Gerichtsbeschluss: Nutzer müssen jetzt genau aufpassen, was sie liken

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Dass das Internet kein rechtsfreier Raum und digitale Anonymität meistens ein Trugschluss ist, dürfte mittlerweile einem Großteil der Internet-Nutzer bekannt sein. Doch ab sofort können nicht nur Kommentare, sondern auch Likes strafbar sein. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsbeschluss hervor.
Facebook Hasskommentar
Likes auf sozialen Netzwerken können strafbar seinBildquelle: geralt / Pixabay

Anfang des Jahres wurden zwei Polizisten im Rahmen einer Verkehrskontrolle erschossen. Die im Landkreis Kusel (Rheinland-Pfalz) erfolgte Gewalttat sollte eine Jagdwilderei verdecken und sorgte bundesweit für Entsetzen. Im Verlauf der Untersuchung konnten zwei Tatverdächtige festgenommen werden. Ferner erfolgten am Tag vor dem Beginn des Prozesses im Juni Razzien und Beschlagnahmungen elektronischer Geräte bei insgesamt 75 weiteren Personen. Der Vorwurf: Verbreitung von Hasspostings. Eine der Hausdurchsuchungen basierte jedoch nicht auf einem Posting, sondern auf einem Facebook-Like, den der Beschuldigte unter einem „kritischen“ Beitrag hinterließ.

Landgericht zur Strafbarkeit eines Facebook-Likes

Ein Beschluss des Landgerichts Meiningen wirft nun Licht auf die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung. Demnach könne ein öffentlicher „Like“ respektive ein „Gefällt mir“ strafbar sein, wenn die damit positiv bewertete Äußerung ebenfalls strafbar ist. Der Beschuldigte habe sich die ursprüngliche Äußerung mit seiner Reaktion zu eigen gemacht. Daher sei die Hausdurchsuchung verhältnismäßig gewesen – zumal keine „andere, weniger einschneidende, den Ermittlungszweck nicht gefährdende Maßnahme“ ersichtlich war.

Unterm Strich bedeutet dies, dass Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook sich allein durch ihre Zustimmung in Form eines Likes strafbar machen können. Die strafrechtliche Verfolgung solcher und ähnlicher Vergehen im digitalen Raum wird bisher allerdings nur vereinzelt durchgeführt. Darauf deutet unter anderem auch eine Empfehlung des Bundeskriminalamts (BKA) hin. Darin verweist das BKA Bürger, die den Tatbestand der Volksverhetzung, Beleidigung, üblen Nachrede oder Verleumdung melden möchten, auf ein Meldeportal der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Eine entsprechende Online-Meldestelle der Polizei Nordrhein-Westfallen war derweil nicht erreichbar.

Im aktuellen Fall wurde dem Beschuldigten eine Belohnung beziehungsweise Billigung von Straftaten sowie die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vorgeworfen. Dieser soll auf Facebook einen Beitrag des Nutzers „Arminius Hetzer Hermann“ öffentlich gelikt haben, welcher mit Blick auf den oben beschriebenen Fall mit dem Kommentar „Keine einzige Sekunde Schweigen für diese Kreaturen“ reagierte.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Wer heute noch das Facebook nutzt, dem ist nicht mehr zu helfen.
    Gleichauf, ob man in einem Meer voller Haie schwimmt oder sich bei Facebook registriert, früher oder später wird man gefressen.

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  2. Nutzerbild avro

    Ob man nun bei Facebook oder wo anders sein like setzt, ist ja wohl in diesem Fall bedeutungslos.

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