Wer beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nimmt und sie dadurch gefährdet, muss mit einer Strafe von 140 Euro rechnen, bekommt einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister und muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Auch diejenigen, die auf der Autobahn bei Stau keine Rettungsgasse bilden, müssen 200 Euro zahlen. Und der Führerschein ist hier ebenfalls weg. Allerdings nur für einen Monat. Doch es geht auch deutlich schlimmer.
Führerschein für immer weg
Bei Alkohol und Drogen im Straßenverkehr verstehen die Gesetzgeber keinen Spaß. Autofahrer, die die Promillegrenze von 0,5 überschreiten und erwischt werden, droht ein Bußgeld vom bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Ab 1,1 Promille droht nicht nur der komplette Entzug des Führerscheins, sondern sogar eine Gefängnisstrafe. Allerdings kann man durch eine MPU seinen Führerschein kosten- und zeitaufwendig zurückerlangen. Nicht aber, wenn man betrunken im nächsten Italien-Urlaub unterwegs ist.
→ Führerschein: Anwälte raten, gegen dieses Gesetz zu verstoßen
Die Urlaubssaison hat begonnen und viele fahren mit ihrem Auto nach Frankreich, Italien und Co. Und wer im Restaurant essen geht, trinkt auch gerne mal ein Bier oder Wein dazu. Doch gerade in Italien sollte man die Finger von Alkohol lassen, wenn man anschließend noch fahren will. Denn hier gilt die 0,0-Promille-Grenze. Bei positivem Alkoholtest wird der Führerschein eingezogen – und das für bis zu drei Jahre. Für Ersttäter, wohlgemerkt. Das berichtet das italienische Nachrichtenmagazin La Repubblica. Doch noch eine andere Sache ist jetzt neu.
Auch bei Handy am Steuer ist der Lappen jetzt weg
Wer wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt wird, der darf künftig jedes Mal seinen Atemalkohol testen, wenn er sich ans Steuer setzt. Denn dann muss laut Gesetz eine Alkohol-Zündschlosssperre im Auto eingebaut werden. Ist der Atemalkohol nach einem Test nicht bei 0,0 Promille, springt das Auto erst gar nicht an. Wer sich dann aber trotzdem hinters Steuer – etwa eines Leihwagens – setzt und erwischt wird, der muss seinen Führerschein für bis zu 30 Jahre abgegeben. Und auch das Telefonieren am Steuer wird härter bestraft. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss ebenfalls seinen Führerschein abgegeben. Allerdings „nur“ für 7 bis 15 Tage.