GEZ ab Oktober: Wichtige Änderung betrifft alle, die per Überweisung zahlen

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Ab Oktober 2025 setzt im gesamten europäischen Raum eine Änderung ein, die auch Rundfunkbeitrags-Zahler (ehemals GEZ) maßgeblich betrifft. Wer seine Beiträge per Überweisung oder Dauerauftrag an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice schickt, muss jetzt handeln.
Fernbedienung liegt auf einem GEZ-Überweisungsträger neben Euro-Münzen.
GEZ ab Oktober: Wichtige Änderung betrifft alle, die per Überweisung zahlenBildquelle: qvist / ShutterStock.com

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Dazu gehören das SEPA-Lastschriftverfahren, ein Dauerauftrag oder einzelne Überweisungen. Wer eine der letzten beiden Methoden nutzt, muss jetzt zur Tat schreiten. Denn heute, am 1. Oktober, trat im gesamten europäischen Raum eine wichtige Regelung in Kraft. Diese betrifft den Zahlungsverkehr und damit auch sämtliche Überweisungen. Dazu gehören auch die an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio.

Was müssen GEZ-Zahler jetzt beachten?

Alle Banken sind ab sofort gezwungen, einen Abgleich der IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers vorzunehmen. Passen diese nicht überein, greift ein neues Ampel-System und es erscheinen unterschiedlich markierte Warnungen. Im schlimmsten Fall wird der Auftrag abgebrochen und die Transaktion findet nicht statt.

Aus diesem Grund richtet sich der Beitragsservice aktuell an alle Bürger, die per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen. Um Problemen vorzubeugen, sollen diese überprüfen, ob sie den Zahlungsempfänger richtig angeben. Dabei ist auch die korrekte Schreibweise wichtig. Diese ist für alle Beitragszahler identisch und lautet:

  • Rundfunk ARD, ZDF, DRadio

Als Alternative schlägt der Beitragsservice die Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats vor. Dabei ermächtigt man einen Zahlungsempfänger, eigenständig Geld vom Konto einzuziehen. In diesem Fall den Rundfunkbeitrag. Weitere Informationen zur Einrichtung des SEPA-Mandats finden sich auf der folgenden Beitragsservice-Seite.

Neues Ampel-System im Überblick

Mit der verpflichtenden Überprüfung des Zahlungsempfängers möchte das EU-Parlament einerseits die Zahl fehlerhafter Überweisungen reduzieren und anderseits Betrugsfälle vereiteln. Erhalten Käufer auf Kleinanzeigen-Portalen beispielsweise eine IBAN, die nicht zum angeblichen Zahlungsempfänger passt, werden sie rechtzeitig gewarnt. Dann erscheint nämlich eine rote Warnmeldung. Bei kleineren Unterschieden blinkt ein gelbes Signal auf und wenn alles übereinstimmt, gibt es grünes Licht.

Wichtig: Die Änderung betrifft wie bereits erwähnt den gesamten Zahlungsverkehr im europäischen Raum. Folglich müssen deutsche Bürger künftig auch abseits der Rundfunk-Überweisung genau auf die korrekte Schreibweise des Zahlungsempfängers achten.

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