Als Amazon im Sommer 2022 die Preise für seine Prime-Mitgliedschaft anhob, beim Jahresabo um rund 30 Prozent, schluckten Millionen Kunden den Ärger hinunter. Wer verzichtet schon gern auf den schnellen Gratisversand oder die Lieblingsserie nach Feierabend? Doch der damalige Unmut hat sich inzwischen in einen juristischen Widerstand verwandelt. Und der hat jetzt in Karlsruhe gewonnen.
Am 1. Oktober 2026 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Preisanpassungsklausel, auf die Amazon die Erhöhung für bestehende Prime-Abos stützte, ist unwirksam (Az. III ZR 205/25). Das Geld ist damit allerdings noch nicht zurück. Darum geht es in einem zweiten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25). Die Verbraucherzentrale NRW hat dort eine Sammelklage eingereicht, und die Resonanz ist gewaltig: Nach ihren Angaben haben sich rund 145.000 Menschen in das Klageregister eingetragen. Sie alle wollen ihr Geld zurück.
BGH-Urteil: Was sich für Amazon-Kunden jetzt ändert
Mit dem Urteil ist Amazon in drei Instanzen gescheitert. Vor dem BGH hatten bereits das Landgericht Düsseldorf im Januar 2025 und das Oberlandesgericht Düsseldorf im Oktober 2025 die Klausel für unwirksam erklärt.
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Der III. Zivilsenat stützt sich auf das Transparenzgebot. Aus Amazons Geschäftsbedingungen gehe nicht deutlich genug hervor, welche Rechte Kunden haben, wenn Amazon den Preis erhöht. Diese Intransparenz benachteilige sie unangemessen.
Konkret ging es um laufende Verträge. Zum 15. September 2022 stieg Prime von 7,99 auf 8,99 Euro im Monat und von 69 auf 89,90 Euro im Jahr. Prime Student kostete danach 4,49 statt 3,99 Euro monatlich und 44,90 statt 34 Euro jährlich. Eine ausdrückliche Zustimmung holte Amazon nicht ein. Begründet wurde die Erhöhung unter anderem mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“.
Amazon hat reagiert, wenn auch zähneknirschend. Man sei mit dem Urteil nicht einverstanden, ließ eine Sprecherin mitteilen, werde den Beitrag aber vorübergehend senken. Das gilt für Mitglieder, deren Abo vor dem 15. September 2022 begann und seitdem unverändert läuft. Für sie gilt bis auf Weiteres wieder der alte Preis. Betroffene sollen vor dem nächsten Zahlungstermin informiert werden. Was „vorübergehend“ heißt, sagt Amazon nicht. Offen bleibt auch, ob etwa ein Wechsel von Monats- auf Jahreszahlung schon als Änderung zählt.
Die Verbraucherzentrale will es nicht bei der Preissenkung belassen. „Besonders wichtig ist uns jetzt, dass die betroffenen Verbraucher:innen auch ihr von Amazon zu Unrecht gefordertes Geld zurückbekommen“, sagt Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Amazon-Preiserhöhung unwirksam: Mitmachen ist kostenlos
Viele Verbraucher scheuen solche Verfahren. Aus Angst vor Aufwand, Kosten oder Nachteilen. In diesem Fall ist die Sorge unbegründet:
- Kein finanzielles Risiko: Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos. Das Prozesskostenrisiko trägt allein die Verbraucherzentrale.
- Kein bürokratischer Aufwand: Wer sich über den kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale NRW anmeldet, muss nicht selbst klagen. Im Erfolgsfall fließt das Geld direkt.
- Kein Kontorisiko: Bei rund 145.000 Teilnehmern wäre eine gezielte Sperre durch Amazon rechtlich unzulässig und praktisch undenkbar.
Mitmachen können nur Bestandskunden, deren Abo schon vor der Erhöhung lief. Wer Prime erst danach abgeschlossen hat, zahlte von Anfang an den neuen Preis und ist nicht Teil der Klage.
Der einzige echte Haken: Wer sich registriert, bindet sich an das Urteil. Verliert die Verbraucherzentrale, ist eine eigene Klage danach ausgeschlossen. Nach dem Spruch aus Karlsruhe ist dieses Risiko deutlich kleiner geworden.
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Der mögliche Betrag ist größer als oft angenommen. Pro Jahr beträgt die Differenz 20,90 Euro beim Jahresabo und 12 Euro beim Monatsabo, bei Prime Student 10,90 beziehungsweise 6 Euro. Je nach Verlängerungsdatum haben Jahreskunden seit 2022 vier oder fünf erhöhte Beiträge gezahlt. Nach unserer Rechnung sind das 83,60 oder 104,50 Euro. Monatszahler kommen auf knapp 50 Euro.
Wer nicht ins Register will, kann zu viel gezahlte Beiträge auch selbst bei Amazon zurückfordern. Wegen der Verjährung lassen sich dann laut Verbraucherzentrale nur die letzten drei Jahre geltend machen. Die Sammelklage reicht dagegen bis zur Preiserhöhung im September 2022 zurück.
Warum die Klage jetzt noch bessere Aussichten hat
Die Klage stützt sich auf ein Prinzip, das der Bundesgerichtshof bereits 2021 gegen die Postbank bestätigt hat: Unternehmen dürfen laufende Verträge nicht einseitig und ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden verteuern. Genau das wirft die Verbraucherzentrale NRW Amazon vor. Seit dem 1. Oktober steht zudem fest, dass Amazons konkrete Klausel nicht hält.
Über die Rückzahlung entscheidet das OLG Hamm zwar eigenständig. Der Verbraucherschutzverein VSV sieht die Erfolgsaussichten solcher Rückforderungen durch das BGH-Urteil aber gestärkt. Der VSV geht selbst gegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow vor.
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Rückendeckung gibt auch das Instrument selbst: Es handelt sich um eine sogenannte Abhilfeklage, ein im deutschen Recht noch relativ neues Verfahren. Anders als bei früheren Musterklagen müssen Verbraucher nach einem Erfolg nicht mehr einzeln vor Gericht ziehen. Gewinnt die Verbraucherzentrale, fließt das Geld über einen gerichtlich bestellten Sachwalter direkt an alle Registrierten.
Wer jetzt noch warten will, sollte es nicht
Wer auf eine schnelle Erstattung hofft, muss trotzdem Geduld mitbringen. Ein Termin für die mündliche Verhandlung in Hamm ist bislang nicht bekannt. Danach urteilt das OLG, und beide Seiten können Rechtsmittel einlegen.
Ins Klageregister eintragen kannst du dich bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung. Wer abwartet, bis ein Termin feststeht, spielt ohne Not auf Zeit.
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Bei 145.000 Registrierten und knapp 50 bis gut 100 Euro pro Kopf läge die Rückzahlung nach unserer Rechnung bei rund 7 bis 15 Millionen Euro. Für Amazon ist das überschaubar. Spürbarer wird die Preissenkung für alle Altkunden, denn laut Verbraucherzentrale sind Millionen Kunden von der Erhöhung betroffen.
Ein Vergleich bleibt deshalb realistisch. Großkonzerne knicken häufig ein, wenn das Risiko einer Niederlage zu groß wird, und bieten registrierten Kunden eine Teilrückzahlung oder Gutscheine an. Der Druck dafür ist mit dem BGH-Urteil gestiegen. Wer sich jetzt noch nicht eingetragen hat, sollte das beim Bundesamt für Justiz nachholen. Der Aufwand ist minimal, das Risiko null. Und wer vor dem 15. September 2022 Prime-Kunde war, hat schlicht nichts zu verlieren.
