Immer wieder stellen sich Urlauber und Reisende die Frage: Wie groß und schwer darf das Handgepäck sein? Die meisten Fluglinien deklarieren einen Kabinentrolley von etwa 55 x 40 x 20 Zentimetern und einem Gewicht von 8 Kilogramm als Handgepäck. Die Mitnahme eines solchen Koffers an Bord ist bei vielen Airlines noch im niedrigsten Tarif enthalten. Doch eben nicht bei allen. Billig-Flieger wie Ryanair oder Vueling verlangen dafür Gebühren – bis zu 75 Euro. Das sorgt bei Urlaubern, Reisenden und Verbraucherzentralen immer wieder für Ärger. Jetzt haben die EU-Verkehrsminister endlich klargemacht, wie es mit dem Handgepäck weitergeht.
Handgepäck: Das dürfen Urlauber mitnehmen
Es ist eine Niederlage in mehrfacher Hinsicht für Urlauber und Reisende. Denn: Die EU-Verkehrsminister haben trotz des Widerstands Deutschlands, Portugals und Spaniens beschlossen, dass Fluggesellschaften Gebühren für das Handgepäck berechnen dürfen. Das bedeutet: Ein Handgepäckstück, das so klein ist, dass es unter den Sitz passt, ist künftig kostenlos. Möchte man aber etwa einen Trolley oder ein größeres Handgepäckstück mitnehmen, muss man Gebühren zahlen. Doch das nur der eine Teil einer umfassenden Reform der EU-Fluggastrechte. Auch an anderer Stelle wurden die Rechte der Verbraucher geschwächt.
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Derzeit ist es noch so, dass Urlaubern und Reisenden bei Flugausfällen und Verspätungen ab einer Wartezeit von 3 Stunden eine Entschädigung zusteht. In Zukunft wird es Geld erst ab einer Wartezeit von 4 Stunden geben. Aber: Lässt die Fluggesellschaft einen dann immer noch warten, kann man seine eigene Reise buchen und bis zu 400 Prozent des Flugpreises zurückfordern. Zudem sollen sich Airlines nicht mehr auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen können, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um eine Störung zu vermeiden.
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Airlines sollen für Essen und Trinken bei Verspätung zahlen
Während Reisende also mit Einschränkungen und Gebühren beim Handgepäck und Flugausfällen rechnen müssen, sollen Airlines dazu verpflichtet werden, bei Verspätungen für Essen, Getränke und Unterkunft zu sorgen. Tun sie das nicht, kann man das selbst organisieren und die Kosten dafür zurückfordern.
