Das zumindest befürchtet der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE). Dahinter steht unter anderem AVM als Hersteller der Fritzbox. Der Verbund warnt vor der Umgehung der Endgerätefreiheit aufgrund einer geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes.
Nach Auslegung des Verbundes sei es möglich, „per Ausnahmeregelung die Endgerätefreiheit in Einzelfällen außer Kraft zu setzen.“ Diese Öffnungsklausel berge das Risiko, dass „Verbraucherrechte eingeschränkt und die freie Endgerätewahl de facto abgeschafft werden“ könnten. Der Verbund der Hersteller solcher Router fordert daher die Streichung des Absatzes aus dem Gesetzentwurf.
Routerzwang: Knackpunkt Netzabschlusspunkt
Bei dem Gesetztestext geht es unter anderem um die Definition des Netzabschlusspunktes. Das ist der Punkt, an dem die Verantwortung für die Leitung von deinem Anbieter auf dich übergeht. Bei einem klassischen Telekom–DSL-Anschluss ist dieser passive Netzabschlusspunkt beispielsweise die TAE-Dose.
In der TKG-Novelle ist nun die Regelung aufgenommen, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zulassen kann. Dabei geht es offenbar vor allem um FTTH-Anschlüsse, also Glasfaserleitungen bis in die Wohnung. Hier ist es bis heute schwierig, die passive Technik auszutauschen.
Der Verbund der Routerhersteller hält die Passage für unnötig. Die „äußerst positiven Erfahrungen mit der freien Endgerätewahl in den letzten vier Jahren“ würden dieses bestätigen. Er sieht „erhebliche Risiken und Missbrauchspotential durch die Neuregelung“. So könnte die Möglichkeit zur Ausnahme vom passiven Netzabschlusspunkt dazu genutzt werden, die Endgerätewahlfreiheit zu umgehen oder massiv zu erschweren, so der Verbund. Der VTKE sieht die konkrete Gefahr, dass eine Vielzahl von Netzbetreibern Ausnahmen per Allgemeinverfügung über die Bundesnetzagentur beantragen könnten. Diese Ausnahmen sollte das Gesetz eigentlich durch die klare Definition des Netzabschlusspunktes als „passiv“ verhindern.
Folgen wären für jeden Internetanschluss denkbar
Die Folge für dich: Wenn du deinen Anbieter wechseln willst, ohne die Anschlussart zu ändern, kannst du dir nicht mehr sicher sein, dass dein Endgerät weiterhin funktioniert. Denn so könnte es passieren, dass ein Reseller eines VDSL-Anschlusses alle Router aus dem Handel zulässt, der Netzbetreiber desselben Anschlusses aber bei einer direkten Kundenbeziehung auf seinen hauseigenen Router besteht. Lange Zeit war vor allem beim Internet via Kabel ein Zwangsrouter obligatorisch.