Neue Promillegrenze: Was jetzt gelten soll

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Früher durfte man betrunken Auto fahren, heute drohen harte Strafen. Und jetzt steht plötzlich wieder eine neue Promillegrenze im Raum. Längst überfällig, sagen die einen. Kokolores, sagen die anderen.
Neue Promillegrenze: Was jetzt gelten soll
Neue Promillegrenze: Was jetzt gelten sollBildquelle: Mika Baumeister / Unsplash

Früher war nicht alles besser, aber viele Autofahrer deutlich betrunkener. In den 1950er– und 60er-Jahren konnte man in Deutschland mit Alkohol im Blut noch Auto fahren. Eine feste Promillegrenze? Fehlanzeige. Erst 1973 kam die 0,8-Grenze, 2001 wurde sie auf 0,5 Promille gesenkt. Heute gilt: Wer ab 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen wird es strafbar. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig: Die Folgen: Führerschein weg, Geldstrafe, Punkte, Sperrfrist. Kurz: Autofahren und Alkohol sind keine gute Idee und gegen die Regeln. Und das funktioniert. Alkoholunfälle mit Autos gehen zurück. Der gesellschaftliche Konsens ist eindeutig: Wer trinkt, fährt nicht. Oder fährt Bus oder ruft ein Taxi. Doch nun soll eine neue Promillegrenze her.

Neue Promillegrenze: Warum?

Denn: Was für Autofahrer gilt, gilt nicht für alle Verkehrsteilnehmer. Anders sieht es etwa auf zwei Rädern aus. Für Radfahrer und E-Bikes gibt es bis heute keine Promillegrenze, jedenfalls keine, die mit einem Bußgeld endet. Wer alkoholisiert Rad fährt und dabei keine Ausfallerscheinungen zeigt, macht sich erst ab 1,6 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. 1,6: Das ist kein Feierabendbier, das ist der Zustand, in dem man Autoschlüssel längst nicht mehr vom Hausschlüssel unterscheiden kann.

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Dazwischen: nichts. Kein Bußgeld, keine Ordnungswidrigkeit. Nur gutes Zureden und schlechte Statistik. Denn während Alkoholunfälle bei vielen Verkehrsmitteln rückläufig sind, nehmen sie bei Fahrrädern und E-Bikes seit Jahren zu. Der Mythos vom harmlosen Betrunkenen auf dem Rad hält der Realität nicht stand. Jetzt meldet sich der Auto Club Europa (ACE) zu Wort und sieht dringenden Handlungsbedarf. Sein Kernargument: Das Recht kennt beim Radverkehr nur zwei Zustände: straflos oder strafbar. Dazwischen klafft eine Sanktionslücke, die weder sicher noch nachvollziehbar ist.

Was jetzt gefordert wird

Deshalb fordert der Autoclub einen eigenen Bußgeldtatbestand für Radfahrer, nach dem Vorbild von Paragraf 24a StVG: eine Bußgeld-Promillegrenze von 1,1 Promille. „Das schafft eine klare, verständliche und gesellschaftlich akzeptable Orientierung“, so die Auto-Experten. So würde die Lücke zwischen den Regeln für Kraftfahrzeuge (0,5 Promille) und dem Radverkehr geschlossen. Mehr Transparenz, mehr Akzeptanz, mehr Sicherheit.

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Der ACE bringt seine Forderung anlässlich des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags ein, der vom 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar stattfindet. Ob daraus tatsächlich eine neue Promillegrenze wird, ist offen. Sicher ist nur: Die Zeit, in der Alkohol am Lenker – egal welchen – als Kavaliersdelikt durchging, läuft ab. Und diesmal könnte es auch das Fahrrad treffen.

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