Elektroauto an der Ladesäule parken: Diese Regeln gelten

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Immer mehr Menschen sind mit einem Elektroauto unterwegs. Viele davon können ihr E-Auto nicht zu Hause laden, sondern sind auf öffentliche Ladesäulen angewiesen - und müssen dabei auf besondere Regeln beim Parken achten. Denn nicht überall gelten die gleichen Parkregelungen.
Verkehrsschilder an einer Ladestation für E-Autos.
Parken an einer Ladestation. Was genau erlaubt ist, ist oft unklar.Bildquelle: Videoproduktion Grocholl / Shutterstock.com

Wer tagein, tagaus im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, wird sie kennen. Schilder und Verkehrszeichen, die an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos darauf hinweisen, wer an den Ladepunkten wie lange parken darf. Problem: Es gibt keine einheitliche, bundesweite Regelung. Jede Kommune ist selbst dafür verantwortlich, das Parken an den AC-, DC- und HPC-Ladesäulen zu regeln. Und das sorgt bei Fahrern von E-Autos mitunter für große Fragezeichen.

Parken an Ladesäulen sorgt für Verwirrung

Der ADAC hat Anfang 2022 eine Umfrage bei den 16 deutschen Landeshauptstädten durchgeführt, um die Regeln für das Parken an Ladesäulen zu untersuchen. Das Ergebnis: Es gibt nicht nur große Unterschiede, die Beschilderung ist teilweise auch so kompliziert, dass sie leicht missverstanden werden kann. Nicht immer geht aus den aufgestellten Verkehrszeichen klar und deutlich hervor, wie lange tatsächlich geparkt und geladen werden darf, kritisiert der Automobil-Club.

So gestatten fünf der 16 Städte den Fahrern von Elektrofahrzeugen aller Art das Parken an Ladesäulen. In den restlichen elf Städten ist ein Parken an Ladesäulen nur Fahrzeugen mit einem (nicht zwingend vorgeschriebenen) E-Kennzeichen gestattet, das vollständig elektrifizierte Autos und unter bestimmten Voraussetzungen auch Plug-in-Hybride erhalten. Zu erkennen sind Parkplätze mit dieser Einschränkung an dem weißen Zusatzzeichen, auf dem ein schwarzes Auto mit Stecker zu sehen ist (Bild oben). Absurd: In Erfurt und Schwerin dürfen laut Angaben der örtlichen Behörden sogar Autos mit Verbrennungsmotor an einigen Ladestationen parken. Und zwar nachts. In Erfurt zwischen 21 und 9 Uhr, in Schwerin zwischen 20 und 8 Uhr. Dabei ist das laut aktuellem Bußgeldkatalog eigentlich grundsätzlich verboten.

Parken ja, aber bitte auch laden

Parken, ohne dabei das E-Fahrzeug gleichzeitig zu laden, ist laut ADAC in fünf von 16 Städten verboten. In den restlichen Städten gibt es dafür unterschiedliche zeitliche Einschränkungen. Das Parken während des Ladevorgangs ist an Normalladestationen in 14 Städten zeitlich eingeschränkt, in Düsseldorf und Stuttgart nicht. Für Schnellladesäulen gelten mitunter andere Regeln: Zum Beispiel in Hamburg, wo E-Autos an Schnellladern – egal ob mit oder ohne Laden – für bis zu eine Stunde abgestellt werden dürfen, an Normalladestationen maximal zwei Stunden. In München dürfen E-Autos an Normalladestationen tagsüber von 8 Uhr bis 20 Uhr bis zu vier Stunden und nachts ohne zeitliches Limit parken, an Schnellladern durchgängig maximal während des Ladens eine Stunde.

Besonders verwirrend sind in vielen Fällen die verbalen Zusatzzeichen, die oft unter dem blauen P-Schild und dem weißen Zusatzschild „Fahrzeug mit Stecker“ zu finden sind. Darauf ist dann etwa der Hinweis „Während des Ladevorgangs“ zu finden. Aber was bedeutet das konkret? Darf ich dort als E-Auto-Fahrer auch parken, wenn kein Strom mehr fließt? Rechtlich ist das nicht geklärt. Der ADAC fordert deswegen klare, für alle Verkehrsteilnehmer verständliche Regeln und eine klarere Ausschilderung. Im Sinne der Gleichberechtigung sei auch eine Begrenzung des Ladezeitraums für alle Fahrer von Elektroautos wichtig.

Immerhin in einem Punkt waren sich alle 16 Landeshauptstädte aber einig: In keiner der 16 Großstädte wird für das Parken an der Ladesäule eine Gebühr fällig. Allerdings nur dann, wenn ein E-Kennzeichen am Fahrzeug montiert ist. Teilweise kann ein weiteres Schild auf eine zeitliche Befristung hinweisen, die mittels Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe zu belegen ist. Sonst können die Behörden ein Verwarnungs- oder Bußgeld ausstellen.

Die Zahl der öffentlichen Ladepunkte wächst weiter

Zum 1. März 2023 standen in ganz Deutschland laut Bundesnetzagentur rund 85.000 Ladepunkte zur Verfügung. Neben knapp 71.000 Normalladepunkten (AC) auch rund 14.000 Schnellladepunkte (DC / HPC). Die meisten Schnellladesäulen sind dabei in Bayern (2.690), Nordrhein-Westfalen (2.463) und Baden-Württemberg (2.208) zu finden. Die wenigsten in Bremen (68), im Saarland (110) in Mecklenburg-Vorpommern (271).

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