Eigentlich muss die Deutsche Post sich an klare Regeln halten. Deutschlandweit müssen mindestens 12.000 Filialen vorhanden sein. In jeder Gemeinde ab 2000 Einwohnern muss mindestens eine Filiale vorhanden sein. Oftmals handelt es sich dabei um Postschalter in Supermärkten oder Tankstellen.
Post-Automaten statt Filialen
Briefkästen, Briefmarkenautomaten oder Paketkästen gelten hingegen nicht als Filialen, da hier kein Personal vor Ort ist. Auch die sogenannte Poststation, quasi eine Packstation mit zusätzlichen Post-Dienstleistungen, gilt nicht als Filiale.
Seit Januar hat sich dies jedoch durch eine Gesetzesnovelle geändert und wird jetzt von der Deutschen Post genutzt. Insgesamt hat das Unternehmen 629 Anträge gestellt, um Filialen durch die sogenannten Postationen zu ersetzen. Davon wurden bereits 72 Stück genehmigt und vier Anträge zurückgezogen.
Bundesweit gibt es bereits über 900 Poststationen, die jedoch bisher als Ergänzung zu den regulären Filialen betrieben werden. In Zukunft könnte jeder zwanzigste Standort der aktuell 12.600 Filialen der Post durch einen solchen Automaten ersetzt werden.
Poststation bietet auch Vorteile
Trotz der Verpflichtung, ein flächendeckendes Filialnetz zu betreiben, sind rund 160 Pflichtstandorte aktuell unbesetzt. Grund dafür ist häufig, dass Supermärkte oder kleinere Geschäfte, in denen der Postschalter untergebracht war, geschlossen wurden. Durch die Poststationen könnte sich die Versorgung auf dem Land wieder verbessern.
Eine Poststation sieht auf den ersten Blick aus wie eine Packstation, jedoch mit deutlich mehr Funktionen. Man kann hier nicht nur Pakete abholen und abgeben, sondern auch Paketlabel und Briefmarken kaufen und Briefe einwerfen. Selbst eine Beratung mit einem echten Menschen per Videochat ist möglich. Und das rund um die Uhr.
Verbesserungsbedarf gibt es hingegen noch bei der Barrierefreiheit. So sind die Poststationen aktuell für viele Menschen mit Sehbehinderung oder Rollstuhlfahrer nicht nutzbar. Die Automaten sollen jedoch in Zukunft verbessert werden.
