Gut 55 Euro zahlt jeder Haushalt in Deutschland alle drei Monate für den Rundfunkbeitrag. Alternativ gehen auch 110,16 Euro halbjährlich oder gleich 220,32 Euro jährlich im Voraus. Die GEZ-Gebühren fließen zuverlässig: Fast zehn Milliarden Euro nehmen ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Jahr ein. Viel Holz für Nachrichten, Tatorte, Talkshows – und für ein System, das trotz üppiger Einnahmen weiter wachsen will. Denn die Sender fordern die nächste Erhöhung des Rundfunkbeitrags, der bereits 2025 steigen sollte. Der genaue Betrag steht noch aus. Doch nun meldet sich der Beitragsservice pünktlich zum Jahresbeginn mit einer Erinnerung, die auch 2026 Millionen Beitragszahler betrifft.
Gebühr für GEZ-Gebühren
Wer seine GEZ-Gebühren per Überweisung oder Dauerauftrag zahlt, bekommt immer häufiger nur noch ein einziges Schreiben: die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Darin stehen alle Zahlungstermine für ein Jahr. Und diese gelten gleich auch für die Folgejahre. Weitere Erinnerungen? Fehlanzeige. Der Beitragsservice zieht sich zurück und sagt: Ab jetzt sind Sie dran.
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Die bisher gewohnten regelmäßigen Zahlungsaufforderungen werden schrittweise abgeschafft. Wer einmal umgestellt ist, muss seine Termine eigenverantwortlich einhalten. Wer es vergisst, zahlt drauf. Denn der Beitragsservice versteht bei Fristen keinen Spaß. Auf seiner Internetseite heißt es unmissverständlich: „Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.“ Kurz gesagt: Wer es verpasst, die GEZ-Gebühren rechtzeitig zu überweisen, muss noch mehr zahlen.
Auch wer vom Rundfunkbeitrag befreit ist, muss reagieren
Auch wer von den GEZ-Gebühren befreit ist, darf sich nicht zurücklehnen. Eine Befreiung – etwa bei Bezug bestimmter Sozialleistungen – passiert nie automatisch. Sie muss beantragt werden. Mit Nachweisen. Und mit Kalender im Blick. Der bewilligte Zeitraum endet irgendwann. Dann muss rechtzeitig ein Folgeantrag her, sonst lebt die Beitragspflicht wieder auf. Und wenn die Voraussetzungen vorzeitig wegfallen – etwa durch einen neuen Job – erwartet der Beitragsservice eine Meldung.
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Der Beitragsservice hat dafür auch einen Tipp parat: das SEPA-Lastschriftverfahren. Abbuchen lassen, pünktlich zahlen, keine Sorgen. Wer lieber selbst überweist, darf das weiterhin tun – sollte aber besser wissen, wann. Die Botschaft für 2026 ist klar: Die GEZ-Gebühren kommen zuverlässig. Die Erinnerung nicht mehr. Wer nicht aufpasst, zahlt extra.
