folgen haben. So verlangen auch Apple und Microsoft von ihren Nutzern ein E-Mail-Konto beim jeweils eigenen Dienst, um sich auf den Betriebssystemen oder den App-Plattformen anmelden zu können.

wäre super.