Zusatz-Gebühr für E-Autos offiziell bestätigt

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Eine Blockiergebühr an Ladesäulen für E-Autos ist bei vielen Anbietern absolut üblich und schon lange Teil der Auostrom-Tarife. Jetzt hat ein Gericht festgelegt, dass das auch absolut in Ordnung ist und damit dem Ladestrom-Anbieter EnBW recht gegeben.
E-Auto steht an einer Ladesäule.
Zu langes Parken an einer Ladesäule hat oft die Berechnung einer Blockiergebühr zur Folge. Und das ist auch in Ordnung so, sagt ein neues Urteil.Bildquelle: Microsoft Copilot

Wer sein Elektroauto zu lange an einer öffentlichen Ladesäule auflädt, muss bei vielen Ladestrom-Anbietern unter gewissen Umständen mit der Berechnung einer sogenannten Blockiergebühr rechnen. Sie sorgt dafür, dass ab einer gewissen Zeitgrenze neben den zu zahlenden Kosten pro geladener Kilowattstunde (kWh) ein Zuschlag auf Minutenbasis anfällt. Aber ist das überhaupt rechtens? Ja, sagt das Amtsgericht Karlsruhe in einem bereits rechtskräftigen Urteil (Az: 6 C 184/23) von Anfang Januar.

Blockiergebühr im EnBW HyperNetz ist rechtens

Vorausgegangen war die Klage des Fahrers eines Elektroautos gegen den Energieversorger EnBW. Der betreibt mit dem sogenannten HyperNetz eines der hierzulande größten Netze von öffentlichen Ladesäulen mit nach eigenen Angaben mehr als 500.000 Ladepunkten in ganz Europa. Ab der 241. Minute, also bei einer Standzeit von mehr als vier Stunden, fällt an den Ladesäulen ein Zuschlag in Höhe von 10 Cent pro Minute an – maximal bis zu einer Zuschlag-Summe von 12 Euro pro Ladevorgang. Das soll verhindern, dass bereits ausreichend aufgeladene E-Autos zu lange eine Ladesäule blockieren.

EnBW stellte dem Kläger nach Angaben des Amtsgerichts an drei verschiedenen Terminen in Summe 19,80 Euro an Blockiergebühren wegen der Überschreitung der zulässigen Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW in Rechnung. Auf eine entsprechende Klausel weist EnBW bei Abschluss des Tarifs und auch beim Start des Ladevorgangs über die Mobility+-App hin. Der Kläger hatte den Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt und verlor somit vor Gericht.

Ladesäulen sind ein stark nachgefragtes Gut

Der Beschwerdeführer hatte in seiner Klage gegen EnBW zu argumentieren versucht, die Klausel sei unwirksam. Im Übrigen verlangten andere Anbieter keine Blockiergebühr. Eine Begründung, der das Gericht in seinem Urteil nicht folgen wollte. Die Klausel sei wirksam, da das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, berechtigt sei.

Ein Urteil mit Signalwirkung. Denn hätte das Gericht die Blockiergebühren für nicht zulässig erklärt, wäre es für viele Fahrer von E-Autos wohl noch schwieriger geworden, freie Ladesäulen zu finden. Schon heute werden die öffentlichen Ladepunkte oft über ein eigentlich notwendiges Maß hinaus blockiert. Zahlreiche Hersteller empfehlen, den Akku von E-Autos maximal auf 80 Prozent zu laden. Viele Autofahrer laden ihr E-Auto aber deutlich über diese Schwelle hinaus. Weil die Ladeleistung aber abnimmt, je mehr ein Akku bereits geladen ist, dauert die Aufladung insbesondere jenseits von 80 Prozent vergleichsweise lange.

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  • ladesauele-aral-warnt-vor-netz: Sophie Jonas / Unsplash
  • Extra-Gebühr für E-Autos offiziell bestätigt: Microsoft Copilot

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6 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild ID.4 Fahrer

    Zahlreiche Hersteller empfehlen, den Akku von E-Autos maximal auf 80 Prozent zu laden. Viele Autofahrer laden ihr E-Auto aber deutlich über diese Schwelle hinaus. Weil die Ladeleistung aber abnimmt, je mehr ein Akku bereits geladen ist, dauert die Aufladung insbesondere jenseits von 80 Prozent vergleichsweise lange.

    Was ist das bitte für eine Aussage? Der Artikel bezieht sich auf AC Ladungen und die können mit 100% der 11/22 kW angenommen werden auch wenn der Akku über 80% geladen ist.
    Auch Stelle ich die Aussage, dass viele Autofahrer über 80% laden in Frage.

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  2. Nutzerbild Martin

    Schwachsinnige Überschrift. „Blockiergebühr an Ladesäulen für rechtens erklärt“ wäre wohl eine korrekte Überschrift. Eine allgemeine extra-Gebühr für E-Autos ist das definitiv nicht. So ist das, wenn jeder im Internet seinen Senf verbreiten kann.

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  3. Nutzerbild Florian

    und was ist mit den Verbrenner Fahrern die auf Ladesäulen Parkplatz stehen?
    die bekommen keine Strafe weil sie nicht an der Säule hängen. die müssten erst Recht bestraft werden.

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    • Theoretisch werden sie das ja schon. Muss die Gemeinde vor Ort nur auch durchsetzen. Daran hapert es zum Teil noch sehr, das stimmt.

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  4. Nutzerbild Greiner

    ja das mit dem Ladesäulen ist ein Problem

    zu teuer und zu unflexibel .

    bei Kälte halt der nur 100 km weit

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  5. Nutzerbild Peter

    Man sollte aber bei AC Säulen nicht schon nach 4Stunden die Blockiergebühr erheben, da es auch Fahrzeuge gibt die unter Umständen auch mehrere Stunden zum Laden auf 80% brauchen. DC sollte auf 2Stunden runter, da sollte eigentlich jedes Auto voll sein.

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