Neues EU-Gesetz tritt in Kraft: Das ändert sich für alle Bürger

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Ob deine Smartwatch, dein Fernseher oder deine Kaffeemaschine – viele Geräte sammeln Unmengen an Daten. Ein neues EU-Gesetz soll nun dafür sorgen, dass nicht Hersteller, sondern Bürger von gesammelten Informationen profitieren.
EU-Datengesetz

Neues EU-Gesetz ab dem 12. September

Dein Kühlschrank weiß, wann die Milch leer ist. Der Fernseher merkt sich, was du gerne schaust, und der Fitnesstracker sammelt Schritte, Puls und Schlafdaten. Im Smart Home entsteht täglich ein Meer an Informationen – und bislang haben vor allem die Hersteller davon profitiert. Ein neues EU-Gesetz, das ab dem 12. September greift, soll das nun ändern und Nutzern mehr Kontrolle über eigene Daten geben, die Geräte erzeugen.

Ab dem 12. September: Neue EU-Verordnung greift

Das neue EU-Datengesetz („Data Act“) gilt für nahezu alle vernetzten Geräte, unabhängig davon, ob sie mit dem Internet verbunden sind oder nicht. Auch Geräte, die Daten nur per Kabel übertragen, sind eingeschlossen. Eine Kaffeemaschine mit Diagnose-Port fällt genauso darunter wie Fernseher, Fitnesstracker, Autos oder sogar industrielle Maschinen. Entscheidend ist, ob ein Gerät Daten sammelt – etwa über Leistung, Umgebung oder Nutzung.

Dabei geht es um sämtliche Informationen, die durch die Nutzung des Geräts entstehen: von Bewegungsdaten einer Smartwatch über Temperaturwerte eines Kühlschranks bis hin zu Videoaufnahmen einer Überwachungskamera. Das Recht auf die Daten gilt nicht nur für Neugeräte. Auch wer seine Geräte schon länger besitzt, kann künftig darauf zugreifen. Brisant ist dabei, dass bei Weiterverkauf eines Geräts der neue Besitzer informiert werden muss, wie er Zugang zu den Daten erhält. Außerdem müssen Hersteller ab September 2026 Schnittstellen einbauen, die den Zugriff erleichtern.

Deine Daten gehören bald dir

Für dich als Verbraucher bedeutet das mehr Transparenz. Künftig kannst du entscheiden, ob du Daten einsehen, löschen oder mit Dritten teilen möchtest. Auf diese Weise könnten Reparaturen günstiger werden, wenn Werkstätten direkt auf Fahrzeugdaten zugreifen dürfen.

Wie schon erwähnt soll der Zugriff vereinfacht werden. Im besten Fall können Daten direkt über das Gerät oder eine unterstützende App, wie es sie bei Saugrobotern (Bestenliste) beispielsweise gibt, abgerufen werden. Ist das nicht möglich, sind Hersteller verpflichtet, die Informationen auf Anfrage über ein Online-Portal, bereitzustellen.

Saugroboter, zum Beispiel, haben Kameras an der Front

Was erhofft sich die EU vom Daten-Gesetz?

Die EU hofft auf mehr Rechte für Verbraucher und Impulse für die Datenwirtschaft. Selbst Cloud-Anbieter wie Amazon, Google oder Microsoft werden verpflichtet, den Zugriff für Unbefugte zu verhindern und einen Anbieterwechsel zu erleichtern. Unumstritten ist das Gesetz nicht. Verbände wie Bitkom oder der BDI verweisen auf fehlende Zuständigkeiten in Deutschland und warnen vor zu starkem Eingriff in Vertragsmodelle.

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