Aldi, Lidl und Co. müssen handeln: Das dürfen Kunden bald tun

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Ob Aldi, Lidl oder Rewe: Derzeit scheint es so, als würden Supermärkte das Einkaufen neu erfinden wollen. Mit Selbstbedienungskassen oder neuen Pfandautomaten, die ganze Säcke schlucken. Doch nun tritt eine neue Vorschrift in Kraft, die viele Kunden schon lange fordern.
Aldi, Lidl und Co. müssen handeln: Das dürfen Kunden bald tun
Aldi, Lidl und Co. müssen handeln: Das dürfen Kunden bald tunBildquelle: Jonathan Borba / Unsplash

Anfang des Jahres gab Aldi bekannt: Künftig soll niemand mehr an den Pfandautomaten Schlange stehen. Ein neuer Leergutautomat macht es möglich. Der Vorteil gegenüber den normalen Pfandautomaten in den Filialen des Lebensmittel-Discounters: Man stopft nicht eine Flasche nach der anderen hinein. Es lässt sich problemlos ein ganzer Sack leerer Pfandflaschen hineinkippen. Bis zu 100 Flaschen und Dosen kann der neue Leergutautomat gleichzeitig aufnehmen. Doch ob bei Aldi, Lidl oder Rewe: Eine Sache hat Kunden beim Abgeben von Dosen und Flaschen schon immer genervt. Und dem setzt das Oberlandesgericht Stuttgart per Gerichtsbeschluss ein Ende.

Lidl verliert vor Gericht und muss handeln

Jeder, der schon einmal Leergut in einen Pfandautomaten gelegt hat, kennt das Problem. Der Automat nimmt die Dosen oder Flaschen nicht an, weil sie zerbeult oder zerdrückt sind. Wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin von Aldi, Lidl und Co. sich dann auch noch weigern, das zerbeulte Leergut anzunehmen, ist der Ärger groß. Und wofür überhaupt sollte man eine Dose ausbeulen, wenn sie im Pfandautomaten doch ohnehin platt gedrückt wird? Genau diese Frage stellte sich ein Lidl-Kunde, als er seine plattgedrückten Dosen nicht zurückgeben durfte. Er beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale, die seiner Meinung war und vor Gericht zog. Nun ist das Urteil gefallen.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Verbraucherzentrale recht. Pfanddosen seien unabhängig von ihrem Zustand zurückzunehmen, sonst würde der abfallbezogene Sinn des Verpackungsgesetzes torpediert. Wie die Kölner Kanzlei WBS Legal zu verstehen gibt, war Gericht der Auffassung, dass eine solche Beschränkung der Rücknahmepflicht für Einweggetränkedosen gar keinen Sinn ergeben würde. „Schließlich würden die Dosen nicht wiederverwertet, sondern nach Rückgabe durch den Kunden ohnehin zusammengepresst werden“, heißt es. Und deshalb könne Lidl auch kein Interesse daran haben, nur gut erhaltene Dosen zurückzunehmen.

Alle Supermärkte betroffen

Das Urteil hat weitreichende Folgen. Zukünftig wird nicht nur Lidl zerbeulte und plattgedrückte Dosen und Flaschen annehmen müssen, sondern auch Aldi, Rewe, Kaufland und alle anderen Supermärkte. Da die Pfandautomaten aber darauf ausgelegt sind, unter anderem das sogenannte DPG-Logo zu erkennen und den Strichcode scannen – was bei zerdrückten Dosen nicht möglich ist – müssen sich Lidl, Aldi und Co. etwas einfallen lassen.

Bildquellen

  • Aldi an der Kasse beklaut: Jetzt reagiert der Discounter: Pinacol / Pixabay
  • Aldi, Lidl und Co. müssen handeln: Das dürfen Kunden bald tun: Jonathan Borba / Unsplash

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8 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Brigitte

    finde ich prima. Die versuchen es immer wieder.

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  2. Nutzerbild Katrin Schedlbauer

    Ich finde es super das endlich mal eine Ansage gemacht wurde.

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  3. Nutzerbild Wolfgang Schaaf

    GEZ bedeutet Gebühren Einzugs Zentrale.
    Niemand hat jemals Gebühren Einzugs Zentrale bezahlt, sondern immer Rundfunkgebühren. Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr, sie wurde Ende 2012 geschlossen.

    Die Rundfunkgebühren sind eine pauschale Gebühr pro Haushalt, für TV, Radio und alle anderen internetfähigen Geräte.

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    • Nutzerbild Jottwee

      Wolfgang Bist du verwirrt? Es geht hier um das Thema Rücknahme der Einweg Dosen/Flaschen.

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  4. Nutzerbild Mats

    Ja ich sag ja

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  5. Nutzerbild Ziegler Melanie

    Ich finde es auch richtig aber da ich das Bild gesehen habe mit den Einkaufswägen war ich ein bisschen irretiert.Das Problem müste auch behoben werden da einige Leute zu faul sind ihre Einkaufswagen zurück zu bringen.Da sollten sich die Läden auch Gedanken machen.Wo ist das Problem wen man den Einkaufswagen wieder zurück bringt und nicht vor der Haustüre stehen lässt.ok ich habe es auch gemacht bin mit dem Einkaufswagen nach Hause gefahren weil der Einkauf ziemlich schwer war habe aber vorschriftsgemäß mein Einkaufswagen zurück gebracht.Bin für beides.

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  6. Nutzerbild Geerling Heinz

    Jottwee,wo tut es denn weh? Es geht hier nur um die Intrige der Kontraviulüse.

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  7. Nutzerbild Reinhard

    Noch schlimmer ist es wenn man Glasflaschen mit dem Siegel des Einwegpfandes loswerden will.
    Alle Super Märkte weigern sich diese anzunehmen. Wenn man Glück hat geht es nur bei Lidl und Edeka.

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